Hand hält elektronische Gesundheitskarte hoch

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihre persönliche IKK Gesundheitskarte. Sie gilt als ausschließlicher Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus.

Bild hochladen für die eGK

Das Foto auf der Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus. Sollten Sie die Karte einmal verlieren, beugen Sie damit dem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor. Auf der Gesundheitskarte muss ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein, welches ganz bestimmten Kriterien entspricht.

Achtung: Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z. B. Schwerpflegebedürftige).

  • Ihr ganzes Gesicht muss klar und zweifelsfrei zu erkennen sein und auf dem Foto eine Höhe von mindestens 2 cm haben.

  • Verwenden Sie nur Fotos, die ohne Rand 3,5 cm breit und 4,5 cm hoch sind.

  • Senden Sie uns ein Passfoto mit einem hellen Hintergrund und ohne jeglichen Farbstich.

  • Der Bildhintergrund bietet einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren.

  • Achten Sie darauf, dass der Kopf mit Blick in die Kamera gerichtet ist, die Augen geöffnet und vollständig sichtbar sind. Ihr Gesichtsausdruck sollte neutral sein.

  • Auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen.

  • Ein biometrisches Foto nach den Regeln des Passgesetzes ist nicht erforderlich.

  • Falls Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, muss Ihr Gesicht trotzdem ganz zu erkennen sein.

Hinweis zum Bild-Upload

Mit Klick auf den Button „Zum Bild-Upload“ verlassen Sie die Internetseite der IKK classic und werden zu unserem Lichtbild-Dienstleister weitergeleitet. Reichen Sie uns über das Online-Bildportal schnell und unkompliziert Ihr Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein – entweder laden Sie Ihr Bild hoch oder Sie nehmen es mit Ihrer Webcam bzw. dem Smartphone auf. Für die Anmeldung am Online-Bildportal benötigen Sie die Zugangsdaten, welche Ihnen postalisch übermittelt wurden. Hinweise zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bild-Upload-Funktion

Zum Bild-Upload

Bestandteile der IKK Gesundheitskarte

Sofern Sie 15 Jahre alt sind, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Foto auf Ihrer Gesundheitskarte Sie eindeutig als Karteninhaber ausweist. Nur wenige Personengruppen sind davon befreit. Dazu zählen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist, beispielsweise Schwerpflegebedürftige. Das Foto ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil und bietet so zusätzlichen Schutz vor Missbrauch Ihrer Karte durch Dritte.

Darüber hinaus enthält die Karte einen Mikroprozessorchip, der Daten und Informationen speichert und überträgt (zum Beispiel Ihre Adresse).

Auch außerhalb Deutschlands haben Sie mit der IKK Gesundheitskarte einen Versicherungsnachweis. Denn auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Sie gilt in folgenden Ländern:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung für die medizinische Versorgung im Ausland.

Nähere Infos zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Ihre IKK Gesundheitskarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sie bekommen automatisch vor Gültigkeitsende eine neue Karte zugeschickt. Bitte nutzen Sie immer die IKK Gesundheitskarte, die wir Ihnen zuletzt zugesandt haben.

Bei den neu ausgestellten Karten handelt es sich um IKK Gesundheitskarten mit einer NFC-Funktion. NFC steht für Near Field Communication. Das ist ein drahtloser Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen, der als besonders sicher gilt. Diese Übertragungsart wird beispielsweise auch bei Bankkarten eingesetzt. NFC stellt die Basis für Funktionen und freiwillige Anwendungen der IKK Gesundheitskarte dar.

elektronische Gesundheitskarte, auf der der NFC-Hinweis und die Card Access Number markiert sind

Ob Sie bereits in Besitz einer IKK Gesundheitskarte mit NFC-Funktion sind, können Sie ganz leicht herausfinden. Es gibt zwei optische Merkmale:

  1. das NFC-Symbol und
  2. die sechsstellige Card Access Number (CAN) – Beispiel: 123456
    Wichtig: Daten können – als zusätzlichen Schutz vor unbefugtem Zugriff – kontaktlos nur in Kombination mit dieser Nummer verschlüsselt übertragen oder ausgelesen werden

 

Beide Merkmale befinden sich auf der Vorderseite Ihrer IKK Gesundheitskarte (siehe Bild).

Sie sind noch nicht in Besitz einer IKK Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und benötigen diese?

Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Wann benötigen Sie eine PIN?

