Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte, die auf digitalen Technologien basieren, dazu zählen auch Gesundheits-Apps. Allerdings handelt es sich hierbei nicht einfach um die Apps rund um Fitness, Ernährung oder Entspannung, die Sie bereits aus den gängigen App-Stores kennen. Um als gesetzliche Leistung anerkannt zu werden, müssen sie zunächst ein Prüfverfahren durchlaufen:
Das Digitale-Versorgung-Gesetz hat den Leistungsanspruch für Versicherte erweitert. Ab sofort können Sie Ihre Behandlung um so genannte digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) ergänzen.
Seit Oktober 2020 sind die ersten Anwendungen durch das BfArM zugelassen und laufend kommen neue hinzu. Einen Anspruch auf die Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen haben Versicherte, die eine der DiGA entsprechende Diagnose vorweisen. Ist das der Fall, darf die IKK classic die Kosten dafür übernehmen: Entweder reichen Sie eine entsprechende Verordnung Ihres Arztes oder Psychotherapeuten ein oder Sie wenden sich für eine Genehmigung direkt an Ihre IKK classic.