Wie funktioniert die eAU?

Arbeitgeber erst ab 1. Juli 2022 in elektronischen
Datenaustausch eingebunden

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt Fahrt auf. Nach der elektronischen Patientenakte folgen nun die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) seit 1. Oktober 2021 und dann ab 1. Januar 2022 das E-Rezept.

Das Ziel: Bürokratieabbau, keine Medienbrüche bei der Bearbeitung von Krankheitsdaten, weniger Verwaltungskosten im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Erst ab dem 2. Halbjahr 2022 werden alle Arbeitgeber in das elektronische Verfahren eingebunden. Dann findet der Informationsfluss über Krankmeldungen über den bereits bestehenden Weg des DA EEL-Verfahrens statt. Wie funktioniert das?

Ab 1. Juli 2022: Der Beschäftigte meldet sich beim Arbeitgeber krank und geht zum Arzt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Krankenkasse und Arbeitgeber schickt die Arztpraxis elektronisch an die Krankenkasse.

Wie kommen die Daten zum Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber fragt die AU-Daten des Beschäftigten, der sich telefonisch krankgemeldet hat, elektronisch bei dessen Krankenkasse ab. Dazu meldet er der Krankenkasse den AU-Beginn und die voraussichtliche Dauer. Liegt der Krankenkasse eine eAU oder eine Krankenhauszeit vor, wird diese zurückgemeldet. Falls keine Zeiten vorliegen oder der Versicherte nicht ermittelt werden kann, meldet die Krankenkasse auch dies zurück.

Grundsätzlich sollten Arbeitgeber erst dann eine eAU anfragen, wenn diese der Krankenkasse vorliegen kann – das heißt: mögliche Karenztage einberechnen und die Zeit, die die Übermittlung von der Arztpraxis zur Krankenkasse dauert. (Siehe Beispiele)

„Wir empfehlen den Arbeitgebern, keine verfrühten Anfragen zu stellen. Denn sonst erhalten sie von den Krankenkassen die Meldung, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt“, betont Rainer Beckert, Landesgeschäftsführer der IKK classic.

Wie läuft es aktuell?

Offizieller Start der eAU war der 1. Oktober 2021. Doch es kam in zahlreichen Vertragsarztpraxen zu Verzögerungen bei der Installierung der nötigen technischen Ausstattung. Deshalb gilt für diese Praxen nun eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021. So lange kann noch das alte Verfahren mit der papiergebundenen AU-Bescheinigung angewendet werden. Praxen, die technisch vollständig ausgestattet sind, nutzen die eAU bereits. „Ein geringer Teil der Krankmeldungen aus den Praxen kommt auch jetzt schon auf elektronischem Weg zu uns“, sagt Rainer Beckert. „Bei uns laufen die Prozesse reibungslos. Alle eAU-Datensätze aus den Praxen werden problemlos eingespielt.“

Ab 1. Januar 2022, wenn tatsächlich in allen Arztpraxen die technischen Voraussetzungen vorliegen und alle Updates der Praxis-Software durchgeführt sind, sollen AU-Bescheinigungen von Vertragsarztpraxen und Krankenhäusern direkt auf elektronischem Weg an die Krankenkassen gehen.

In dieser ersten Phase bleibt für Arbeitgeber noch alles beim Alten: Der Patient bekommt noch bis 30. Juni 2022 die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber als Ausdruck und ist dafür verantwortlich, dass die Bescheinigung rechtzeitig bei diesem ankommt. Gleichzeitig startet eine Pilotphase, in der die elektronische Meldung der AU-Zeiten an die Arbeitgeber getestet wird.

Wann kann ich die eAU abrufen?

Beispiele:

Beispiel: Gibt es drei Karenztage, erfolgt der Arztbesuch am 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Die eAU muss dann erst noch übermittelt werden, d.h. hier: am 5. Tag der Arbeitsunfähigkeit sollte der AG den AU-Zeitraum anfragen. Bestehen keine Karenztage, ist davon auszugehen, dass die eAU der IKK classic am 2. Kalendertag nach Krankmeldung vorliegt. Bei einer laufenden AU ist davon auszugehen, dass die eAU frühestens einen Kalendertag nach dem bisherigen Ende der Arbeitsunfähigkeit abgefragt werden kann.

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Baden-Württemberg

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