junger Mann sitzt mit einem eingegipsten Bein auf der Couch und bedient ein Tablet

Häusliche Krankenpflege

In der eigenen Wohnung wird im Rahmen der ärztlichen Behandlung zusätzliche Hilfe benötigt, da die Mobilität eines zu pflegenden Kranken eingeschränkt ist? Ein Krankenhausaufenthalt soll verkürzt oder vermieden werden? Die IKK classic unterstützt ihre Versicherten, wenn sie zu Hause Krankenpflege benötigen.

Hilfe für Zuhause

Neben der ärztlichen Behandlung erhalten Versicherte in ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege. In bestimmten Fällen kann die häusliche Krankenpflege auch in Schulen, Kindergärten, betreuten Wohnformen oder Arbeitsstätten erbracht werden. Wichtig ist, dass die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege vonnöten ist und der Versicherte selbst oder eine im Haushalt lebende Person die erforderliche Pflege sowie Versorgung nicht übernehmen kann.

Alle Leistungen der IKK classic sowie der Umfang der häuslichen Krankenpflege im Überblick.

Wann ist die häusliche Krankenpflege notwendig?

  • Eine Krankenhausbehandlung ist erforderlich, aber nicht ausführbar.

  • Eine Krankenhausbehandlung ist erforderlich, die durch die häusliche Krankenpflege verkürzt oder vermieden wird.

  • Durch die häusliche Krankenpflege kann das Ziel der ärztlichen Behandlung erst erreicht werden.

  • Wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung ist häusliche Krankenpflege erforderlich.

Die häusliche Krankenpflege wird durch geeignete Pflegekräfte durchgeführt, zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflegekräfte. Dabei besteht freie Wahl unter den ambulanten Pflegediensten, mit denen die IKK classic Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammenarbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat.

Häusliche Krankenpflege ist als kurzzeitige Pflege für maximal vier Wochen je Krankheitsfall gedacht. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum verlängert werden. Die Notwendigkeit einer Verlängerung stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fest.

Rehabilitationskuren

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren

Kranken- und Pflege-
zusatzversicherung

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Die häusliche Krankenpflege umfasst drei Bereiche:

  • Behandlungspflege

    Dies sind Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die an Pflegekräfte abgegeben werden können, zum Beispiel Blutdruck- und Blutzuckermessung, Medikamentengabe, Wundversorgung, Verbandwechsel oder An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

  • Grundpflege

    Dies sind Grundverrichtungen des täglichen Lebens im Bereich Körperpflege und Ernährung, beispielsweise Waschen oder Duschen, Hilfe beim Essen oder Trinken.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

    Hier geht es zum Beispiel um das Einkaufen, Geschirrspülen, das Wechseln der Bettwäsche, Kochen bzw. Essenszubereitung und die Wohnungsreinigung.

Krankengeld und Kinderpflegekrankengeld

Wir ersetzen Verdienstausfälle durch die Zahlung von Krankengeldern beziehungsweise Kinderpflegekrankengeldern. Mehr erfahren

Zuzahlung

Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, zahlen Sie 10 Prozent der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Pro Verordnung ist zusätzlich eine Zuzahlung von 10 Euro zu zahlen. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet.

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  • Seniorin und ihr pflegebedürftiger Mann sitzen gut gelaunt im Garten

    Leistungen für Pflegebedürftige

    Die Pflegekasse der IKK classic versorgt Sie bei Bedarf mit allen gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung. Mehr erfahren

  • Korb mit Wäsche steht vor einer Wand auf dem Boden

    Haushaltshilfe

    Die antragspflichtige Leistung der Haushaltshilfe erhalten Versicherte als Unterstützung bei Verdienstausfall. Mehr erfahren

  • Krankenpfleger misst den Blutdruck eines Patienten

    Kurzzeitpflege der Krankenkassen

    Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege (noch) nicht möglich ist. Mehr erfahren