Datenaustauschverfahren für Krankenhäuser zur Beantragung einer Anschlussrehabilitation

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde zum 20.07.2021 die gesetzliche Grundlage für einen elektronischen Datenaustausch für die Übermittlung des Antrags auf Anschlussrehabilitation (AR-Antrag) durch das Krankenhaus an die Krankenkassen geschaffen (§ 301 Abs. 2 SGB V).

Nach erfolgreicher Testphase haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) entschieden: Ab 01.05.2025 sollen alle Krankenhäuser dieses neue Verfahren nutzen.

Ihre Vorteile

  • Kein Faxversand mehr – alles läuft digital.

  • Die Daten werden sicher und datenschutzkonform übermittelt.

  • Die Verarbeitung erfolgt schneller.

  • Die Abläufe werden einfacher und es gibt weniger Bürokratie.

Wie erfolgt der Umstieg auf den elektronischen Datenaustausch?

In Ihrem Haus sind die technischen Voraussetzungen gegeben und Sie möchten auf den elektronischen Datenaustausch mit der IKK classic umsteigen? Dann nehmen Sie einfach mit unserem Team Strategische Steuerung Rehabilitation unter der folgenden E-Mail-Adresse Kontakt auf:

GB-KHR-Strategische-Steuerung-Reha@ikk-classic.de

Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um die weiteren Schritte abzustimmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.

Zur Website des GKV-Spitzenverbandes