Pflegeversicherung
Bei Bedarf können unsere Versicherten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Bei Bedarf können unsere Versicherten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Sie haben eine Beschwerde zur Tätigkeit des Medizinischen Dienstes, zum Beispiel, weil Sie mit dem Ablauf der Begutachtung nicht einverstanden sind oder andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten? Dann können Sie sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden.
Jeder Medizinische Dienst bestellt eine solche Ombudsperson als unabhängige Schlichtungsstelle. Ihre Beschwerde richten Sie direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der die gutachtliche Stellungnahme erstellt hat. Jede Beschwerde wird dabei vertraulich behandelt.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes sowie weitere Erläuterungen zu deren Aufgaben.
Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung der IKK classic, die auf einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
Bei Fragen rund um die IKK classic Pflegekasse erreichen Sie die kostenlose IKK Servicehotline unter der Telefonnummer 0800 455 1111 oder kontaktieren Sie direkt ihre IKK Pflegeberatung.