Wann besteht Sozialversicherungspflicht?
Eine Pflicht zur Sozialversicherung, also Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung, unterliegt gesetzlicher Regelung. Sozialversicherungspflicht besteht nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich nur, wenn einer abhängigen Beschäftigung nachgegangen wird.
Zudem darf kein Tatbestand vorliegen, der die Sozialversicherungspflicht in allen beziehungsweise einzelnen Versicherungszweigen ausschließt (zum Beispiel aufgrund hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätigkeit) oder Sozialversicherungsfreiheit begründet (zum Beispiel geringfügige Beschäftigung oder Gesellschafter-Geschäftsführer). Tipp: Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Sozialversicherungsfreiheit.