Die Prämie für den Wahltarif IKK Krankengeld beträgt 2,5 Prozent Ihres beitragspflichtigen Einkommens und ist unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Für die Ermittlung der Höhe Ihrer Einnahmen und des Zeitpunkts, ab wann diese berücksichtigt werden, gelten die gleichen Regelungen wie für Ihre freiwillige Krankenversicherung. Bei Beginn des Tarifes und bei Änderungen Ihrer Einnahmen verwenden wir für die Prämienberechnung die Einkommensunterlagen, die Sie uns für die freiwillige Krankenversicherung vorgelegt haben.
Bei Bezug von Krankengeld gilt Prämienfreiheit für den Teil der Prämie, der aus dem Arbeitseinkommen berechnet wird. Für weitere Einkünfte, z. B. aus Kapital oder aus Vermietung und Verpachtung, besteht auch bei Bezug von Krankengeld Prämienpflicht.
Erhalten Sie kein Krankengeld, weil Sie nach Ihrem zu berücksichtigenden Einkommensteuerbescheid nicht über Arbeitseinkommen verfügen, ist während der Arbeitsunfähigkeit die volle Prämie weiterzuzahlen. Auch der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird dann fällig.
Künstler(innen)/Publizierende
Die Prämie zahlen Sie aus Ihrem Arbeitseinkommen. Dabei gilt das der Künstlersozialkasse gemeldete voraussichtliche Arbeitseinkommen, aus dem auch Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. Änderungen des Arbeitseinkommens teilen Sie uns bitte direkt mit. Während des Krankengeldbezugs wird für Sie keine Prämie fällig.
Unständig oder befristet Beschäftigte
Sie zahlen die Prämie aus Ihrem Arbeitsentgelt, das Sie durch Entgeltbescheinigungen Ihres Arbeitgebers nachweisen.