Midijobs – Beschäftigungen im Übergangsbereich

Alles Wissenswerte rund um Midijobs

Als Midijob bezeichnet man ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro beträgt (gültig ab 1. Januar 2024). Bis zum 31. Dezember 2023 lagen die Grenzen bei 530,01 Euro und 1.600,00 Euro.

Midijobs: Was hat sich seit Oktober 2022 geändert?

Beschäftigte werden seit diesem Zeitpunkt innerhalb des Übergangsbereichs stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Des Weiteren ist die Minijob-Grenze nicht mehr fest fixiert, sondern richtet sich nach der Höhe des stündlichen Mindestlohns. Arbeitnehmer, die seit dem 1. Oktober 2022 bis einschließlich 538 Euro monatlich verdienen, sind geringfügig beschäftigt.

Zweck dieser Regelung ist es, die so genannte Teilzeitmauer zu durchbrechen, also für Arbeitnehmer den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver zu gestalten. Der Arbeitnehmer sollen nicht plötzlich mit hohen Sozialabgaben belastet werden, wenn das Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze übersteigt. Zudem sollen die niedrigeren Beiträge Arbeitnehmer motivieren, auch geringer entlohnte Beschäftigungen aufzunehmen.

Die volle Abgabenbelastung trifft den Arbeitnehmer dann erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von über 2.000 Euro.

Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Mehrfachbeschäftigungen

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigungen, die addiert eine versicherungspflichtige Beschäftigung ergeben, ausgeübt, deren Arbeitsentgelte in der Summe innerhalb der Entgeltgrenzen des Midijobs liegen, sind die für die Berechnung der Arbeitnehmerbeitragsanteile zugrunde zu legenden reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen für die einzelnen Beschäftigungen nicht nach der allgemeinen Midijob-Formel zu ermitteln.

In diesen Fällen wird die beitragspflichtige Einnahme für die einzelnen Beschäftigungen auf Grundlage des Gesamtarbeitsentgelts ermittelt und im Verhältnis der jeweiligen Arbeitsentgelte zum Gesamtarbeitsentgelt auf die Beschäftigungen aufgeteilt.

Beiträge und Ersparnis berechnen

Mit unserem Midijob-Rechner haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt und die Ersparnis für den Arbeitnehmer berechnen zu lassen.

Ersparnis berechnen

Was ist bei Meldungen zu beachten?

Die Auswahlziffern bei den DEÜV-Meldungen 0, 1 und 2 haben folgende Bedeutung:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV/Verzicht

1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV

2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV

Zusätzlicher Vorteil für Arbeitnehmer in der Rentenversicherung seit 1. Juli 2019

Midijobber haben bis zum 30. Juni 2019 geringere Rentenleistungen erworben, weil Rentenversicherungsbeiträge nicht vom tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern von einer fiktiven reduzierten beitragspflichtigen Einnahme gezahlt wurden. Um diesen Nachteil zu vermeiden, konnten Sie schriftlich gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, dass sie volle Rentenversicherungsbeiträge nach dem tatsächlichen Entgelt zahlen möchten.

Seit 1. Juli 2019 ist eine solche schriftliche Erklärung nicht mehr nötig. Die geringere Beitragsbelastung führt nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen. Vielmehr werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten aus einem Midijob immer aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt.

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