Pflege­versicherung

Bei Bedarf können unsere Versicherten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. 

Lena macht's leicht

Ob absehbar oder plötzlich, das Thema Pflege erreicht uns irgendwann alle. Um Ihnen einen schnellen und guten Überblick zu verschaffen, stellen wir Ihnen Lena zur Seite. Unsere digitale Beratungsassistentin erweitert die persönliche Pflegeberatung. Interaktiv und angepasst auf Ihre Situation informiert Lena über viele Leistungen der Pflegeversicherung und führt Sie zur Antragstellung. Zur digitalen Pflegeexpertin

Pflege-Leistungen im Überblick

Regionale Angebote

Die Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen in jedem Bundesland zur Verfügung. Zusätzlich unterstützen regionale Angebote bei der Betreuung Pflegebedürftiger.

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Pflegeleistungen beantragen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollten rechtzeitig bei der Pflegekasse der IKK classic beantragt werden. Ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit ist nicht erforderlich. Geben Sie den ausgefüllten Antrag einfach bei Ihrer IKK classic ab. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst schnell und unbürokratisch, welche Leistungen Sie erhalten können. 

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Die Pflegekasse der IKK classic bietet eine umfassende Beratung

Pflegeprävention

Trotz Pflegebedürftigkeit oder chronischer Erkrankung verfügen Menschen in Pflegeeinrichtungen über eine Vielzahl gesundheitsförderlicher Potenziale. Diese zu fördern, ist das Ziel der Pflegeprävention. Die Pflegekasse der IKK classic engagiert sich seit mehreren Jahren bei Förderung und Umsetzung innovativer Programmideen. Mehr erfahren

Bei Beschwerden zur Begutachtung: Ombudsperson des Medizinischen Dienstes


Sie haben eine Beschwerde zur Tätigkeit des Medizinischen Dienstes, zum Beispiel, weil Sie mit dem Ablauf der Begutachtung nicht einverstanden sind oder andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten? Dann können Sie sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden.

Jeder Medizinische Dienst bestellt eine solche Ombudsperson als unabhängige Schlichtungsstelle. Ihre Beschwerde richten Sie direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der die gutachtliche Stellungnahme erstellt hat. Jede Beschwerde wird dabei vertraulich behandelt.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes sowie weitere Erläuterungen zu deren Aufgaben.

Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung der IKK classic, die auf einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Abrechnung von Pflegeleistungen

Sie sind Pflegeanbieter und möchten Pflegeleistungen abrechnen?

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