Wann besteht Pflicht zur Sozialversicherung?
Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht eines mitarbeitenden Gesellschafters oder Geschäftsführers mit GmbH-Anteilen sind die durch das Bundessozialgericht (BSG) aufgestellten Grundsätze zu beachten.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG liegt bei mitarbeitenden Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn die Gesellschafter: