Korb mit Wäsche steht vor einer Wand auf dem Boden

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der eigene Partner berufstätig ist? Unterstützung bei Verdienstausfall bietet die Haushaltshilfe der IKK classic.

Hilfe im Haushalt, wenn es darauf ankommt

Wenn Sie den Haushalt bisher geführt haben und krankheitsbedingt ausfallen türmen sich Wäscheberge, sauberes Geschirr ist Mangelware und niemand steht bereit, um die Kinder zu versorgen. Die IKK classic leistet in derartigen Fällen Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe. Lesen Sie, welche Voraussetzungen zu beachten sind, wie Sie die Kostenübernahme beantragen und organisieren.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Wir unterstützen Sie über die vom Gesetzgeber festgelegte Altersbegrenzung hinaus.

  • Wir erweitern bei einer schweren Krankheit den Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf maximal 26 Wochen.

  • Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungsbefreiung angerechnet.

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Kranken- und Pflege-
zusatzversicherung

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Unterstützungsleistung

Sie erhalten eine Haushaltshilfe für die Dauer der stationären Behandlung, wenn Sie den eigenen Haushalt z. B. wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts nicht weiterführen können. Darüber hinaus übernimmt die IKK classic die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen (z. B. nach einer stationären Behandlung) wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit die Weiterführung Ihres Haushalts nicht möglich ist. Und dies für die Dauer bis zu 26 Wochen. Voraussetzung ist jeweils, dass im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Mehrleistung der IKK classic

Die IKK classic bietet Ihnen mehr: Der Gesetzgeber sieht diese Leistung nur vor, wenn Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Haushalt leben. Die IKK classic erweitert diese Altersgrenze bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Auch Versicherte ohne Kinder haben einen Anspruch auf Haushaltshilfe: Sie haben im Falle einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit bei uns einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe für maximal 4 Wochen.

Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist immer, dass Sie den Haushalt bisher selbst geführt haben und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung

Schwangere, denen wegen ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, unterstützen wir selbstverständlich auch. Dies insgesamt so lange wie die Haushaltshilfe von einem Arzt für notwendig und begründet erachtet wird.

 

Welche Kosten trägt die IKK classic?

Die Haushaltshilfe übernimmt für Sie die hauswirtschaftliche Versorgung und ggf. die Kinderbetreuung. Dabei entscheiden Sie, ob Sie die Haushaltshilfe über einen Leistungserbringer der IKK classic in Anspruch nehmen oder eine selbstbeschaffte Ersatzkraft (Nachbar, Bekannte, Freunde …) organisieren.

Bei einem Vertragspartner der IKK classic übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragspreise, bei einer selbstbeschafften Ersatzkraft erfolgt die Kostenübernahme in einer angemessenen Höhe. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir auch den Verdienstausfall Ihres berufstätigen Ehepartners. Die Aufwendungen werden insgesamt für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag erstattet. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, fallen für Sie eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe an, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als die tägliche Leistung der IKK classic. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungsbefreiung angerechnet. 

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Leistung beantragen

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Haushaltshilfe einen Antrag auf Haushaltshilfe. Neben dem Antrag ist noch eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe erforderlich. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung.

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