Elektronische Verordnung für Hilfsmittel

Ihre ärztliche Verordnung für Hilfsmittel wie Bandagen, Inkontinenzartikel oder Glykosesensoren haben Sie mit der App IKK classic-eVerordnung immer auf Ihrem Smartphone dabei. Ohne lästigen Papierkram lösen Sie Ihre elektronische Verordnung schnell und sicher bei einem Hilfsmittelanbieter z. B. einem Sanitätshaus ein. Dies und noch viel mehr ist mit der neuen App für eVerordnungen möglich.

Die App für eVerordnungen kann von Versicherten der IKK classic genutzt werden. Mit dieser App haben Sie Ihre Hilfsmittelverordnung auf Ihrem Smartphone. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt sie digital in der ärztlichen Praxis aus und wird von Ihnen anschließend kostenfrei an den Hilfsmittelanbieter, also z.B. einem Sanitätshaus oder einer Apotheke, weitergeleitet. Außerdem bietet diese App noch mehr – eine Arztsuche und Sie sehen jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer eVerordnung. Das Angebot für die elektronische Hilfsmittelverordnung ist kostenlos und freiwillig – sowohl für Versicherte als auch für ärztliche Praxen und Hilfsmittelanbieter.

Ihre Vorteile der App

  • zeitsparend

    In der ärztlichen Praxis entfällt das Warten auf das Ausstellen der Verordnung inklusive Unterschrift.

  • robust

    Die elektronische Verordnung verschmutzt nicht, geht weder verloren noch wird sie beschädigt.

  • portofrei

    Leiten Sie die eVerordnung direkt in der App kostenfrei weiter.

  • schnell

    Wählen Sie in der App Ihren Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser oder Apotheken) – die Verordnung wird sofort elektronisch übermittelt, eine schnelle Versorgung ist möglich.

  • aktuell

    Immer auf dem neuesten Stand: Verfolgen Sie in der App den Status Ihrer Verordnung.

  • papierlos

    Zettelwirtschaft entfällt: Sie haben alle eVerordnungen gesammelt in der App gespeichert.

Welche Hilfsmittel können digital verordnet werden?

Fast alle Hilfsmittel wie Bandagen, Schuheinlagen, Glukosemanagementsysteme, Inhalations- und Atemtherapiegeräte bis hin zu Inkontinenzartikel können digital verordnet und bei einem Hilfsmittelanbieter eingelöst werden. Seh- und Hörhilfen sowie Pflegehilfsmittel lassen sich auf diesem Wege noch nicht einlösen.

In vier Schritten zum Hilfsmittel

  • Verordnung 1

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Ihnen ein Hilfsmittel, z. B. eine Orthese.

  • Auswahl 2

    Sie erhalten die eVerordnung in Ihre App, wo Sie einen Anbieter (z.B. ein Sanitätshaus) auswählen. Dorthin senden Sie Ihre eVerordnung.

  • Abholung 3

    Der Anbieter teilt Ihnen mit, wann das Hilfsmittel zur Anpassung und Abholung zur Verfügung steht.

  • Display zeigt erfolgreichen Abschluss 4

    Sie erhalten Ihr Hilfsmittel und in der App wird die eVerordnung als abgeschlossen angezeigt.

    Hier finden Sie die App zum Einlösen von eVerordnungen für IKK classic Versicherte

    Die GesundheitsID – Ihr digitaler Zugang zur eVerordnung

    Identity & Access Management

    Zur Nutzung digitaler Anwendungen, die einen besonderen Schutz Ihrer Daten erfordern, benötigen Sie eine digitale Identität: Im Gesundheitswesen ist das die GesundheitsID. Diese digitale Identität ermöglicht es Ihnen, sich schnell, einfach und sicher über Ihr Smartphone in Apps wie die App IKK classic-eVerordnung, die elektronische Patientenakte (IKK classic ePA-App) oder die IKK classic-App anzumelden. Über das sogenannte „Identity & Access Management“ (IAM) können Sie Ihre digitale Identität erstellen und verwalten.

    So erhalten Sie eine GesundheitsID

    Der IAM-Selfservice

    Sie haben Ihre Gesundheitskarte verloren oder Ihr Smartphone wurde gestohlen? Dann können Sie Ihren Zugang per al.vi sperren lassen oder das verknüpfte Gerät löschen, damit niemand auf Ihre Daten zugreifen kann. Diese Einstellungen können Sie vornehmen:

    Zum IAM-Selfservice
    • E-Mail-Adresse ändern

    • Passwort ändern

    • al.vi (Alternative Versichertenidentität) löschen

    • Geräte deaktivieren und löschen

    • Einwilligungen zu Dokumenten einsehen und löschen

    • Benutzerkonto löschen

    Frau trägt Trombosestrümpfe

    Wir übernehmen Kosten für Ihr Hilfsmittel

    Versicherte der IKK classic haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Mehr erfahren

    Teilnahmeerklärung

    Teilnahmeerklärung eVerordnung

    Datenschutzerklärung

    Datenschutzerklärung eVerordnung

    Nutzungsbedingungen

    Nutzungsbedingungen eVerordnung

    • An der eVerordnung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte finden

       

      Sie suchen eine ärztliche Praxis, die Ihnen eine Verordnung für ein Hilfsmittel auf elektronischem Weg ausstellt? Die finden Sie schnell und unkompliziert über die Arztsuche in unserer App IKK classic-eVerordnung.

