Selbsthilfeförderung in Sachsen

Wer sich in der Selbsthilfe engagiert, braucht Unterstützung und zwar so unkompliziert wie möglich. Die wichtigsten Informationen für die krankenkassenindividuelle Förderung (kurz Projektförderung) und die kassenartenübergreifende Förderung (kurz Pauschalförderung) in Sachsen haben wir für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter.

Projektförderung durch die IKK classic

Die IKK classic stellt den Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen auf Landesebene sowie Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene in Sachsen individuell Fördermittel für Projekte zur Verfügung.

Ansprechpartner

Projektbezogene Anträge von regionalen Selbsthilfegruppen, Landesverbänden und -organisationen der Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen werden direkt bei der IKK classic in Dresden entgegengenommen. Der Antrag muss vor Projektbeginn und bis zum 31.12. des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. 

Ansprechpartner bei der IKK classic ist

Marita Kaps 
marita.kaps@ikk-classic.de

Tannenstr. 4 b
01099 Dresden
Tel.: 0351 4292-415042
Fax: 0800 455 8888 553

Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) haben alle sächsischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen" gegründet und eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen sowie der Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen. Die Förderung erfolgt unter Beteiligung von vier Vertretern der Selbsthilfe. Die Federführung auf Landesebene wurde auf diese vier Vertreter aufgeteilt.

Anträge auf Pauschalförderung sind bis 31. Januar des jeweiligen Förderjahres an den Federführer zu stellen.


Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzübersicht der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung.

Zum Transparenzbericht (PDF)

Förderung Selbsthilfegruppen

Die pauschale Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen in Sachsen wird von der AOK plus sichergestellt. Die Förderanträge können bei der AOK Plus bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden.

Pauschalförderung Selbsthilfegruppen

Förderung von Landesorganisationen der Selbsthilfe

Die Annahme und Bearbeitung der Anträge für die Landesorganisationen erfolgt durch den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und den BKK Landesverband Mitte.

Die Zuständigkeiten zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.V. und dem BKK Landesverband Mitte sind je nach Landesorganisation geregelt.

Förderung der Kontaktstellen der Selbsthilfe

Zuständig für die Pauschalförderungsanträge der Selbsthilfekontaktstellen ist die IKK classic. Bitte senden Sie die Anträge bis zum 31.01. des jeweiligen Folgejahres an diese Stelle.

Pauschalförderung Selbsthilfekontaktstellen

Verwendungsnachweise

Je nach Höhe der beantragten Mittel müssen die Verwendungsnachweise für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung zum 31.03. des folgenden Jahres bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse vorliegen.