Bei der PIN zu Ihrer IKK Gesundheitskarte handelt es sich um eine sechsstellige Persönliche Identifikationsnummer, die Ihnen den Zugang zu den freiwilligen Anwendungen, wie etwa dem elektronischen Medikationsplan (s. folgender Abschnitt), der elektronischen Patientenakte (ePA) oder der E-Rezept-App der gematik (Registrierung und Authentifizierung in der gewünschten App) ermöglicht.

Den zugehörigen achtstelligen PUK (Persönlicher Entsperrungsschlüssel) benötigen Sie – ähnlich wie beim Mobiltelefon –, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben.

Gut zu wissen: Nach der Anmeldung in der ePA-App können Sie in den Profileinstellungen unter dem Menüpunkt „Sicherheit“ die PIN Ihrer Gesundheitskarte ändern. Mit Ihrer PIN ist im Bedarfsfall eine erneute persönliche Identifizierung in der ePA-App möglich.

Praktisch: In unseren IKK Servicecentern können Sie auch eine so genannte Vertreter-PIN einrichten – für Menschen Ihres Vertrauens, die für Sie beispielsweise ein Arzneimittel aus der Apotheke abholen sollen. Mit der Vertreter-PIN kann die Vertrauensperson dem Apotheker den Zugriff auf Ihren elektronischen Medikationsplan freischalten. Des Weiteren können Sie in unseren Servicecentern Ihre PIN ändern und nach Falscheingabe wieder freischalten lassen.

So erhalten Sie eine PIN

  • Sie haben bisher noch keine PIN erhalten und möchten eine beantragen?

    Dann melden Sie sich gerne bei uns!

  • Sie haben in der Vergangenheit bereits eine PIN erhalten und benötigen nun eine neue PIN?

    Die PIN ist kartenbezogen und kann nur einmalig - nach erfolgreicher sicherer Identifizierung Ihrer Person - ausgestellt werden. Bei Ablauf der Gültigkeit der Karte, einem Kartenverlust oder einem Verlust der PIN erhalten Sie von uns eine neue IKK Gesundheitskarte. Nach erneuter Identifizierung Ihrer Person, erhalten Sie - in einem gesonderten Brief – eine neue PIN und einen neuen PUK.

    Wichtig für ePA-Nutzer: Nachdem Sie Ihre neue IKK Gesundheitskarte erhalten haben, melden Sie sich bitte mit den Angaben der Karte in der ePA-App an. Ein paar Tage später wird Ihnen automatisch die neue PIN und der neue PUK für Ihre Karte per Post zugesandt. Eine erneute persönliche Identifizierung ist dann nicht erforderlich

Freiwillige Anwendungen

Die freiwilligen Anwendungen sind Bestandteil der Telematikinfrastruktur. Ihr Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Zu den freiwilligen Anwendungen zählen die Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan: Sie allein bestimmen jedoch, ob diese auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert oder genutzt werden. Zum Auslesen dieser Daten braucht der Arzt, Zahnarzt oder Apotheker stets Ihre Zustimmung.

Gut zu wissen: Die letzten 50 Zugriffe auf die Daten Ihrer Gesundheitskarte werden auf der Karte protokolliert. Dadurch lässt sich zuverlässig zurückverfolgen, wer von den Daten Gebrauch gemacht hat. In den über 150 IKK Servicecentern können Sie das Protokoll nach Eingabe Ihrer PIN überprüfen und/oder sich ausdrucken lassen.

Notfalldaten

Sie können auf Ihrer IKK Gesundheitskarte bestimmte Gesundheitsdaten speichern lassen, die im Notfall hilfreich sein können. So können sich Ärzte oder Sanitäter im Fall der Fälle schnell einen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge bei Ihnen verschaffen – etwa über chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien.

 

Wer Ihre Notfalldaten wann einsehen darf

Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeitende sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z.B. Notfallsanitäter) haben den nötigen elektronischen Heilberufsausweis und dürfen die Notfalldaten mit Ihrem Einverständnis lesen. Nur im Notfall, etwa wenn Sie bewusstlos sind, geht dies auch ohne Ihr Einverständnis.

 

Wer Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern und löschen darf

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf Ihrer IKK Gesundheitskarte speichern sofern Sie dies ausdrücklich wünschen und Sie in die Speicherung einwilligen.

Auf Wunsch können Sie einen Ausdruck der gespeicherten Notfalldaten erhalten. Falls sich etwas ändert, sprechen Sie bitte beim nächsten Arztbesuch Ihren Arzt an, damit er die betroffenen Daten aktualisiert.

Wenn Sie dies wünschen, kann das medizinische Fachpersonal in Praxen oder Krankenhäusern die Notfalldaten auch wieder von Ihrer IKK Gesundheitskarte löschen.

