Zwei Handwerker in Berufskleidung begrüßen sich mit Handschlag

So gelingt die Wieder-eingliederung nach längerer Krankheit

Ob Betriebliches Eingliederungsmanagement oder stufenweise Wiedereingliederung – es gibt verschiedene Möglichkeiten, um nach einer längeren Krankheit wieder erfolgreich im Beruf durchzustarten.

Die Gesundheit der Belegschaft ist eines der wichtigsten Personalthemen innerhalb eines Unternehmens. Nur fitte und gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihrer Arbeit motiviert und erfolgreich nachgehen.

Manche Krankheiten bedürfen eines langen Behandlungszeitraums oder speziellen Reha-Maßnahmen, so dass Mitarbeitende teilweise über mehrere Wochen ausfallen. Auch wenn es körperlich wieder bergauf geht, können Arbeitnehmende im Job unter Umständen nicht direkt wieder 100 Prozent geben. Gerade bei schweren körperlichen Tätigkeiten müssen sie zunächst kürzertreten oder künftig andere Arbeiten verrichten.

Doch wie gelingt eine Rückkehr in den Job?

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, nach längerem krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Dadurch können Arbeitnehmende nach ihrer Genesung wieder in den betrieblichen Ablauf integriert werden. 

IKK-Expertin Daniela Kofferath erklärt, worauf es beim BEM ankommt.   

Deshalb ist eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme eine gesunde Rückkehr in den Job

Daniela Kofferath weiß, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement abläuft. Als Leiterin des Fachbereichs "Zentrale Aufgaben Entgeltersatzleistungen" verantwortet sie bei der IKK classic unter anderem das AU-Fallmanagement und die Bearbeitung von Fällen betrieblicher Eingliederung nach langer Arbeitsunfähigkeit.

Porträt Foto von Daniela Kofferath © IKK Classic

"Der Impuls zum Eingliederungs-management muss vom Betriebsinhaber ausgehen."

Kümmert sich mit ihrem Team um die Eingliederung von Mitarbeitern nach längerem Arbeitsausfall: IKK classic-Expertin Daniela Kofferath.

Wann muss ein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen?

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten mehr als 42 Tage krank ist. Es spielt keine Rolle, ob in diesem Zeitraum eine einzige Erkrankung Ursache für die Arbeitsunfähigkeit war oder mehrere Krankheiten in Folge auftauchten. Die gesetzliche Verpflichtung zu einem BEM gilt für alle Beschäftigten – also auch für Teilzeitkräfte. Der Impuls zum Eingliederungsmanagement muss vom Betriebsinhabenden ausgehen.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter das BEM ablehnt?

Diese Entscheidung hat keine unmittelbaren Konsequenzen; sie muss nicht einmal begründet werden. Kommt es zu einer krankheitsbedingten Kündigung, können sich Mitarbeitende allerdings auch nicht bei einem eventuellen Arbeitsgerichtsverfahren darauf berufen, dass es kein betriebliches Eingliederungsmanagement gab. Für den Arbeitgeber bleiben in diesem Fall unmittelbare Sanktionen aus, wenn er die Durchführung nicht einleitet.

Welche Vorteile hat ein BEM für den Betrieb?

Im besten Fall verringert ein erfolgreich durchgeführtes BEM die Fehlzeiten der betroffenen Person. Vielleicht identifizieren Vorgesetzte im Laufe des Verfahrens außerdem generell krankmachende Faktoren, die sich ansonsten auf weitere Team-Mitglieder ausgewirkt hätten. 

Wer ältere Mitarbeitende beschäftigt, erkennt mögliche Rehabilitationsmaßnahmen frühzeitig und kann entsprechende Maßnahmen einleiten. Eine verantwortungsvolle Führungskraft, die auf eine gesundheitliche Nachhaltigkeit achtet, ist letztlich für das Image des Unternehmens entscheidend. Ein BEM kann somit auf den gesamten Betrieb positive Effekte haben.

Was passiert, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann?

Steht fest, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und eine Eingliederung demnach nicht möglich ist, können Ansprüche entweder beim Rentenversicherer erhoben oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Auch dabei unterstützt die IKK classic die Betroffenen. Wir sind jederzeit Ansprechpartnerin rund um die Krankheit und entsprechende Therapiemöglichkeiten.

