Unterstützung über den gesetzlichen Rahmen hinaus
Die antragspflichtige Leistung der Haushaltshilfe erhalten Sie, wenn der eigene Haushalt wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weitergeführt werden kann und ein Kind im Haushalt lebt, das jünger als 14 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit (zum Beispiel nach einer stationären Krankenhausbehandlung) erweitert die IKK classic diesen Anspruch auf maximal 26 Wochen. Damit unterstützen wir Sie zwei Jahre länger: Der Gesetzgeber sieht eine Haushaltshilfeleistung nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vor.
Zusätzlich unterstützen wir auch Kinderlose: Sie haben im Falle einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit bei uns einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für maximal 4 Wochen.
Als Zuzahlung fallen für Sie (sofern Sie bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben), 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe an, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als die tägliche Kassenleistung. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungsbefreiung angerechnet.