Reha-Patienten lernt mit einer Physiotherapeutin wieder zu laufen

Kuren zur Rehabilitation

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Krankheit zu erkennen, zu heilen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ihre Beschwerden sollen gelindert und der Behandlungserfolg soll – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – langfristig erreicht und gesichert werden.

Außerdem kann Ihnen eine Rehabilitationsleistung helfen, eine bestehende Behinderung zu beseitigen beziehungsweise zu verbessern oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Eine Kur zur Rehabilitation muss schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden.

Erfahren Sie mehr über unser Angebot an ambulanten und stationären Kuren zur Rehabilitation, welche Zuzahlungen anfallen – und welche Kosten wir übernehmen beziehungsweise bezuschussen.

Der Weg zur medizinischen Rehabilitationsleistung

Sind zur Linderung Ihrer Beschwerden die ärztlichen Leistungen sowie die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische Rehabilitationsleistung. Sollte eine solche Leistung bei Ihnen medizinisch erforderlich sein, stellt Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Muster 61 Teil B-D zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sie erhalten dann umgehend die weiteren notwendigen Antragsunterlagen von uns. Sobald Ihr Antrag komplett ausgefüllt vorliegt, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können.

So funktioniert's

  • Ärztliche und ambulante Maßnahmen reichen nicht aus

  • Ihr Arzt stellt Ihnen ein Muster 61 Teil B-D zur Vorlage bei der IKK classic aus

  • Ihre IKK classic prüft Ihren Antrag

Ansprechstelle Rehabilitation und Teilhabe

Sie haben Fragen rund um das Thema Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX?

So erreichen Sie uns

Ambulante oder stationäre Kur zur Rehabilitation

Sind Sie zu Hause gut versorgt und befindet sich ein ambulantes Rehabilitationszentrum in Wohnortnähe, kann bei Vorliegen bestimmter definierter Erkrankungen eine ambulante Rehabilitationsleistung in Betracht kommen. Diese Leistung gibt es unter anderem für Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Sind sämtliche ambulante medizinische Behandlungen und eine ambulante Rehabilitationsleistung nicht ausreichend um Ihre Gesundheit wieder herzustellen, kann eine stationäre Rehabilitationsleistung notwendig sein. Dies bedeutet, Sie werden in einer auf Ihre Erkrankung spezialisierten Rehabilitationseinrichtung behandelt und untergebracht. 

Die Dauer der Rehabilitationsleistung

In der Regel übernehmen wir die Kosten bei ambulanten Rehabilitationsleistungen für 15-20 Behandlungstage und bei stationären Rehabilitationsleistungen für maximal drei Wochen. Eine Kostenübernahme über diesen Zeitraum hinaus ist nur möglich, wenn dringende medizinische Gründe eine Verlängerung erforderlich machen. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Dauer von bis zu sechs Wochen vorgesehen.

Soweit medizinisch erforderlich, können Sie nach vier Jahren erneut eine medizinische Rehabilitation durchführen. Die Wartefrist von vier Jahren für eine erneute Rehabilitation gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zuzahlung und Kostenübernahme

Wir übernehmen alle vertraglichen Kosten. Sie tragen lediglich eine Zuzahlung von zehn Euro täglich. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung befreit. Für bestimmte Rehabilitationsleistungen zum Beispiel wegen Sucht, psychischer oder altersbedingter Krankheiten zahlen Sie die Zuzahlung maximal für 28 Tage im Kalenderjahr.

Informationen zur Anschlussrehabilitation

Nach schwereren Erkrankungen, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall oder einem komplizierten Knochenbruch, bedarf es zur Genesung oft weiterer Unterstützung. Daher bietet die IKK classic unmittelbar im Anschluss an die akute Behandlung (beispielsweise eine stationäre Krankenhausbehandlung) Rehabilitationsleistungen an, damit Ihre Gesundheit möglichst vollständig und frühzeitig wieder hergestellt wird.

Dabei zahlen Sie wie bei der Krankenhausbehandlung einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr. Ihre bereits an das Krankenhaus geleisteten Zahlungen werden natürlich angerechnet. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von den Zuzahlungen befreit.

Vorsorgekuren

Ob ambulant, als Kompaktkur oder stationär - mit einer Kur können Sie vielen Erkrankungen entgegenwirken. Mehr erfahren

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Wir bieten unseren Versicherten spezielle Leistungen für Familien in hierfür geeigneten Einrichtungen an. Mehr erfahren