Zuzahlungen für Medikamente und Leistungen sollten niemanden allzu sehr belasten. Deshalb müssen Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen. Für Versicherte mit chronischen Erkrankungen ist die Zuzahlung sogar noch niedriger.
Chronisch kranke Menschen haben oft einen wesentlich höheren Bedarf an Medikamenten, Therapien und anderen Leistungen. Deshalb macht es Sinn, dass Versicherte mit einer chronischen Erkrankung auch finanziell entlastet werden.
Wer wegen einer schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung ist, hat daher grundsätzlich nur eine Zuzahlung in Höhe von maximal einem Prozent der Belastungsgrenze der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu tragen (Chronikerregelung). Wenn in einer Familie bereits ein Angehöriger chronisch krank ist, so verringert sich die Belastungsgrenze (auch Zuzahlungsgrenze genannt) für die ganze Familie auf ein Prozent.
Die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für chronisch Kranke gilt nur dann, wenn sich der Patient an einer regelmäßigen Gesundheitsvorsorge beteiligt hat und sich therapiegerecht verhält. Die Untersuchungen und Beratung müssen mittels einer ärztlichen Bescheinigung dokumentiert werden.