Das Feststellen des pfändbaren Einkommens bedarf einiger Hintergrundkenntnisse und ist nicht einfach. Erhebliche Risiken birgt die drohende Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers.
Insofern empfiehlt sich ein Besuch der Internetseiten des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de), eine Anfrage an die zuständige IHK beziehungsweise Handwerkskammer, ob Unterstützung gewährt werden kann, oder – bei besonders komplexen Sachverhalten – das Hinzuziehen eines auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalts.