Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie werden viele geplante Entsendungen nicht angetreten, begonnene Entsendungen werden unterbrochen bzw. früher beendet. Je nach Dauer und Zeitraum der Entsendung ist eine Information gegenüber der Stelle, die die Entsendebescheinigung ausgestellt hat, erforderlich.
Ist aufgrund der Corona-Pandemie die geplante Entsendung entfallen, ist der Entsendeantrag zu stornieren. Wenn die Dauer der Entsendung maximal zwei Monate unterbrochen ist, aber das Ende der vorgesehenen Entsendung unverändert bleibt, ist keine Information nötig. Verschiebt sich das Ende nach hinten und beträgt der Unterbrechungszeitraum nicht mehr als zwei Monate, ist in der Regel für den Verlängerungszeitraum eine neue Entsendebescheinigung vom Arbeitgeber zu beantragen.
Dagegen muss der Abbruch des Auslandseinsatzes mittels Antragskorrektur angezeigt werden, wenn eine Fortsetzung der Entsendung nicht geplant ist. Diese Grundsätze gelten analog für Personen, für die eine Ausnahmevereinbarung mit der DVKA getroffen wurde.