Betriebliches Eingliederungs-
management (BEM)

Psychische Belastungen im Beruf, eine schwere Erkrankung oder ein Unfall sind häufige Ursachen, warum ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig ist. Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) hilft dabei, die erkrankten Beschäftigten möglichst schnell zu rehabilitieren und einem erneuten Ausfall vorzubeugen.

Der Gesundheitsbericht der IKK classic zeigt, dass fast die Hälfte aller Arbeitsunfähigkeitstage durch Erkrankungen, die länger als 42 Tage dauern, bedingt ist. Fehlen Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wegen Krankheit – am Stück oder wiederholt – muss der Arbeitgeber aktiv werden und seinem Angestellten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Was ist BEM ?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement stellt die Gesundheit des Arbeitnehmers in den Vordergrund: Wie kann seine Arbeitsunfähigkeit überwunden werden? Welche Maßnahmen und Hilfen beugen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor? Und wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden?

Um diese Fragen zu beantworten, führt der Arbeitgeber Gespräche über die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und evaluiert die Belastbarkeit des Mitarbeiters sowie mögliche Verbesserungen am Arbeitsplatz, beispielsweise durch Schutzkleidung, Bewegungstrainings oder die Umgestaltung von Arbeitsabläufen. Liegen diese Ursachen im Betrieb, dann trifft der Arbeitgeber weitere Maßnahmen, um einer erneuten Erkrankung des Arbeitnehmers vorzubeugen.

Eine der am häufigsten gewählten BEM-Maßnahmen ist die stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Hierbei beurteilt der behandelnde Arzt, wie oft und wie lange der Patient nach dem Wiedereinstieg arbeiten kann. Auf dieser Basis wird dann ein individuell abgestimmter Stunden-/Tagesplan entsprechend Belastbarkeit und Aufgabengebiet erstellt.

Für Beschäftigte, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur noch teilweise an ihrem gewohnten Arbeitsplatz tätig sein können, kann die Umsetzung auf einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz eine Lösung sein. So bleibt dem Unternehmen das fachliche Wissen aus vielen Berufsjahren erhalten. Sofern für die neue Stelle eine Qualifizierungsmaßnahme erforderlich ist, unterstützen wir den Beschäftigten bei der Antragstellung.

Um den richtigen Eingliederungsweg zu finden, können auch andere Sozialversicherungsträger oder bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt hinzugezogen werden.

Die IKK classic unterstützt Betriebe bei der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Sie benötigen weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Ihre BEM-Expertin:

Lea Adams
IKK classic
Regionaldirektion Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 7
40227 Düsseldorf
Tel. 0211 7702-341025
lea.adams@ikk-classic.de 

Arbeiten

So gelingt die Eingliederung nach längerer Krankheit

Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende haben jede Menge Fragen, wenn es ums Betriebliche Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung geht. Unsere Experten haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt. Zum Artikel

Schritt für Schritt zum Ziel

So gelingt das Betriebliche Eingliederungsmanagement:

1. Mit dem betroffenen Mitarbeiter reden

Der Betroffene muss sich damit einverstanden erklären, dass der Arbeitgeber tätig wird. Daher ist es wichtig, ihn vor einer Maßnahme anzusprechen. Eine mündliche Vereinbarung reicht dabei nicht aus – die Erklärung ist schriftlich festzuhalten.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, das gesamte BEM lückenlos zu dokumentieren.

2.  Die Arbeitsunfähigkeit analysieren

Vor Einleitung konkreter Maßnahmen steht die Analyse der Situation. Hängt die Arbeitsunfähigkeit direkt mit dem Arbeitsplatz zusammen oder liegen die Ursachen eher im privaten Bereich? Ein Betriebsarzt oder die Kreishandwerkerschaft kann dabei unterstützen. Die IKK classic hilft gerne bei der Wahl des richtigen Ansprechpartners. 

