

Telematik im Gesundheitswesen:
Die Digitalisierung stellt mit ihren vielfältigen Möglichkeiten gleichzeitig eine Herausforderung dar: Viele Anwendungen und Namen machen die Runde, doch was verbirgt sich dahinter? Wie die digitalen Gesundheitssysteme funktionieren und welche Vorteile Sie haben, erfahren Sie hier.
Krankenversicherte profitieren mit E-Rezept, ePA und eAU von der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Dabei können Sie sicher sein: Ihre IKK classic ist bereit für die technischen Neuerungen und digital bestens aufgestellt. Wir hoffen, dass auch die technischen Voraussetzungen in Apotheken und Arztpraxen durchgängig umgesetzt werden können – für eine effizientere und kundenorientiertere Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Das E-Rezept: Verschreibungspflichtige Arzneimittel sicher mit einem Klick
Ab dem 1. Juli 2023 kann das E-Rezept auch per eGK eingelöst werden: Ein echter Mehrwert für Versicherte! Rezepterstellung mit wenigen Klicks, automatische Folgerezepte, lückenlose Dokumentation der Medikation, Wegbereiter für künftige Telemedizin – das alles ermöglicht das E-Rezept. Noch gilt es, letzte technische Hürden zu nehmen bis bundesweit alle Praxen und Apotheken mit der neuen Technik arbeiten können, aber der Rollout läuft.
Was Sie über den digitalen Nachkömmling des rosa Zettels wissen sollten.
Was brauche ich für das E-Rezept?
Für die Nutzung des E-Rezepts benötigen Sie entweder ein NFC-fähiges Smartphone, auf das Sie die App „Das E-Rezept“ – entwickelt und herausgegeben von der Gematik GmbH – aus dem jeweiligen App-Store Ihres Handys herunterladen. Voraussetzung für das Betriebssystem ist mindestens iOS 14 oder Android 7. Außerdem benötigen Sie eine NFC-fähige IKK Gesundheitskarte und eine PIN der Krankenkasse. Mit einer solchen Karte versorgen wir unsere Versicherten Schritt für Schritt – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Bis diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Patientinnen und Patienten von der Arztpraxis die erforderlichen Daten als QR-Code in Form eines Papierausdrucks, der auch von einer beauftragten Person eingelöst werden kann.
Ab Juli 2023 gibt es zudem die Möglichkeit, E-Rezepte nur mittels elektronischer Gesundheitskarte (ohne PIN) einzulösen. Die Einlösung eines E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte stellt eine praktische digitale Alternative dar.
Wo und wie bekomme ich ein E-Rezept?
Gesetzlich Versicherten wird nach der ärztlichen Sprechstunde in der Arztpraxis das digitale E-Rezept mit dem verschreibungspflichtigen Arzneimittel in die datensichere E-Rezept-App auf ihrem Smartphone übermittelt. Patientinnen und Patienten, die über kein mobiles Endgerät verfügen, können sich das E-Rezept weiterhin als QR-Code ausdrucken lassen.
Ab Juli 2023 gibt es zudem die Möglichkeit, E-Rezepte nur mittels elektronischer Gesundheitskarte in der Apotheke einzulösen.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept besteht aus einem Rezeptcode (Token) in Form eines QR-Codes. Dieser wird mithilfe der verschlüsselten und im Gesundheitswesen genutzten Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt und beinhaltet die Zugangsdaten zum E-Rezept. Pro Rezeptcode können maximal drei Medikamente hinterlegt werden.
Welche zusätzlichen Funktionen umfasst das E-Rezept?
Die App „Das E-Rezept“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte anzumelden und zusätzliche Funktionen wie die Einnahme und Dosierung des Arzneimittels einzusehen. Darüber hinaus können eine oder mehrere Apotheken bezüglich der Verfügbarkeit des Medikaments angefragt sowie alternative Arzneimittel in Erfahrung gebracht werden.
