
Das gesetzliche Vorsorgeprogramm
Das Vorsorgeprogramm in der Schwangerschaft besteht in der Regel aus zwölf bis dreizehn Terminen beim Frauenarzt oder einer Hebamme. Die erste Untersuchung sollte möglichst kurz nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen. Weitere Untersuchungen sind in Abständen von jeweils vier Wochen vorgesehen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten haben IKK-versicherte Frauen alle 14 Tage Anspruch auf eine solche.
Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den die Schwangere bei der ersten Untersuchung erhält. Bei Komplikationen ermöglicht die IKK classic der werdenden Mutter selbstverständlich zusätzliche Untersuchungen und übernimmt alle Kosten für notwendige medizinische Behandlungen. Für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die der Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschreibt, müssen IKK-versicherte Frauen keine Zuzahlungen leisten.
Und das Beste: Für jede gesetzlich vorgesehene Untersuchung, die Sie wahrgenommen haben, können Sie sich mit dem IKK Bonus 10 Euro sichern.
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