3. Den künftigen Arbeitsumfang besprechen

Welche Arbeiten kann der Mitarbeiter in Zukunft ausführen und in welchem Umfang? Diese Fragen sind gemeinsam mit dem Beschäftigten zu beantworten Auch der behandelnde Arzt kann helfen, die Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen und so eine Überforderung zu vermeiden.

4. Maßnahmen entwickeln 

Maßnahmen wirken am besten, wenn der Mitarbeiter bei ihrer Entwicklung einbezogen wird. Die Liste der Möglichkeiten ist lang: Sie reicht von der Umgestaltung des Arbeitsplatzes über die Anschaffung von Hebehilfen und Schutzkleidung, angepasste Arbeitszeiten, ein Hebe- und Tragetraining bis hin zum Wiedereinstieg über die stufenweise Wiedereingliederung. Die IKK classic hilft dabei, die beste Lösung zu finden. 

5. Ein Fazit ziehen

Die Planung kann noch so gut sein – in der Praxis stellen sich im Laufe des BEM-Verfahrens gelegentlich andere Maßnahmen als noch sinnvoller heraus. Deshalb ist es als Arbeitgeber wichtig, während des gesamten Prozesses mit dem Mitarbeiter in Kontakt zu bleiben und ihn während der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu begleiten. Nach Ende des BEMs sollte das Verfahren gemeinsam besprochen und bewertet werden. Das hilft Betrieben auch bei der nächsten Eingliederung.

Wie wird BEM evaluiert?

Um die betroffenen Beschäftigten für das Eingliederungsmanagement zu identifizieren, erhebt die Personalstelle regelmäßig die Fehltage der Angestellten.

Bei mehr als 6 Wochen bzw. 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb der vergangenen zwölf Monate, muss ein BEM-Verfahren vom Arbeitgeber eingeleitet werden.

Mit Zustimmung und Beteiligung des Mitarbeiters kann es in Einzelfällen auch sinnvoll sein, das BEM-Verfahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen.

Unser Tipp: 

Richten Sie ein BEM-Team ein. Bestehend aus einem Vertreter des Arbeitgebers sowie der Interessenvertretung, kann dieses Team regelmäßig den BEM-Prozess im Unternehmen begleiten und auch evaluieren. Das hilft bei der Beurteilung, ob und wie die Ziele und Aufgaben gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind, und liefert Hinweise auf den erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die notwendigen Verfahrensabläufe.

Was passiert, wenn kein BEM durchgeführt wird?

Wurde ein BEM trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht durchgeführt, muss unterschieden werden, ob der Arbeitgeber das BEM nicht angeboten oder die betroffene Person nicht daran teilgenommen hat. Während der Arbeitgeber einem lang erkrankten Arbeitnehmer verpflichtend ein BEM anbieten muss, steht dem Betroffenen die Teilnahme daran frei.

Bietet der Arbeitgeber kein BEM an, wird dies nicht sanktioniert. Eine eventuelle spätere Kündigung, die sich auf die längere Krankheit des Beschäftigten stützt, kann jedoch an einem fehlenden BEM scheitern.

Arbeitnehmer sollten nicht leichtfertig auf die Möglichkeit der Teilnahme am BEM verzichten. Nimmt der Arbeitnehmer an einem ihm angebotenen BEM nicht teil, so kann er sich in einem Kündigungsschutzprozess nicht darauf berufen, dass kein BEM durchgeführt worden sei.

Was spricht für das BEM?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können von einem BEM-Verfahren profitieren.

  • Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten werden gefördert

  • Fehlzeiten können reduziert werden, Kosten für Arbeitgeber sinken

  • Sicherung des Arbeitsplatzes und Vermeidung von Einkommensverlusten

  • Fachwissen bewährter Mitarbeiter bleibt dem Unternehmen erhalten

  • Mögliche finanzielle Unterstützung, zum Beispiel durch die Integrationsämter

  • Verbesserung des Betriebsklimas

  • Imagegewinn für den Betrieb

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