Abrechnung von Pflegeleistungen

Die Abrechnung von Pflegeleistungen ist nach § 105 SGB XI vorzunehmen. Maßgeblich für das das Routing Ihrer Daten und Papierbelege ist das Kostenträgerverzeichnis. Um Fehllieferungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie die Kostenträgerverzeichnisse in Ihren Abrechnungsprogrammen regelmäßig (mindestens quartalsweise) aktualisieren.

Wir haben für die Abrechnung der folgenden Pflegeleistungen zum Teil die DAVASO GmbH beauftragt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der rechnungsannehmenden Stellen der einzelnen Leistungen der IKK classic Pflegekasse:

Abrechnungsstellen
Was? Wo?

Ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI (Produktgruppen 50-54)

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI

Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI inkl. § 43b SGB XI

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

DAVASO GmbH

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI

Vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI inkl. § 43b SGB XI

Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI (40%-Regelung)

IKK classic, 04063 Leipzig

Sie haben weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an rechnungsprüfung_pflege@ikk-classic.de 

oder rufen Sie uns an unter 07641 916242310.

Wir beraten Sie gerne.

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Die IKK classic engagiert sich in wissenschaftlich begleiteten Projekten zur Pflegeprävention. Professionell Pflegende können an diesen Programmen teilnehmen und sich kostenlos weiterbilden. Zu den Pflegepräventionsprojekten der IKK classic