Versicherung für Studierende

Profitieren Sie auch im Studium vom breiten Leistungsangebot der IKK classic: mit einer Krankenversicherung für Studenten. Die studentische Krankenversicherung zahlt im Fall der Fälle für Arztbehandlungen, Medikamente oder die Physiotherapie nach einem Sportunfall. Damit Sie schnell wieder im Hörsaal sitzen oder Ihre Semesterferien genießen können.

Ausgezeichnet
Krankenkasseninfo.de - Studenten

Familienversichert als Student

Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende in der Regel die kostenfreie Familienversicherung nutzen.

Dieser Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde oder für längstens zwölf Monate, wenn freiwilliger Wehrdienst oder Freiwilligendienste absolviert werden.

Um kostenfrei bei den Eltern mitversichert zu sein, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen maximal 505 Euro in 2024 (485 Euro in 2023) pro Monat betragen. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet. 

Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und Sie können als pflichtversicherter Student der IKK classic beitreten. Dabei gilt speziell für Studierende ein kostengünstiger Tarif.

Beispiel:
Peter hat gerade sein Abiturzeugnis bekommen und möchte gleich im Anschluss mit dem Studium beginnen. Bis zum Alter von 25 Jahren ist Peter zunächst kostenfrei bei seinen Eltern mitversichert. Mit der kostenlosen Familienversicherung erhält Peter alle Leistungen der IKK classic ohne weitere Zuzahlungen. Schließt sich Peters Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Zivildienst an, verlängert sich die Altersgrenze um diesen Zeitraum. 

Nimmt Peter im Laufe seines Studiums einen geringfügigen Nebenjob an, darf sein regelmäßiges monatliches Einkommen maximal 538 Euro betragen. Sonst ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig. 

Heiratet Peter während seines Studiums, kann er sich über die gesetzlich krankenversicherte Ehefrau kostenlos familienversichern. Auch Peters Kinder sind automatisch kostenfrei familienversichert.

Studentische Krankenversicherung

Mit dem 25. Lebensjahr endet in der Regel die kostenfreie Familienversicherung – und für Studierende beginnt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Auf diese Versicherung haben Sie in der Regel bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Anspruch.

Bei der IKK classic sind Sie während Ihres Studiums genau richtig versorgt. Stellen Sie einfach einen Aufnahmeantrag – und zwar spätestens zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung. Studierende, die sich für die IKK classic entschieden haben, sind automatisch bei der Pflegekasse der IKK classic versichert und haben vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Damit erhalten Sie von Anfang an den individuellen Rundum-Schutz der IKK classic.

In diesen Fällen kann die Krankenversicherung für Studierende verlängert werden

  • Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung

  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg

  • Vorliegen einer Behinderung

  • Vorliegen einer langen, durchgehenden Erkrankung (mindestens drei Monate)

  • Mitarbeit in Hochschulgremien

  • Ableistung von Wehr- oder Zivildienst

  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS

  • Betreuung behinderter Familienangehöriger

3 Gründe für die IKK classic

Mitglied werden
  • Mit den IKK Produkten bleiben Sie gesund und aktiv.

  • Bei der IKK classic erhalten Sie einen Bonus für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

  • Die Welt entdecken mit uns ist sicher – wir übernehmen die Kosten für empfohlene Reiseschutzimpfungen.

IKK classic Leistungen für Studierende

IKK (Online-)Gesundheitskurse

90 Euro pro Kurs, maximal zwei Kurse jährlich – maximale Erstattung: 180 Euro. Und das ganz gleich, ob als Präsenzkurz oder online.

Unter Gesundheitskurse können Sie mithilfe der Kurssuche zertifizierte Angebote in Ihrer Region finden. Außerdem können Sie in Ihrem IKK Servicecenter eine Liste mit zertifizierten Gesundheitskursen erhalten. Zertifizierte Kurse von Sport- und Turnvereinen sowie Fitnessstudios werden bezuschusst, wenn dafür eine gesonderte Kursgebühr erhoben wird.

Reiseschutzimpfungen

Die IKK Kostenübernahme für den Impfstoff: 100 Prozent – abzüglich gesetzlicher Zuzahlung. Kostenübernahme für ärztliche Leistungen: in Höhe der vereinbarten vertragsärztlichen Vergütung.