 

Mögliche Informationen im Notfalldatensatz:

  • Informationen über chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z. B. Diabetes, Herzkrankheiten, Organtransplantation),
  • Informationen über regelmäßig eingenommene Medikamente (besonders, wenn sie vom Arzt verordnet werden),
  • Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • Weitere wichtige (medizinische) Hinweise (zum Beispiel zu Schwangerschaft, Blutgruppe, Implantaten)
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, sowie von behandelnden Ärzten – zum Beispiel Hausärztin und Zahnarzt
  • Hinweis auf den Aufbewahrungsort von Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht (Dokumente werden so im Notfall schnell gefunden und berücksichtigt)

Elektronischer Medikationsplan

Auf der IKK Gesundheitskarte können Sie eine Übersicht der von Ihnen regelmäßig eingenommenen Medikamente speichern lassen und bei Bedarf anderen Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und Zahnärzten zur Verfügung stellen: den so genannten E-Medikationsplan. Mit ihm können bestimmte Risiken, wie Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Fehl- und Doppelverordnungen, verringert werden.

Übrigens: Diese Berufsgruppen können nur dann auf Ihre Medikationsdaten zugreifen (lesen, speichern, löschen), wenn sie sich mit einem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis authentifizieren und Sie Ihre PIN eingeben.

 

Der E-Medikationsplan enthält folgende Daten:

  • Ihre Patientenstammdaten – wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Ihre medikationsrelevanten Daten – etwa zu Allergien und Unverträglichkeiten
  • Ihre Medikation – also alle Arzneimittel, die Sie einnehmen, und Informationen zu deren Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dazu gehören auch Arzneimittel, die Sie rezeptfrei in der Apotheke erworben haben (Selbstmedikation) sowie Arzneimittel, die Sie aktuell nicht mehr anwenden: Auch diese können für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein.
  • Je detaillierter Ihre Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, zu Arzneimittelunverträglichkeiten, einer bestehenden Schwangerschaft und zu verschriebenen oder frei verkäuflich erworbenen Arzneimitteln dabei sind, desto besser.

 

So kommt der E-Medikationsplan zum Einsatz

  1. Sie geben eine einmalige Einwilligung in die Nutzung des E-Medikationsplans bei Ihrem Arzt, Ihrer Apothekerin oder Ihrem Zahnarzt und schalten mit Ihrer PIN die Nutzung des E-Medikationsplans frei. Nun können Sie in der Praxis oder in der Apotheke die Eingabe relevanter Daten in Ihren E-Medikationsplan veranlassen.
  2. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch legen Sie dann dem Praxispersonal Ihre IKK Gesundheitskarte vor und erteilen durch Eingabe Ihrer PIN den Zugriff auf Ihre Daten.
  3. Nun kann das Praxis-Team Ihre Medikationsdaten einsehen und die Angaben bei der Behandlung berücksichtigen.
  4. Werden Daten aktualisiert oder ergänzt, werden sie wieder auf Ihre IKK Gesundheitskarte übertragen und ersetzen dort die zuvor gespeicherten Medikationsdaten.
  5. Auf Wunsch können Sie sich Ihren aktuellen Medikationsplan ausdrucken lassen.

Wichtig:

Falls Sie eine neue Karte erhalten und Sie auf Ihrer bisherigen Karte bereits Notfalldaten und/oder einen Medikationsplan gespeichert haben, müssen Sie diese Daten übertragen lassen. Denn außer auf Ihrer Gesundheitskarte werden die Daten nur im Computer Ihrer Arztpraxis, Apotheke oder Zahnarztpraxis gespeichert – sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten zugestimmt haben. Bitten Sie also am besten in der Praxis oder Apotheke, in der Ihre Daten zuletzt gespeichert bzw. aktualisiert wurden, um die Übertragung auf Ihre neue Gesundheitskarte.

Kartenentsorgung

Bei der IKK Gesundheitskarte handelt es sich gemäß Elektrogesetz um ein Elektrogerät, da die Karte einen Chip enthält und deshalb nicht über den herkömmlichen Hausmüll entsorgt werden darf. Eine entsprechende Kennzeichnung finden Sie auf der Rückseite der Karte in Form einer durchgestrichenen Mülltonne. Bevor Sie Ihre IKK Gesundheitskarte bei einer Sammelstelle zur umweltgerechten Entsorgung abgeben, zerschneiden Sie diese in viele Streifen und machen damit Ihren Namen unkenntlich und den Chip unbrauchbar. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre alte Karte zurückzugeben oder zurückzuschicken, damit wir diese sicher und umweltgerecht für Sie entsorgen können.

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