Verwaltungsrat
Selbstverwaltung ist das tragende Organisationsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Diese bedeutet, dass die Versicherten und Arbeitgeber – die Beitragszahler – selbst entscheiden, um das Gesundheitssystem mitzugestalten.
Der paritätisch aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern bestehende Verwaltungsrat bildet dabei das oberste Beschlussgremium der IKK classic. Hier werden die Grundzüge der Politik der IKK classic bestimmt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen.
Dabei stellt die Selbstverwaltung das Konzept der Sozialpartnerschaften praktisch unter Beweis, da unterschiedliche Perspektiven und Interessen der verschiedenen Vertreter demokratisch zugunsten des Allgemeinwohls zusammengeführt werden. Den gesetzlichen Handlungsrahmen steckt hierbei das Sozialgesetzbuch ab.