Allgemeine Informationen zum Meldeverfahren
Neben den persönlichen Daten des Versicherten, die aus amtlichen Unterlagen zu entnehmen und stets anzugeben sind, ist insbesondere die Angabe der Versicherungsnummer und der Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes wichtig, weil diese für die maschinelle Zuordnung der Meldedaten benötigt werden. Die Versicherungsnummer wird von der DSRV vergeben und ist dem SV-Ausweis zu entnehmen, der bei der Vergabe einer Versicherungsnummer von Amts wegen ausgestellt wird. Soweit dem Arbeitgeber bei Anmeldung die Versicherungsnummer des Beschäftigten nicht bekannt ist, sind die für die Vergabe der Versicherungsnummer erforderlichen Daten (Name, Geburtsangaben, Anschrift) zu melden. Die Vergabe einer Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb erfolgt grundsätzlich durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Daten und Informationen je Meldetatbestand konkret zu übermitteln sind, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in Datensätzen und -bausteinen festgelegt. Für Angaben wie Personen- und Beitragsgruppen sowie Angaben zur Tätigkeit sind Verschlüsselungen vorgesehen (siehe: www.gkv-datenaustausch.de). Zu melden sind darüber hinaus insbesondere die Beschäftigungszeiten sowie die dazugehörige Höhe der beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte.