Krankenversicherung für Existenzgründer

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Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sie haben unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Das große Plus der gesetzlichen Variante: Sie können ohne zusätzliche Kosten Ihre Familie mitversichern.

Zudem ist Verlass auf die monatlichen Beträge, denn die sind an die Höhe Ihres Einkommens gekoppelt.

GKV für Existenzgründer: Basiswissen

Grundsätzlich gelten für Existenzgründer dieselben Bedingungen wie für bereits länger tätige Selbstständige.

Der Reihe nach: Die Basis für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist der jährliche steuerliche Gewinn, den Sie als Selbstständiger machen. Auch alle weiteren Einnahmen werden dazugerechnet, das sind etwa Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalerträge oder der Gründungszuschuss für Existenzgründer. Die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung wird dafür nicht angerechnet.

Testsiegel Selbstständige © Handelsblatt

Wie berechnet sich der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung?

Am Anfang Ihrer Selbstständigkeit ermittelt die Krankenkasse den Beitrag mithilfe von Unterlagen Ihres Steuerberaters oder Ihrer Gewinnschätzung. Dabei nimmt man allerdings eine monatliche Mindesteinnahme von 1.131,67 Euro und ein Maximum von 4.987,50 Euro an (2023). Sollten Sie mehr verdienen, zahlen Sie trotzdem nur den Betrag, der sich aus dem Höchstsatz ergibt.

Liegt der erste Einkommensteuerbescheid vor, berechnet die Krankenkasse den tatsächlichen Beitrag. Je nachdem, ob die Einnahmen höher oder niedriger waren, als zugrunde gelegt, gleichen Sie die Summe mit einer Nachzahlung aus oder bekommen eine Gutschrift.

Für familienversicherte Familienangehörige, wie Ehepartner, Lebenspartner sowie Kinder zahlen Sie keinen Extrabeitrag.

Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?

Auf Basis der Einkommensberechnung wird Ihr Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung festgelegt. Es gelten dafür die aktuellen Beitragssätze der IKK classic.

Sie können in der GKV zudem selbst bestimmen, ob Sie einen Tarif mit Krankentagegeld ab der siebten Woche abschließen (Krankenversicherung allgemein) oder einen Tarif ohne Krankentagegeld (Krankenversicherung ermäßigt).

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