      So sicher sind Ihre Daten

      Ihre eVerordnungen liegen auf sicheren Servern in Deutschland. Sie haben die Datenhoheit. Durch die sichere Identifizierung im Registrierungsprozess der App ist sichergestellt, dass nur Sie Zugriff auf Ihre Daten haben. Außerdem hat Ihre ausstellende Ärztin bzw. Ihr ausstellender Arzt und der Hilfsmittelanbieter, den Sie für die Hilfsmittelversorgung ausgewählt haben, einen Datenzugriff auf die jeweilige eVerordnung. Im Rahmen eines Genehmigungsprozesses und bei der Abrechnung erhält Ihre IKK classic einen Zugriff auf die eVerordnung.

      PIN vergessen

      Haben Sie sich aufgrund dreimaliger Falscheingabe der PIN gesperrt, können Sie sich mittels Ihrer PUK entsperren. Bei weiteren Fragen zur PIN/PUK rufen Sie uns einfach an: 0800 455 1111.

      Merkblatt zum Download

      Sie haben Fragen oder Probleme?

      Wir unterstützen Sie gerne bei unseren Online-Anwendungen. Nutzen Sie dafür unsere vielfältigen Kontaktmöglichkeiten. Bitte halten Sie folgende Informationen für das Gespräch bereit: Versichertennummer, Gerätetyp, Art und Version des Betriebssystems, genaue Beschreibung des Vorgangs, bei dem die Störung auftritt (ggf. mit Screenshot). 

      Häufige Fragen zur eVerordnung

      Welche Vorteile habe ich, wenn ich an der besonderen Versorgung teilnehme?

      • Statt einer Papierverordnung erhalten Sie eine elektronische Verordnung (eVerordnung). Diese kann nicht verloren gehen, zerrissen oder verschmutzt werden. 
      • Die eVerordnung haben Sie immer dabei und sie wird kostenlos weitergeleitet (kein Porto). 
      • Sie müssen in der Arztpraxis nicht mehr auf die Ausstellung inklusive Unterschrift warten.  
      • Sie erhalten in der App Hilfe bei der Auswahl von Hilfsmittelanbietern (z. B. Sanitätshäuser), die Ihre Versorgung sicherstellen. 
      • Es muss keine Papierverordnung aufbewahrt werden.
      • In der App kann die aktuelle eVerordnung eingesehen werden, hinsichtlich des Bearbeitungsstandes und der Gültigkeit der eVerordnung. 
      • Die eVerordnung kann sofort elektronisch an teilnehmende Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser und Apotheken) übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.

      Welche Hilfsmittel können digital verordnet werden?

      Ärztinnen und Ärzte können nahezu alle Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen, Inkontinenzar­tikel oder Glukosesensoren) verschreiben. Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel können nicht auf elektronischem Weg verordnet werden.

      Wer kann die eVerordnung für Hilfsmittel nutzen?

      Alle IKK classic Versicherten, die der eVerordnung für Hilfsmittel beitreten und die 

      • mindestens 16 Jahre alt sind 
      • ein Smartphone mit Android 10 oder höher bzw. iOS 16 oder höher nutzen 
      • die IKK classic-App nutzen und die Voraussetzungen zur Nutzung der App erfüllen 
      • den Nutzungsbedingungen und der Einwilligungserklärung zustimmen 

      Wie kann ich teilnehmen?

      Die Einschreibung zur eVerordnung erfolgt über die App IKK classic-eVerordnung. Es ist eine einfache digitale Zustimmung erforderlich.

      Wie kann ich die Teilnahme beenden?

      Die Zustimmung kann jederzeit zurückgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Rücknahme werden wieder herkömmliche Verordnungen ausgestellt und es besteht kein Zugriff mehr auf vergangene eVerordnungen. Die Rücknahme einer Einschreibung sollte erst erfolgen, wenn die Versorgung aller als eVerordnung ausgestellten Hilfsmittel abgeschlossen ist.

      Wie funktioniert die Registrierung in der App IKK classic-eVerordnung?

      Sie laden sich die App IKK classic-eVerordnung herunter. Für die Anmeldung müssen Sie sich einmalig in der IKK classic-App registrieren, sofern Sie diese noch nicht nutzen. Besitzen Sie bereits eine GesundheitsID kann diese zur Anmeldung in der IKK classic-eVerordnung App genutzt werden. Mehr zum Thema GesundheitsID finden Sie hier.