Entscheiden Sie individuell, ob Sie das Medikament selbst abholen oder gegebenenfalls über den Botendienst Ihrer Apotheke beziehen möchten. Ebenso können Arzneimittel über Versandapotheken bezogen werden, indem Sie das E-Rezept über die App an den Webshop der Apotheke weiterleiten.
eAU: die digitale Krankschreibung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, die Sie bislang von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in dreifacher Ausführung erhalten haben: ein Exemplar für die Krankenkasse, eines für die Arbeitsstelle und eines für die eigenen Unterlagen. Mit der eAU werden Ihnen nun einige Schritte abgenommen.
Alle wichtigen Informationen zur Krankschreibung finden Sie hier: Krankmeldung einreichen.
Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung?
Verfügt Ihre Arztpraxis bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen, wird Ihre Krankschreibung automatisch datengeschützt und digital über die Telematikinfrastruktur (TI) an die IKK classic versendet. Die Weitergabe der Krankmeldung an Ihren Arbeitgeber erfolgt dann durch uns, sodass Sie sich vollkommen auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie müssen sich nur noch – wie bisher auch – bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Ihr Arbeitgeber ruft dann Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten bei uns auf digitalem Wege ab.
Sie erhalten in der Regel nur noch den Papierausdruck für Ihre eigenen Unterlagen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. In Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitslose/Rehabilitanden oder auf eigenem Wunsch, werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber noch ausgedruckt.
Wer ist für die rechtzeitige Übermittlung meiner Krankschreibung zuständig?
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verantwortet Ihre behandelnde Arztpraxis die zeitnahe Übermittlung der Krankmeldung an die Krankenkasse. Eine Verspätung hat somit keinen Einfluss auf die Zahlung Ihres Krankengeldes.
Lediglich bei einer privatärztlichen Praxis oder im Ausland müssen Sie die Krankmeldung bei Ihrer Krankenkasse selbst einreichen. Nutzen Sie hierfür unsere digitalen Dienste wie die IKK Onlinefiliale oder unsere IKK classic-App, wo Sie die abfotografierte Krankmeldung eigenständig hochladen und an uns übermitteln können.
Was ist, wenn meine Arztpraxis keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellt?
Es kann vorkommen, dass noch nicht alle Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind. Dies wird nach und nach mit einem Update der jeweiligen Software passieren. So lange kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Krankschreibung in herkömmlicher Papierform aushändigen.
In solchen Fällen können Sie auch weiterhin wie gewohnt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die kostenlose IKK classic-App oder über die IKK Onlinefiliale einreichen. Einfach mit der Kamera Ihres Handys die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abfotografieren und datengeschützt an uns hochladen.
Wie erhalte ich die eAU bei Hausbesuchen?
Da bei Ihnen zuhause keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) besteht, erhalten Sie Ihre digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung üblicherweise im Nachgang von Ihrer Arztpraxis.
Dennoch können Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld der Diagnose unausgefüllte Krankschreibungen mit der Praxissoftware erstellen, die nach der Visite vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden können. Die Exemplare für die eigenen Unterlagen und die Arbeitsstelle erhält die Patientin oder der Patient direkt. Zurück in der Praxis wird die Krankschreibung auf die Praxissoftware übertragen und über die verbundene TI an die Krankenkasse weitergeleitet.
Inwiefern wird die Datensicherheit gewährleistet, wenn die eAU direkt an meine Arbeitsstelle geht?
Sofern Sie sich krank fühlen, melden Sie Ihre Abwesenheit wie zuvor Ihren Vorgesetzten. So wird Ihre Personalabteilung rechtzeitig von der Krankmeldung informiert und kann auf digitalem Wege bei der Krankenkasse anfragen, ob für Ihre Abwesenheit bereits eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Die Krankenkasse meldet daraufhin den Zeitraum Ihrer Krankmeldung an den Betrieb zurück.
Dabei werden die strengen und sensiblen Vorschriften der europäischen Datenschutzverordnung (DGSVO) eingehalten – auch die Diagnose bleibt Ihrer Arbeitsstelle vorenthalten.
Schnell, übersichtlich, digital: Die elektronische Patientenakte (ePA)
Sie gilt als Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen: die elektronische Patientenakte (ePA). Dank der ePA haben alle gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, bereits bei ihren Ärztinnen und Ärzten durchgeführte Therapien und Untersuchungen unter höchsten Bedingungen des Datenschutzes freiwillig digital zu integrieren.