Gebissmodell auf Schreibtisch

Zahnersatz

Ob eine einzelne Zahnkrone oder vollständige Prothese: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Verlust von Zähnen oder Zahnsubstanz zu kompensieren. Erfahren Sie, welche die IKK classic unterstützt.

Manchmal reicht eine Füllung nicht mehr aus, um einen Schaden an den Zähnen zu beheben. Der Zahnersatz bietet hier verschiedene Möglichkeiten, die Ästhetik und Gesundheit des Mundraums zu erhalten. Die IKK classic bezuschusst die Kosten für die Behandlung mit einem festen Betrag – dem sogenannten Festzuschuss.

Dieser Festzuschuss liegt bei 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Für alle, die ihr Bonusheft fleißig gepflegt haben, erhöht sich der Festzuschuss nach 5 Jahren auf 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar auf 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung.

Zahnvorsorge und Bonusheft

Zahnvorsorge
  • Neben einer gründlichen Zahnpflege ist der Besuch beim Zahnarzt sinnvoll und der beste Schutz vor Karies, Entzündungen des Zahnfleischs und Schmerzen. Versicherten der IKK classic erstatten wir deshalb die halbjährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung.

  • Wenn Sie Ihre Zähne entsprechend gut pflegen und regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK classic an den Kosten beteiligt: Je regelmäßiger Sie dabei die Vorsorge wahrnehmen, desto höher Ihr Bonus!


Sie haben Fragen zum Zahnersatz?

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Was ist eigentlich Zahnersatz?

Unter Zahnersatz versteht man zum Beispiel Kronen, Brücken und Vollprothesen. Die Kosten für die Zahnersatzbehandlung durch Zahnärztin oder Zahnarzt und die zahntechnische Leistung darf die IKK classic nur anteilig erstatten. Die Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen, beispielsweise Füllungen, sind keine Zahnersatzleistungen, sondern gehören zum Bereich der zahnärztlichen Versorgung.

Was zahlt die IKK classic für den Zahnersatz?

Wir bezuschussen Zahnersatz anhand des sogenannten "befundbezogenen Festzuschusses". Das heißt, dass sich die Bezuschussung am jeweiligen Befund mit dazugehöriger Regelversorgung orientiert. Für Versicherte hat dies den Vorteil, dass sie sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden können, ohne ihren Anspruch auf einen Zuschuss zu verlieren.

Die Höhe der Festzuschüsse beträgt im Normalfall 60 Prozent der für die Regelversorgung entstehenden Kosten. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erworbene Bonusansprüche wirken sich weiterhin positiv für Sie aus, da sie Ihren Eigenanteil senken. Bonusansprüche bleiben auch nach Einführung befundorientierter Festzuschüsse erhalten. Die aktuelle Höhe der Festzuschüsse können Sie bei Ihrer IKK classic erfragen.

Wie hoch sind die Bonusansprüche, die ich erreichen kann?

Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatzbehandlung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung (Bonusregelung).

Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Erwachsene sollten mindestens einmal jährlich, Jugendliche von 6-17 Jahren mindestens einmal halbjährlich zum Zahnarzt gehen.

Ich benötige Zahnersatz. Was muss ich tun?

Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt stellt Ihnen einen Heil- und Kostenplan auf, der den Befund enthält. Dieser wird von der Zahnarztpraxis elektronisch an die IKK classic übermittelt. Auf Basis des Befundes wird die Regelversorgung und somit die Höhe des Festzuschusses festgelegt.

Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung zieht Ihre Zahnarztpraxis bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab, Sie zahlen nur noch den Eigenanteil. Bei einer andersartigen Versorgung legen Sie die Rechnung Ihrer IKK classic vor und erhalten von dort den Festzuschuss.

Ich bin von Zuzahlungen befreit. Muss ich trotzdem zuzahlen?

Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie auch beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung nicht zuzahlen. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

Werden auch die Kosten für Implantate übernommen?

