Bunte Pillen liegen auf lila Hintergrund.

Kostenübernahme von Medikamenten

Damit Sie schnell wieder gesund werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, wenn diese notwendig und verordnungsfähig sind. Ihr Arzt entscheidet, welches Medikament für Sie am besten geeignet ist.

Diese Medikamente kann der Arzt verschreiben

Aufgrund der verschiedenen Rezeptformen kann Ihr Arzt Ihnen alle Arzneimittel verschreiben, die in Deutschland zugelassen sind. Aber die Krankenkasse darf Ihnen nicht alle Arzneimittel bezahlen. Welche verschreibungspflichtigen Medikamente Ihre gesetzliche Krankenkasse abdeckt, regelt ein Katalog in der „Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“. Ihr Arzt wird Sie darauf hinweisen, wenn er ein Medikament für erforderlich hält, das nicht im Katalog enthalten ist.

Was die Farben des Rezeptes bedeuten

  • Das rosa Kassenrezept ist das gebräuchlichste. Die IKK classic übernimmt die Kosten für die darauf verordneten Medikamente (maximal drei). Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung, auch Rezeptgebühr genannt. Das rosa Kassenrezept gilt ab Ausstellungsdatum für 28 Tage.

  • Das blaue Rezept bekommen Sie, wenn die darauf verordneten verschreibungspflichtigen Medikamente (maximal drei) nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Das blaue Rezept ist ab Ausstellung drei Monate gültig

  • Auf dem grünen Rezept notiert Ihr Arzt rezeptfreie Medikamente, deren Dosierung und weitere Informationen zur Einnahme. Diese Medikamente sind nur eine Empfehlung Ihres Arztes und müssen daher grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei alternativen Arzneimitteln oder Mineralstoffen für Schwangere können wir die Kosten erstatten. Allerdings können Sie die Ausgaben unter Vorlage von Rezept und Apothekenquittung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen.

Zuzahlungen und Mehrkosten

Sie leisten in der Apotheke eine gesetzliche Zuzahlung. Diese sogenannte Rezeptgebühr beträgt 10 Prozent des Abgabepreises des Arzneimittels, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, aber nicht mehr als die Kosten des Arzneimittels.

Für viele Medikamente ist ein sogenannter Festbetrag festgelegt, also eine Höchstgrenze, bis zu der die Krankenkasse die Kosten übernehmen darf. Liegt der Preis des Arzneimittels darüber, zahlen Sie den übersteigenden Betrag als Mehrkosten zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung. Die Mehrkosten müssen Sie auch zahlen, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Von der Zuzahlung ausgenommen

Patienten bis 18 Jahre leisten keine Zuzahlungen.

Auch Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit Entbindungen sind zuzahlungsfrei.

Die Zuzahlung entfällt außerdem, wenn der Patient ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, dessen Verkaufspreis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, sogenannte zuzahlungsbefreite Arzneimittel. Weitere Informationen hierzu und eine Übersicht finden Sie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Gern können Sie auch beim Team von IKK Med, der Medizinischen Hotline der IKK classic, nachfragen.

Darüber hinaus sind einige Rabattarzneimittel der IKK classic von der Zuzahlung befreit.

Rabattverträge

Durch Rabattarzneimittel kann Patienten eine Versorgung mit Präparaten in gleichbleibend hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen und damit die Kosten für die Versicherten gesenkt werden. Vorausgesetzt, der verordnende Arzt sieht keine medizinischen Gründe, die der Versorgung mit einem rabattierten Mittel widersprechen.

Da die Verträge regelmäßig neu ausgeschrieben werden, kann es sein, dass Sie plötzlich ein Medikament erhalten, das ganz anders aussieht als das vorherige Präparat. Sie können sich jedoch sicher sein, dass Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel gleichbleiben. Denn: Die Medikamente müssen den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, eine identische oder vergleichbare Darreichungsform, die gleiche Packungsgröße und die Zulassung für ein identisches Anwendungsgebiet haben.

Sie wollen wissen, ob für ein bestimmtes Medikament ein Rabattvertrag zwischen der IKK classic und einem Hersteller besteht? Das können Sie über unsere Arzneimittelsuche ganz einfach herausfinden.

So funktioniert die Arzneimittel-Suche

Sie möchten wissen, für welche Arzneimittel wir Rabattverträge abgeschlossen haben? Dann entscheiden Sie sich in der Auswahl für "rabattfähige Medikamente".

Sie sind schwanger und möchten wissen, für welche Mineralstoffe wir uns an den Kosten beteiligen? Dann wählen Sie "Mineralstoffe für Schwangere".

Oder Sie suchen nach apothekenpflichtigen verschreibungsfreien Medikamenten aus den Bereichen Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie, für die wir einen Teil der Kosten übernehmen? Dann wählen Sie "Alternative Arzneimittel".

Anschließend geben Sie im Suchfeld einfach einen Wirkstoff, die Pharmazentralnummer (PZN), den Namen eines Arzneimittels oder eines Herstellers ein. 

PZN:
Wirkstoff:
Darreichungsform:
Packungsmenge:
Normpackungsgröße:

Bitte beachten Sie: Bei weiteren Fragen zum Arzneimittel wenden Sie sich bitte an Ihre Arztpraxis oder Apotheke.

Sie möchten ein Rezept zur Kostenerstattung einreichen?

Schnell und unkompliziert können Sie Rezepte über die IKK Onlinefiliale oder unsere IKK classic-App einreichen.

Fälle, in denen keine Kostenübernahme möglich ist

Für Privatrezepte (blaues Rezept) und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (grünes Rezept) dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen.

Für Patienten über 18 Jahren können für folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenfalls keine Kosten übernommen werden:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten (Schnupfenmittel, Hustenlöser etc.)

  • Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen

  • Abführmittel

  • Arzneimittel gegen Reisekrankheit

  • Potenzmittel

  • Mittel zur Raucherentwöhnung, Zügelung des Appetits, Regulierung des Körpergewichtes oder Haarwuchsmittel

Ausnahmefälle

In Ausnahmefällen darf die IKK classic auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente die Kosten übernehmen.

Entweder bei Patienten unter 12 Jahren oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn Entwicklungsstörungen vorliegen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn das Mittel bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard gehört. Auch sogenannte alternative Arzneimittel (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie, Schüssler-Salze) können bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden, wenn sie als Therapiestandard gelten (s. hierzu auch den Reiter "Alternative Arzneimittel in der Arzneimittel-Suche oben).

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