
Midijobs – Beschäftigungen im Übergangsbereich
Als Midijob bezeichnet man seit 1. Juli 2019 ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro im Monat beträgt. Bis zum 30. Juni 2019 betrug die Obergrenze 850,00 Euro.
Zweck dieser Regelung ist es, die so genannte Teilzeitmauer zu durchbrechen, also für Arbeitnehmer den Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob (Entgelt bis 450,00 Euro im Monat) in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver zu gestalten.
Arbeitnehmer sollen durch den Wechsel nicht mit hohen Sozialabgaben belastet werden, was die Attraktivität einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mindern würde. Das höhere Entgelt soll im Vergleich zum Minijob auch spürbar im Portemonnaie des Arbeitnehmers ankommen. Betroffene Arbeitnehmer zahlen daher nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
Die volle Abgabenbelastung trifft den Arbeitnehmer dann erst bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von über 1.300,00 Euro.