Kostenübernahme von Hilfsmitteln
Hilfsmittel sollen es Ihnen erleichtern, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Sie werden zu Hause angewendet, also nicht im Krankenhaus oder in der Arztpraxis benötigt. Zu den Hilfsmitteln zählen unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe oder Schuheinlagen, Hörgeräte, Sehhilfen, Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte u.v.m. Darüber hinaus gibt es auch Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Hierunter fallen beispielsweise Inkontinenzhilfen und Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang).
Die IKK classic übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel bis zu bestimmten Preisgrenzen. Ihre Zuzahlungen betragen in der Regel höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel oder pro Monat. Ausnahme: Gilt das Hilfsmittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, darf die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen.
Damit die gesetzliche Krankenversicherung Kosten übernimmt, muss das Hilfsmittel bestimmte Voraussetzungen erfüllen.