      Sind die Daten der eVerordnung sicher?

      • Die eVerordnung liegt auf sicheren Servern in Deutschland. 
      • Die Datenhoheit liegt bei Ihnen. Nur Sie können den gewünschten Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshaus) mit der Hilfsmittelversorgung beauftragen. Erst nach der Beauftragung der eVerordnung kann der Hilfsmittelanbieter diese einsehen. 
      • Einen Zugriff auf die Daten haben nur Ärztinnen und Ärzte, die die eVerordnung ausgestellt haben und der von Ihnen ausgewählte Hilfsmittelanbieter. Nur bei einer genehmigungspflichtigen Versorgung und bei der Abrechnung erhält auch die IKK classic einen Zugriff auf die eVerordnung, so wie es auch bei der Papierversion heute der Fall ist. 
      • Die eVerordnung ist fälschungssicher. Die eVerordnung wird von der Ärztin/dem Arzt qualifiziert elektronisch signiert und ist nach Abschluss der Signatur nicht mehr abänderbar (eine Stornierung durch die Ärztin/dem Arzt ist weiterhin möglich).

      Wie erhalte ich eine eVerordnung für Hilfsmittel?

      Wenn eine ärztliche Praxis eine eVerordnung ausstellt, erhalten Sie die eVerordnung in der App. Sie können sich die eVerordnung in ihrer App ansehen. Der Status der Verordnung steht auf „Offen“, bis ein Hilfsmittelanbieter mit der Versorgung beauftragt wird.

      Wie kann ich die eVerordnung einlösen?

      Die ausgestellte eVerordnung rufen Sie über die App IKK classic-eVerordnung ab. Im Anschluss weisen Sie diese in der App einem von Ihnen ausgewählten Hilfsmittelanbieter zu. Dieser ist dadurch mit der Versorgung beauftragt. Zusätzlich ist es möglich, eine Telefonnummer und eine Nachricht an den Hilfsmittelanbieter zu senden. Somit erleichtern Sie dem Hilfsmittelanbieter die Kontaktaufnahme mit Ihnen bzw. die Organisation der gesamten Versorgung.

      Wie lange ist eine eVerordnung gültig?

      • Eine eVerordnung für Hilfsmittel ist 28 Tage gültig, bleibt im Anschluss noch für 10 Tage mit dem Status „Abgelaufen“ sichtbar und wird dann automatisch gelöscht. 
      • Eine eingelöste eVerordnung wird 28 Tage nach der Einlösung gelöscht.

      Können eVerordnungen mehrfach eingereicht werden?

      Nein, eVerordnungen sind nur einmalig einlösbar.

      Kann eine eVerordnung gelöscht werden?

      Das Löschen einer eVerordnung ist nur möglich, solange Sie die eVerordnung noch nicht einem Hilfsmittelanbieter zugewiesen haben.

      Können Privatverordnungen als eVerordnung ausgestellt werden?

      Es können derzeit keine Privatverordnungen als eVerordnung ausgestellt werden. Inwieweit eine Umsetzung im Rahmen der Projektlaufzeit erfolgt, ist noch nicht geklärt.

      Kann ich auch mit meinem Computer auf die eVerordnung zugreifen?

      Nein, nur über ein mobiles Endgerät z.B. Smartphone ist ein Zugriff auf die eVerordnung möglich.

      Welche Vorteile haben die Ärztinnen und Ärzte?

      • Übersichtliche Integration des Hilfsmittelverzeichnisses ins Praxisverwaltungssystem. Mit Freitext-Stichwortsuche per Klick direkt in den passenden Hilfsmittelbereich. Automatische Übernahme der Hilfsmittelnummer.
      • Reduzierung der Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkasse durch automatische Logikprüfung.
      • Zeitgewinn und Ablaufoptimierung durch Verzicht auf Ausdruck. Unterschrift einfach per elektronischem Heilberufsausweis.
      • Einsparung von Druckkosten.- Der bürokratische Aufwand wird verringert. Durch systemseitige Prüfungen während der Verordnungsausstellung werden Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkassen reduziert. 

      Gemeinsam für eine effizientere Versorgung

      Die eVerordnung Hilfsmittel ist eine Initiative von eGesundheit Deutschland, einem Gemeinschaftsprojekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit rund 34 Millionen Krankenversicherten. Weitere Informationen unter 

       

      eVerordnung Hilfsmittel

      Weitere Services

      • Patient telefoniert mit einem Arzt

        App

        Elektronische Patientenakte

        In der ePA können Gesundheitsinformationen wie Diagnosen und Medikation gespeichert werden. So stehen behandelnden Ärzten alle wichtigen Daten zur Verfügung. Mehr erfahren

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