Die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen den "befundorientierten Festzuschuss" zum Zahnersatz unabhängig davon, ob Sie sich für die Regelversorgung oder eine Suprakonstruktion (d. h. die Versorgung von Implantaten mit Kronen, Brücken und Prothesen) entscheiden.

Die Kosten für zahnärztliche Implantate dürfen von den Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmeindikationen übernommen werden.

Ich habe eine private Zusatzversicherung. Soll ich diese kündigen?

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, bezieht sich diese in der Regel auf Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich an Ihre private Zusatzversicherung wenden.

Sollte ich eine private Zusatzversicherung abschließen?

Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie zusätzlich Ihren Eigenanteil – die Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen – absichern. Wir informieren Sie gern dazu. Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111 an.

Trägt die IKK classic die Kosten für Zahnersatzbehandlungen im Ausland?

Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Anspruch auf einen Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung dafür ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (gemäß BEMA) in deutscher Sprache bei der IKK classic zur Prüfung eingereicht wird.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird der befundorientierte Festzuschuss auch nach Abschluss einer Behandlung im EWR gezahlt. Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung im Ausland planen, sollten Sie sich zuvor bei Ihrer IKK classic beraten lassen.

Bitte beachten Sie die Risiken bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem ausländischen Leistungserbringer.

Zahnersatz und Implantate über DentNet

Mit über tausend teilnehmenden Praxen ist DentNet Deutschlands größtes zahnmedizinisches Netzwerk.

Versicherte der IKK classic erhalten bei einer der teilnehmenden Praxen Zahnersatz mit fünf Jahren Garantie anstelle der gesetzlichen zwei Jahre oder Implantate zum Festpreis – und damit oft um die Hälfte günstiger als üblich. Drei unterschiedliche Module zählen zum Leistungsumfang:

  • Modul 1: Zahnersatz
    kostengünstige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Zahnersatz;
    Vorteil: niedrigere Gesamtkosten und dadurch geringere Eigenbeteiligung
  • Modul 2: implantatgestützter Zahnersatz
    kostengünstige und qualitätsgesicherte Versorgung für vier Standardindikationen;
    Vorteil: sichere Kostenkalkulation für die Implantation und die anschließende Versorgung mit Zahnersatz durch feststehende Pauschalbeträge und dadurch geringere Eigenbeteiligung
  • Modul 3: iKrone
    Versorgung mit Zahnersatz aus Vollzirkon (Keramik), Material- und Laborkosten für die Anfertigung der iKrone tragen die Versicherten;
    Vorteil: Material- und Laborkostenpreis liegt 5 % unter dem jeweils aktuellen Angebotspreis

 

DentNet bietet zudem einen Zahnersatz-Kostenrechner, durch den Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz um bis zu 80 Prozent verringern können.

Sie möchten sich durch eine DentNet-Praxis behandeln lassen?

Dann können Sie hier eine Praxis Ihrer Wahl finden und einen Termin vereinbaren. Bei Ihrem Termin werden Sie zunächst umfassend durch die teilnehmende Praxis beraten und gebeten, eine Teilnahmeerklärung sowie Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung zu unterzeichnen.

Im Anschluss erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, den Sie bei der IKK classic zur Prüfung der Genehmigung einreichen. Den genehmigten Heil- und Kostenplan erhalten entweder Sie oder die Praxis zurück, sodass die Versorgung mit Zahnersatz starten kann. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung endet Ihre Teilnahme und die Leistung wird direkt mit der IKK classic abgerechnet.

Ihre Teilnahme ist freiwillig und Sie können Ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

Sie haben weitere Fragen?

Kronen, Inlays, Implantate, Brücken und die jeweils verwendeten Materialien – beim Zahnersatz gibt es viele Varianten. Aber welche ist die richtige? Worin unterscheiden sie sich – nicht nur bei den Kosten? Wer Zahnersatz benötigt, hat viele Fragen.

Auf der Website Kuratorium Perfekter Zahnersatz können Sie sich einen Überblick verschaffen. So sind Sie auf das Beratungsgespräch mit Ihrem Zahnarzt gut vorbereitet.

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