Selbsthilfeförderung in Nordrhein-Westfalen

Wer sich in der Selbsthilfe engagiert, braucht Unterstützung und zwar so unkompliziert wie möglich.

Die wichtigsten Informationen für die krankenkassenindividuelle Förderung (kurz Projektförderung) und die kassenartenübergreifende Förderung (kurz Pauschalförderung) in Nordrhein-Westfalen haben wir für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter.

 

Projektförderung durch die IKK classic

Die Projektfördermittel der Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe fließen in die Pauschalförderung mit ein und erhöhen diese somit.

Den entsprechenden Ansprechpartner finden Sie über unsere Ansprechpartner-Suche.

Ansprechpartner für Landesorganisationen

Um das Verfahren für die Landesorganisationen der Selbsthilfe einfacher zu gestalten, haben sich die Krankenkassen/-verbände in NRW für ein koordiniertes Verfahren entschieden. Sofern ein gleichlautender Projektantrag bei allen nordrhein-westfälischen Krankenkassen/-verbänden gestellt werden soll, kann dieser über einen Projektantrag eingereicht werden. Die Koordination übernimmt die Service-Stelle. Anträge senden Sie daher bitte an:

Service-Stelle
Projektförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW
Prinzipalmarkt 38-39
48143 Münster

Tel.: 0251 93 26 09 91
Mobil: 0179 2 36 86 55
Fax.: 0251 93 26 09 93
projektfoerderung@servicestelle-nrw.de
www.servicestelle-nrw.de

Ansprechpartner bei der IKK classic, Bereich Prävention, sind:

  • für Nordrhein:
    Elfie Gersdorf
    Kölner Str. 3
    51429 Bergisch Gladbach
    Tel.: 02204 912 -475043
    Fax: 0800 4558888 -491
    Mail: elfriede.gersdorf@ikk-classic.de
     
  • für Westfalen-Lippe:
    Kevin Münder
    Handwerkerstr. 4
    58638 Iserlohn
    Tel.: 02371 9585 -35046
    Fax: 0800 4558888 -781
    Mail: kevin.muender@ikk-classic.de

 

Soll ein Projekt nur mit der IKK classic realisiert werden, senden Sie Ihren Antrag bitte direkt an die IKK classic-Ansprechpartner. Für diese Form der Exklusiv-Förderung gibt es keine Antragsfrist. Um Verzögerungen zu vermeiden bzw. Handlungssicherheit zu erlangen, empfiehlt sich jedoch die telefonische Kontaktaufnahme.

Formulare finden Sie unter diesen Links:

Pauschalförderung in NRW

Für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung haben alle nordrhein-westfälischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände die "GKV-Gemeinschaftsförderung Nordrhein-Westfalen“ (kurz GKV-Gemeinschaftsförderung-NRW) gegründet und eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen sowie der Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen. Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem Fördergremium besprochen. Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen/-verbände in NRW sowie maximal vier von der Selbsthilfe legitimierte Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Selbsthilfeorganisationen an. Die Koordination – auch Federführung genannt – übernimmt jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin einer Krankenkasse/eines Krankenkassenverbandes. Die Federführung wechselt regelmäßig.

Anträge auf Pauschalförderung können Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfe-Kontaktstellen bis zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres stellen. Die eingegangenen Anträge werden in einer Vergabesitzung geprüft. Jede Selbsthilfeorganisation oder Selbsthilfekontaktstelle kann einen Antrag pro Jahr für die Pauschalförderung einreichen. Selbsthilfegruppen können den Antrag bis zum 31. März des jeweiligen Förderjahres stellen.

Die GKV-Gemeinschaftsförderung NRW unterstützt in diesem Jahr die Selbsthilfe mit rund 10,5 Mio. Euro im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Der Anteil der IKK classic daran beläuft sich auf ca. 1 Mio. Euro.

Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzbericht der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.

Förderung von Landesorganisationen der Selbsthilfe

Die Annahme und Bearbeitung der Anträge für die Landesorganisationen der Selbsthilfe erfolgt durch

AOK Nordwest
Stefan Krumhus
Kopenhagenerstr. 1
44269 Dortmund
Tel.: 0800 2655 - 50 11 07
Mail: stefan.krumhus@nw.aok.de

Anträge werden direkt von dem Ansprechpartner, aber auch von allen anderen Mitgliedern der GKV-Gemeinschaftsförderung NRW, entgegengenommen. Über die Förderung wird in der Vergabesitzung gemeinsam und einheitlich unter beratender Mitwirkung der Selbsthilfe entschieden.

Formulare finden Sie unter folgendem Link:

Förderung von Selbsthilfekontaktstellen

Für die Selbsthilfekontaktstellen erfolgt die Annahme und Bearbeitung der Anträge durch den BKK Landesverband NORDWEST (Hauptverwaltung Essen). Ansprechpartnerin ist

Julia Straube
Hatzper Str. 36
45149 Essen
Tel.: 0201 179 - 1539
Mail: julia.straube@bkk-nordwest.de

 

Über die Förderung wird in der Vergabesitzung gemeinsam und einheitlich unter beratender Mitwirkung der Selbsthilfe entschieden.

Formulare finden Sie unter folgendem Link:

Förderung regionaler Selbsthilfegruppen

Die pauschale Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen in Nordrhein-Westfalen wird von den gesetzlichen Krankenkassen in den Regionen sichergestellt.

Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem regionalen Fördergremium der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises besprochen. Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen an sowie Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen. Die Koordinierung übernimmt jeweils ein Vertreter einer Krankenkasse – diese Federführung wechselt regelmäßig. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie über unsere Ansprechpartner-Suche.

Senden Sie ihren Antrag bitte bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die jeweils federführende Krankenkasse bzw. an die beauftragte Selbsthilfekontaktstelle.

Anträge bis 500 Euro Antragssumme müssen grundsätzlich nicht weiter begründet und belegt werden. Ist die Antragssumme höher als 500 Euro, sind weitere Informationen notwendig.

Formulare finden Sie unter folgendem Link: