Mann liest IKK-Broschüre

Wahltarife der IKK classic

Bei der IKK classic profitieren Sie von einem umfassenden Gesundheitsschutz zu Konditionen, die Sie mitbestimmen können. Denn: Wir versichern Sie immer individuell und passend zu Ihrer Lebenssituation.

Mit den Wahltarifen der IKK classic sichern Sie sich nicht nur Vorteile für die eigene Gesundheit, sondern können bis zu 900 Euro jährlich sparen! Wir helfen Ihnen, genau den Tarif zu finden, der zu Ihnen passt.

Sie sind gesund und benötigen im laufenden Jahr keine ärztliche Behandlung? Ihre Freude darüber können wir sogar noch steigern. Entscheiden Sie sich einfach für den Wahltarif IKK Spartarif. Damit bekommen Sie bis zu 600 Euro von uns zurück. Im Wahltarif IKK Spartarif Plus können Sie Ihren finanziellen Vorteil über eine Prämie auf bis zu 900 Euro erhöhen, tragen jedoch ein geringes finanzielles Risiko in Form einer Selbstbeteiligung.

Voraussetzung zur Teilnahme an den Spartarifen ist, dass Sie einen Teil Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen.

Ausgezeichnet
Wahltarife2023:

Unsere Spartarife im Erklärvideo

Sie sind kaum krank und fragen sich, ob Sie nicht einen Teil Ihrer Beiträge zurückbekommen können? Mit dem IKK Spartarif und dem IKK Spartarif Plus ist das möglich! Wir erklären Ihnen, wie diese Tarife funktionieren.

Startscreen des Erklärvideos zur Werbeprämie
Video abspielen
Icon eines Stiftes

Jetzt den passenden Spartarif abschließen

Weil Ihre Hände Wichtigeres zu tun haben, als jeden Cent zweimal umzudrehen. Schließen Sie ihn hier ganz unkompliziert ab.

Wahltarif IKK Spartarif

Sie sind gesund und benötigen im laufenden Jahr keine ärztliche Behandlung? Dann entscheiden Sie sich für den Wahltarif IKK Spartarif – und Sie bekommen bis zu 600 Euro pro Jahr von uns zurück. Wir erstatten Ihnen einen Monatsbeitrag, wenn Sie und alle mitversicherten Familienmitglieder ab 18 Jahre innerhalb eines Jahres keine ärztliche Behandlung genutzt haben. Für alle familienversicherten Angehörigen erhalten Sie zusätzlich jeweils einen Familienbonus: 50 Euro für über 18-Jährige, 25 Euro für unter 18-Jährige.

Selbstverständlich genießen Sie und Ihre Familie mit IKK Spartarif auch unseren vollen Gesundheitsschutz: Benötigen Sie oder ein Familienversicherter über 18 Jahren eine ärztliche Behandlung oder müssen ins Krankenhaus, erhalten Sie alle erforderlichen Leistungen. In diesem Fall entfällt jedoch Ihr finanzieller Vorteil.

Leistungen

Entscheiden Sie sich für diesen Wahltarif, können Sie trotzdem alle wichtigen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Ihre Vorteile bleiben komplett erhalten. Wir möchten schließlich, dass Sie und Ihre Familie weiterhin gesund bleiben und eventuelle Krankheiten frühzeitig erkannt werden. 

Natürlich können Sie und jedes mitversicherte Familienmitglied auch am IKK Bonus teilnehmen und das Angebot von IKK Gesundheitskursen nutzen. Gut zu wissen: Ihre familienversicherten Kinder unter 18 Jahren können alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen.

Folgende Leistungen können Sie nutzen, ohne Ihren finanziellen Vorteil zu verlieren:

- Früherkennungsuntersuchungen wie Gesundheits-Check-up und Krebsvorsorge

- Gesetzlich empfohlene Schutzimpfungen

- Untersuchungen zur Zahnvorsorge

- Medizinische Vorsorgeleistungen außer ambulante Vorsorgekuren

Tarif-Berechnung

Beispiel: Sie sind Angestellter mit einem Bruttomonatseinkommen von 2.500 Euro, verheiratet und haben ein Kind unter 18 Jahren. Ehefrau und Kind sind bei der IKK classic kostenlos familienversichert. Alle erwachsenen Familienmitglieder haben keine Leistungen beansprucht, die über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinaus gehen.

Beitragserstattung 2.500 € x 8,10 % (Arbeitnehmeranteil): 202,50 €
Familienbonus für Ehefrau: 50 €
Familienbonus für Kind: 25 €
Gesamt: 277,50 €


Übrigens: Mit dem Wahltarifrechner können Sie schnell Ihren persönlichen Vorteil errechnen und den Wahltarif einfach online abschließen.

Auszahlung

Den kompletten Betrag erhalten Sie im vierten Quartal des Folgejahres auf Ihr Konto überwiesen, da uns erst dann alle benötigten Daten der Leistungserbringer – dazu zählen beispielsweise Ärzte, Krankenhäuser oder Therapeuten – vorliegen. Ihre Auszahlung kann für Sie steuerliche Auswirkungen haben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie sehr gern von uns.

Bindungsfrist

Wählen Sie den IKK Spartarif, bleiben Sie mindestens 1 Jahr bei der IKK classic versichert.

Frau telefoniert zuhause am Esstisch und prüft ihre Unterlagen

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ob IKK Bonus oder die Wahltarife der IKK classic – finden Sie heraus, was zu Ihnen passt. Jetzt berechnen

Wahltarif IKK Spartarif Plus

Im Tarif IKK Spartarif Plus können Sie Ihren finanziellen Vorteil sogar über eine Prämie auf bis zu 900 Euro pro Jahr erhöhen – wenn Sie zusätzlich ein geringes finanzielles Risiko in Form einer Selbstbeteiligung tragen. Wir erstatten Ihnen einen halben Monatsbeitrag, wenn Sie und alle mitversicherten Familienmitglieder über 18 Jahre innerhalb eines Jahres keine ärztliche Behandlung genutzt haben. Für alle familienversicherten Angehörigen erhalten Sie zusätzlich jeweils einen Familienbonus: 50 Euro für über 18-Jährige, 25 Euro für unter 18-Jährige.

Selbstverständlich genießen Sie und Ihre Familie auch mit IKK Spartarif Plus unseren vollen Gesundheitsschutz: Benötigen Sie oder ein Familienversicherter über 18 Jahre eine ärztliche Behandlung oder müssen ins Krankenhaus, erhalten Sie alle erforderlichen Leistungen. In diesem Fall entfallen jedoch die Beitragserstattung und der Familienbonus. Wird eine Selbstbeteiligung fällig, die höher als die Prämie Ihrer Tarifstufe ist, ist Ihr finanzielles Risiko jedoch begrenzt.

Übersichtstabelle

Ihr Bruttomonats-einkommen (Tarifgruppe) Ihre Prämie Ihre max. Selbstbeteiligung Ihr max. Risiko

bis 1.000 Euro 

80,00 Euro

100,00 Euro 

20,00 Euro

1.001 bis 2.000 Euro 

150,00 Euro 

187,50 Euro 

37, 50 Euro 

2.001 bis 3.000 Euro 

300,00 Euro 

375,00 Euro 

75,00 Euro 

ab 3.001 Euro

450,00 Euro

562,50 Euro

112,50 Euro

Leistungen

Entscheiden Sie sich für diesen Wahltarif, dann können Sie selbstverständlich alle wichtigen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Ihre Vorteile bleiben komplett erhalten.

Natürlich können Sie und jedes mitversicherte Familienmitglied am IKK Bonus teilnehmen und das Angebot von IKK Gesundheitskursen nutzen. Gut zu wissen: Ihre familienversicherten Angehörigen können alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen.

Folgende Leistungen können Sie nutzen, ohne Ihren finanziellen Vorteil zu verlieren:

- Früherkennungsuntersuchungen wie Gesundheits-Check-up und Krebsvorsorge

- Gesetzlich empfohlene Schutzimpfungen

- Untersuchungen zur Zahnvorsorge

- Medizinische Vorsorgeleistungen, außer ambulante Vorsorgekuren

Berechnung

Beispiel: Sie sind Angestellter mit einem Bruttomonatseinkommen von 3.200 Euro, verheiratet und haben zwei Kinder unter 18 Jahren. Die Ehefrau und beide Kinder sind bei der IKK classic kostenlos familienversichert. 

Situation 1: Die erwachsenen Familienmitglieder haben außer den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen
beansprucht.

Prämie: 450,00 €
Selbstbeteiligung: 0 €
Beitragserstattung (1/2 Monatsbeitrag): 129,60 €
Familienbonus für Ehefrau: 50,00 €
Familienbonus für Kinder: 50,00 €
Gesamt: 679,60 €


Situation 2: Die erwachsenen Familienmitglieder haben neben den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen zusätzliche Leistungen beansprucht, davon der Ehemann als Teilnehmer am Tarif eines Arztbesuchs mit Rezept in Höhe von 113,20 Euro.
 

Prämie: 450,00 €
Selbstbeteiligung (Arztbesuch mit Rezept): - 113,20 €
Selbstbeteiligung (Arztbesuch ohne Rezept): 0 €
Beitragserstattung (1/2 Monatsbeitrag): 0 €
Familienbonus für Ehefrau: 0 €
Familienbonus für Kinder: 0 €
Gesamt: 336,80 €


Gut zu wissen: Die Selbstbeteiligung muss nur der Tarifteilnehmer zahlen. Sofern nur ein familienversicherter Angehöriger über 18 Jahre einen Arzt aufsuchen muss, fallen nur der Familienbonus und die Beitragsrückerstattung weg.

Übrigens: Mit dem Wahltarifrechner können Sie schnell Ihren persönlichen Vorteil errechnen und den Wahltarif einfach online abschließen.

Auszahlung

Mit dem Wahltarif IKK Spartarif Plus können Sie sich einmalig 50 Prozent der Prämie im Voraus auszahlen lassen – auf Wunsch gleich nachdem Ihre Teilnahmeerklärung eingetroffen ist.

Den kompletten Betrag erhalten Sie im vierten Quartal des Folgejahres. Ihre Auszahlung kann für Sie steuerliche Auswirkungen haben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie sehr gern von uns.

Bindungsfrist

Wählen Sie den Tarif IKK Spartarif Plus, bleiben Sie mindestens 3 Jahre bei der IKK classic versichert.

Mitglied werden

Ob als Berufseinsteiger oder Student, Arbeitnehmer oder Selbständiger – mit der IKK classic treffen Sie immer die richtige Entscheidung. Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile und werden Sie Mitglied bei der IKK classic! 

Zum Onlineantrag

IKK Wahltarif Krankengeld

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie unständig und befristet Beschäftigte können einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen: das sogenannte Optionskrankengeld. Künstlerinnen und Künstler sowie Publizierende haben diesen Anspruch automatisch – ohne Wahlerklärung gegenüber der IKK classic.

Ergänzend zu diesem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bietet die IKK classic mit dem IKK Wahltarif Krankengeld eine zusätzliche Absicherung des krankheitsbedingten Einkommensausfalls an – und zwar vom 15. Tag bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Sie können so entscheiden, ob Sie nur das gesetzliche Krankengeld (Optionskrankengeld) wählen – oder sich zusätzlich mit dem IKK Wahltarif Krankengeld finanziell absichern.

Teilnahmevoraussetzungen

Den IKK Wahltarif Krankengeld können Sie jederzeit wählen. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten: 

- Sie haben eine Wahlerklärung zum gesetzlichen Optionskrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit abgegeben bzw. haben als Künstler(in) oder Publizierende automatisch Anspruch darauf.

- Zum gewünschten Tarifbeginn haben Sie Ihr 45. Lebensjahr noch nicht vollendet.

- Sie beziehen keine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

- Am Tag der Tarifwahl sind Sie nicht arbeitsunfähig – falls doch, kann der Tarif für einen Zeitpunkt nach Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit gewählt werden.

Tarifbeginn

Den IKK Wahltarif Krankengeld können Sie jederzeit zum Ersten des Folgemonats nach Eingang der Teilnahmeerklärung wählen.

Tarifbindung

An Ihre Wahl sind Sie für drei Jahre gebunden. Ihr Tarif endet mit Ablauf dieser Bindefrist. Ohne Unterbrechung können Sie weiter davon profitieren, wenn wir spätestens einen Monat nach Tarifende eine neue Wahlerklärung von Ihnen erhalten haben.

Tarifende

Der Tarif endet, wenn Sie:

- Ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben haben oder

- nicht mehr dem Personenkreis der Künstler(innen)/ Publizierenden, befristet oder unständig Beschäftigten angehören oder

- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Vollrente wegen Alters beziehen oder

- das Eintrittsalter für die gesetzliche Regelaltersrente erreicht haben oder

- das 67. Lebensjahr vollendet haben.

Anspruchsbeginn

Sie haben Anspruch auf Krankengeld vom 15. bis 42. Tag Ihrer Arbeitsunfähigskeit. Die ersten 14 Tage der Arbeitsunfähigkeit, in denen kein Krankengeldanspruch besteht, werden als "Karenzzeit" bezeichnet. Bei erstmaliger Tarifwahl ist eine Wartezeit von drei Monaten (gerechnet ab Tarifbeginn) vorgesehen.

Anspruchsdauer

Sie erhalten für jede weitere Erkrankung nach der Wartezeit erneut Krankengeld bis zu 28 Tagen.

Berechnung des Krankengeldes

- Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige: Die Höhe der Krankengeldzahlung berechnet sich aus Ihrem tatsächlich ausfallenden Arbeitseinkommen. Es bestimmt sich nach Ihrem aktuellen Steuerbescheid vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Haben Sie kein Arbeitseinkommen (steuerliches Negativeinkommen) oder ein Arbeitseinkommen unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrenze, kann Krankengeld nicht bzw. nur gemessen an der tatsächlichen Höhe des Arbeitseinkommens gezahlt werden.

- Künstlerinnen/Künstler/Publizierende: Das Krankengeld berechnet sich nach Ihrem Arbeitseinkommen, das der Beitragsbemessung für die letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegen hat. Es beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. 

- Befristet oder unständig Beschäftigte: Das Krankengeld berechnet sich aus Ihrem regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts. Das Brutto-Krankengeld wird ggf. um Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gemindert. 

Krankengeldzahlung

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Um Ihnen das Krankengeld auszuzahlen, ist der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit notwendig. Ihr Krankengeld kann gekürzt werden, wenn Ihnen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder eine Teilrente wegen Alters zugebilligt wird oder Sie eine stufenweise Wiedereingliederung durchführen.

Prämienberechnung für Ihren Wahltarif

Die Prämie für den Wahltarif IKK Krankengeld beträgt 2,5 Prozent Ihres beitragspflichtigen Einkommens und ist unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.

 

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige

Für die Ermittlung der Höhe Ihrer Einnahmen und des Zeitpunkts, ab wann diese berücksichtigt werden, gelten die gleichen Regelungen wie für Ihre freiwillige Krankenversicherung. Bei Beginn des Tarifes und bei Änderungen Ihrer Einnahmen verwenden wir für die Prämienberechnung die Einkommensunterlagen, die Sie uns für die freiwillige Krankenversicherung vorgelegt haben.

Bei Bezug von Krankengeld gilt Prämienfreiheit für den Teil der Prämie, der aus dem Arbeitseinkommen berechnet wird. Für weitere Einkünfte, z. B. aus Kapital oder aus Vermietung und Verpachtung, besteht auch bei Bezug von Krankengeld Prämienpflicht.

Erhalten Sie kein Krankengeld, weil Sie nach Ihrem zu berücksichtigenden Einkommensteuerbescheid nicht über Arbeitseinkommen verfügen, ist während der Arbeitsunfähigkeit die volle Prämie weiterzuzahlen. Auch der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird dann fällig.

 

Künstler(innen)/Publizierende

Die Prämie zahlen Sie aus Ihrem Arbeitseinkommen. Dabei gilt das der Künstlersozialkasse gemeldete voraussichtliche Arbeitseinkommen, aus dem auch Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. Änderungen des Arbeitseinkommens teilen Sie uns bitte direkt mit. Während des Krankengeldbezugs wird für Sie keine Prämie fällig.

 

Unständig oder befristet Beschäftigte

Sie zahlen die Prämie aus Ihrem Arbeitsentgelt, das Sie durch Entgeltbescheinigungen Ihres Arbeitgebers nachweisen.

Zahlweise

Die Prämie wird vom Versicherungsbeginn an berechnet und monatlich jeweils bis zum 15. des Folgemonats fällig. Während der Bindefrist kann eine Prämienanpassung vorgenommen werden. Wird die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, wird sie von uns angemahnt. Wenn Sie die Prämie nicht zahlen, werden offene Beträge mit fälligen Leistungsansprüchen verrechnet oder kostenpflichtig eingezogen.

Versicherung für ...

Jede Lebenssituation ist anders. Deswegen haben wir unsere Angebote auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Mehr erfahren