Professionelle Zahnreinigung

Die IKK erstattet jährlich bis zu 40 Euro.

IKK Aktiv-Tage

Maximale Erstattung: 180 Euro. Was die IKK Aktiv-Tage genau sind? Die IKK Aktiv-Tage sind ein viertägiger Aufenthalt in einer Kureinrichtung, bei dem Sie an zwei Gesundheitskursen ihrer Wahl teilnehmen können. Wir bezuschussen die Teilnahme an zwei Kursen mit 180 Euro.

Osteopathie

Bei einem anerkannten Osteopathen erstatten wir vier Sitzungen mit maximal je 40 Euro. Insgesamt werden also bis zu 160 Euro erstattet. Der Therapeut muss eine qualifizierte osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Für eine Erstattung ist zudem eine ärztliche Verordnung erforderlich, wenn die osteopathische Behandlung nicht durch einen Arzt erfolgt.

Alternative Arzneimittel

Die IKK erstattet bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr, sofern es sich um von einem Arzt verordnete, nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Alternative Arzneimittel (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie, Schüssler Salze) handelt.

IKK Bonus

Wer regelmäßig Sport treibt, seine Impfungen auffrischt oder zur Vorsorge geht, kann sich mit dem IKK Bonus belohnen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ob IKK Bonus oder die Spartarife der IKK classic – finden Sie heraus, was zu Ihnen passt. Jetzt berechnen

IKK classic Beiträge für Studierende

Als pflichtversicherter Student zahlen Sie einen bundesweit einheitlichen Beitrag für die studentische Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, der abhängig vom BAföG-Bedarfssatz ist – unabhängig davon, ob Sie selbst BAföG beziehen oder nicht. Der Beitragssatz der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet sich durch die Erhebung von Zusatzbeträgen.

Monatliche Beiträge für die Krankenversicherung der Studenten
Zusammensetzung des monatlichen Beitrags bis 23 Jahre ab 23 Jahre ohne Kind ab 23 Jahre mit Kind

Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt)

82,99 €

82,99 €

82,99 €

Zusatzbeitrag IKK classic

13,80 €

13,80 €

13,80 €

Pflegeversicherung

27,61 €

32,48 €

zwischen 19,49 € und 27,61 €

Gesamtbeitrag

124,40 €

129,27 €

116,71 € bis 124,40 €

Beitragsabschläge für Eltern mit mehr als einem Kind

Seit 1. Juli 2023 greifen die Änderungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Eltern mit mehr als einem Kind erhalten Abschläge auf den Beitrag zur Pflegeversicherung.

Mehr erfahren

Auch im Ausland perfekt abgesichert

Egal ob Urlaub, Auslands- oder Praxissemester – vor einem Auslandsaufenthalt sollte der Krankenversicherungsschutz individuell geklärt werden. Grundsätzlich sind Sie mit Ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite ihrer IKK-Gesundheitskarte befindet, in allen Mitgliedsstaaten der EU im medizinischen Notfall abgesichert. 

Für nicht EU-Staaten, mit denen jedoch ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein, den Sie vor Ihrer Reise beantragen müssen. Diesen erhalten Sie im IKK Servicecenter, telefonisch unter der kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111 oder über die IKK Onlinefiliale

Gut zu wissen: Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden. In manchen Ländern müssen Sie trotz europäischer Krankenversicherungskarte oder Auslandskrankenschein einen Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen. Für einen sorgenfreien Aufenthalt empfehlen wir deshalb, zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die IKK classic berät Sie gern und vermittelt Ihnen diese Zusatzangebote zu günstigen Konditionen.

Studieren im Ausland

Sie sind in Deutschland eingeschrieben und verbringen ein Studiensemester im Ausland?

Haben Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung, besteht für Sie eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten, die nur endet, wenn Sie für die Dauer des Auslandsstudiums an der deutschen Hochschule exmatrikulieren, oder während des Auslandsaufenthaltes das 30. Lebensjahr vollenden. 

Bei einem Auslandsaufenthalt kann der in Deutschland bestehende Versicherungsschutz eine Versicherungspflicht des ausländischen Staates ausschließen. Den entsprechenden Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz erhalten Sie von Ihrer IKK classic. 

