GKV für Existenzgründer: Basiswissen
Grundsätzlich gelten für Existenzgründer dieselben Bedingungen wie für bereits länger tätige Selbstständige.
Der Reihe nach: Die Basis für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist der jährliche steuerliche Gewinn, den Sie als Selbstständiger machen. Auch alle weiteren Einnahmen werden dazugerechnet, das sind etwa Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalerträge oder der Gründungszuschuss für Existenzgründer. Die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung wird dafür nicht angerechnet.