
Antrag auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Sollten Sie an einer Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur Interesse haben und diese medizinisch erforderlich sein, können Sie die Leistung ganz einfach bei uns beantragen.
Erster Ansprechpartner ist jedoch Ihr Arzt. Er entscheidet, ob eine medizinische Mutter-/ Vater-Kind-Vorsorgeleistung beziehungsweise eine Mutter- oder Vater-Kind-Rehabilitationsleistung notwendig ist. Im Falle der Vorsorgeleistung erhalten Sie von ihm das Musterformular 64 (Teil A und B), bei der Rehabilitationsleistung ist es das Musterformular 61 (Teil B-D).
Sofern Ihr/e Kind/er behandlungsbedürftig ist/sind, stellt der behandelnde Arzt zusätzlich das Musterformular 65 – ärztliches Attest Kind – aus.
Das ausgefüllte Formular reichen Sie dann bei uns ein.
Die Kostenübernahme erfolgt abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils von zehn Euro pro Tag. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
Für die Reisekosten übernehmen Sie einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.