Beinhaltet das Recht des anderen Staates ebenfalls eine Versicherungspflicht für Studierende, die durch die bestehende deutsche Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen wird, kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Wir beraten Sie hierzu gerne. 

Sie wohnen in Deutschland und sind an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben?

Für den Fall, dass Sie Anspruch auf eine Familienversicherung bei einer deutschen Krankenkasse haben, bleibt dieser bestehen. Die Krankenversicherung der Studenten kommt in Deutschland in Betracht, wenn Sie bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in einem anderen Staat der Europäischen Union oder in der Schweiz eingeschrieben sind. Beim Studium in einem anderen Staat außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können Sie die Krankenversicherung der Studenten nicht wählen. Hier besteht aber die Möglichkeit, sich zu günstigen Beiträgen freiwillig zu versichern.

Absicherung im Praktikum

Für viele Studiengänge gehört ein Praktikum einfach dazu. Je nach Art des Praktikums unterscheidet sich dabei die versicherungsrechtliche Einordnung: Ist es vorgeschrieben oder nicht? Wird es vor, während oder nach der Einschreibung absolviert? Davon hängt ab, wie Sie während Ihres Praktikums krankenversichert sind und wie hoch Ihre Beiträge sind.

In der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum vor oder nach dem Studium

Sie erhalten in dieser Zeit kein Gehalt und sind familienversichert? Dann müssen Sie nichts weiter beachten.

Sie sind nicht mehr familienversichert und erhalten kein Gehalt? Dann können Sie bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres für die Dauer des Praktikums in den studentischen Tarif wechseln. Sind Sie älter, müssen Sie sich anschließend ggf. freiwillig versichern. Die Beiträge zu dieser Versicherung sind einkommensabhängig und betragen 2020 zwischen 191,63 und 885,95 € monatlich.

Sie erhalten ein Gehalt für Ihr Praktikum? Dann ist für die Abführung der Beiträge  – ähnlich wie bei Auszubildenden – Ihr Arbeitgeber verantwortlich.

In der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums

Sie sind bereits in der studentischen Krankenversicherung? Dann müssen Sie nichts weiter beachten.

Sie sind familienversichert? Dann darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen nicht mehr als 455 Euro monatlich betragen. Liegt es darüber, können Sie in die studentische Krankenversicherung wechseln. Zum Gesamteinkommen zählt übrigens nicht das BAföG oder eine Zuwendung Ihrer Eltern.

Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium

Sie absolvieren ein Praktikum, bei dem Sie kein Entgelt bzw. maximal 455 Euro im Monat erhalten? Dann sind Sie nicht über das Praktikum versichert. Bis zum 25. Lebensjahr können Sie sich dann weiterhin familienversichern lassen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Verdienen Sie während Ihres Praktikums mehr oder sind Sie bereits älter als 25 Jahre? Dann versichern wir Sie – je nach Voraussetzung – gerne als Arbeitnehmer/in oder als freiwilliges Mitglied weiter.

Freiwilliges Praktikum während des Studiums

Auch hier ist das Entgelt der entscheidende Faktor: Verdienen Sie nicht mehr als monatlich 455 Euro, bleiben Sie – wie zuvor – entweder familienversichert oder als Student selbst versichert.

Liegt Ihr Praktikumsverdienst darüber, aber Sie arbeiten während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich bzw. im Laufe eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden? Dann gelten Sie als Werkstudent.

So geht es nach dem Studium mit Ihrer Krankenversicherung weiter

Nach dem Studium endet die studentische Krankenversicherung. Bis zum Ende Ihres letzten Semesters sind Sie als Studierender versichert, auch wenn Sie Ihren Studienabschluss bereits in der Tasche haben.

Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um Ihre Weiterversicherung.

Dabei kommt es darauf an, was Sie nach dem Ende Ihres Studiums machen. Ganz einfach ist es, wenn Sie direkt im Anschluss eine Anstellung in einem Unternehmen aufnehmen. Ihr neuer Arbeitgeber meldet Sie bei uns an und Sie werden als Mitglied wieder bei uns versichert.

Machen Sie sich selbstständig, ist ebenfalls eine Versicherung bei uns möglich. Auch wenn Sie zunächst ohne Beschäftigung sein sollten, ist eine freiwillige Versicherung oder gegebenenfalls eine Familienversicherung für Sie möglich.

 

 

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