Deshalb ist ein Krankenschein notwendig
Der Krankenschein wird auch als „gelber Schein“ oder „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, kurz AU-Bescheinigung bezeichnet. Der Arzt bescheinigt Ihnen damit, dass Sie Ihre Arbeit nicht ausüben können oder die Gefahr besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch das Arbeiten verschlechtern wird. Einen Krankenschein benötigen Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber, Arbeitslose für die Arbeitsagentur und Bezieher von Arbeitslosengeld II für das Jobcenter und natürlich für ihre Krankenkasse. Denn nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie krank sind, haben Sie auch Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (zum Beispiel auf Entgeltfortzahlung) , der Arbeitsagentur (Leistungsfortzahlung) und Ihrer Krankenkasse (zum Beispiel auf Krankengeld). Gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wird in der Regel das Gehalt von ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt – bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlt die IKK classic Krankengeld.
Wichtig: Dauert die Krankheit länger an als auf der AU-Bescheinigung angegeben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber und der IKK classic eine sogenannte Folgebescheinigung vorlegen, mit dem neuen voraussichtlichen Ende der Arbeitsunfähigkeit. Für Minijobber und Teilzeitkräfte, die nur tageweise im Betrieb sind, gelten dieselben Regelungen.