So gelingt Unternehmen das Eingliederungsmanagement im Betrieb

  • Mit den betroffenen Personen reden

  • Die Arbeitsunfähigkeit analysieren

  • Den künftigen Arbeitsumfang besprechen

  • Maßnahmen entwickeln

  • Ein Fazit ziehen

Mehr zu den einzelnen Schritten und zum BEM der IKK classic

Erprobte Lösung für Arbeitnehmende: Die stufenweise Wiedereingliederung

Schon gewusst? Auch während einer Arbeitsunfähigkeit und laufender medizinischer Behandlung ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich. Dabei führt die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähige Mitarbeitende oder selbständig Tätige schrittweise und leidensgerecht an die volle Arbeitsbelastung heran.

Eingeleitet wird die Wiedereingliederung durch die behandelnde Ärztin oder den Arzt. Diese erstellen einen individuellen, auf das Krankheitsbild und die Belastbarkeit abgestimmten Plan. Darin wird angegeben, wie viele Stunden pro Tag Sie aus medizinischer Sicht arbeiten können und in welchen Abständen eine Steigerung möglich ist. Stimmen Sie dem Plan zu, besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die betrieblichen Möglichkeiten. Gibt auch Ihr Arbeitgeber seine Zustimmung, unterzeichnet er den Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung. Sobald alle Beteiligten unterschriebenen haben, reichen Sie den Plan bei der IKK classic ein.

​​​​​​​Gut zu wissen

Auch während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie finanziell abgesichert und erhalten weiterhin Krankengeld.

Arbeitgebende haben außerdem die Möglichkeit, Ihnen für die geleisteten Stunden einen Zuschuss zu zahlen.

Ablauf der Wiedereingliederung: Schritt für Schritt zurück in den Job

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt den Plan

    Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt prüft die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung unter medizinischen Gesichtspunkten und schätzt Ihre Belastbarkeit ein. Auf dieser Grundlage erstellt er einen individuellen und leidensgerechten Plan.

  • Information des Arbeitgebers

    Sie reichen den Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung bei Ihrem Arbeitgeber ein und besprechen mit ihm, ob und wie die Eingliederung im Betrieb möglich ist. Stimmt Ihr Arbeitgeber der stufenweisen Wiedereingliederung zu, unterschreibt er den Plan ebenfalls.

  • Information der IKK classic

    Der Plan beinhaltet eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“. Diese reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein.

  • Los geht’s!

    Starten Sie mit der stufenweisen Wiedereingliederung gemäß des für Sie erstellen Plans. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Tipps und Hinweise zur Wiedereingliederung für Arbeitnehmer

  • Reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin bei der IKK classic ein.

  • Die stufenweise Wiedereingliederung kann sowohl verlängert als auch verkürzt werden. Stimmen Sie sich dazu einfach mit Ihrem Arzt, Ihrem Arbeitgeber und uns ab.

  • Sie müssen die Wiedereingliederung abbrechen? Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und uns umgehend.

  • Ihre Arbeitsunfähigkeit endet automatisch mit dem Ende der stufenweisen Wiedereingliederung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gleiche Datum einträgt und das Kreuz bei Endbescheinigung setzt.

Sie haben Fragen zur stufenweisen Wiedereingliederung?

Melden Sie sich gerne bei Ihrer AU-Fallmanagerin oder Ihrem AU-Fallmanager. Oder nutzen Sie eine unserer anderen Kontaktmöglichkeiten.

Möglichkeiten für Selbstständige

Selbstständige können zum Beispiel beruflich orientierte Reha-Maßnahmen seitens der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Haben Betroffene keine Beitragszahlung an die Rentenversicherung geleistet, können sie ihr gegenüber allerdings keine Ansprüche stellen. In diesem Fall springt die IKK classic mit medizinisch erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen ein. Sie bietet sowohl direkte Leistungen an, als auch die Vermittlung zu Leistungen Dritter. 

Wir unterstützen Betroffene zum Beispiel bei der Suche nach einer passenden Psychotherapie oder bei der Antragstellung für bestimmte Leistungen wie Reha, begleiten Patientinnen und Patienten als Ansprechpartnerin durch stationäre Behandlungen oder erklären, wie es unter anderem nach einer Reha weitergehen kann. Ganz oft findet die oben beschriebene stufenweise Wiedereingliederung statt. Am Ende der Maßnahme sind Betroffene wieder rundum im Berufsleben angekommen.

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