Sozialwahlen

Die IKK classic ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Selbstverwaltung wird ehrenamtlich durch Versicherte und Arbeitgeber in dem Verwaltungsrat ausgeübt. Im Rahmen der Sozialwahlen werden die Mitglieder des Verwaltungsrates aus dem Kreis der Versicherten und Arbeitgeber alle sechs Jahre neu gewählt. Im Jahr 2023 fanden die letzten Sozialwahlen statt. Wahltag war der 31. Mai 2023.

Sozialwahlen werden bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung durchgeführt. Nach der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament sind sie in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten die größten Wahlen in Deutschland. Zur Sicherstellung einer korrekten und termingerechten Durchführung der Sozialwahlen ist ein „Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen“ bestellt worden. Er erlässt Durchführungsbestimmungen und informiert mit dem sogenannten Wahlkalender über die Termine und Fristen zur Vorbereitung der Wahl.

Entweder finden die Sozialwahlen als Wahlen mit Wahlhandlung statt, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme bei einer Briefwahl abgeben oder als Wahlen ohne Wahlhandlung, der sogenannten Friedenswahl. Letztere sind immer dann gegeben, wenn die Anzahl der vorgeschlagenen Kandidaten mit der Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates übereinstimmt.

Nähere Informationen über die Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat der IKK classic finden Sie hier.

Der Verwaltungsrat der IKK classic hat am 8. Dezember 2021 einen Wahlausschuss bestellt. Als unabhängiges Wahlorgan bereitet er die Sozialwahl bei der IKK classic vor und sorgt dafür, dass der vorgeschriebene Ablauf sichergestellt und das Wahlergebnis unverzüglich korrekt ermittelt und amtlich festgestellt wird. Die in den Wahlausschuss berufenen Personen finden Sie hier.