Würfel, auf dem das Paragrafenzeichen abgebildet ist, liegt auf einer Computertastatur

So funktioniert das Widerspruchsverfahren

Die IKK classic ist in allen Lebenssituationen – insbesondere bei Krankheit und Pflege – der Partner an Ihrer Seite. Hierbei ist es Aufgabe der IKK classic sowie der Pflegekasse der IKK classic im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die individuellen Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden zu entscheiden.

Der IKK classic sowie der Pflegekasse der IKK classic ist es besonders wichtig, Ihnen die Gründe für ihre Entscheidungen verständlich aufzuzeigen und Sie bestmöglich auch im Falle einer Ablehnung zu beraten. Kontaktieren Sie uns daher in einem persönlichen Gespräch telefonisch oder in Ihrem IKK Servicecenter vor Ort.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung Widerspruch einzulegen.

So können Sie Widerspruch einlegen

In der Regel haben SIe dafür einen Monat Zeit und können Ihren Widerspruch

  • persönlich in Ihrem IKK Servicecenter mündlich zur Niederschrift erklären
  • schriftlich auf dem klassischen Postweg einreichen
  • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) elektronisch rechtssicher bei der IKK classic einreichen

Befinden Sie sich im Ausland, können Sie den Widerspruch auch bei einem deutschen Konsulat einreichen.

So funktioniert das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Wenn Sie Ihren Widerspruch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) einreichen möchten, benötigen Sie ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Anwälte haben über das besondere Anwaltspostfach (beA) und Notare über das besondere Notarpostfach (beN) die Möglichkeit der Kommunikation über das beBPo.

In der Kommunikation über beBPo wird die IKK classic unter der Safe-Adresse
DE.Justiz.823cb86c-8169-4863-bf2f-afc65da2086d.2035 
und die Pflegekasse der IKK classic unter der Safe-Adresse 
DE.Justiz.8bfcca63-19c1-4bb8-99e4-04b0b780d443.fbdc
geführt.

Weitere Informationen zum beBPo und zum eBO

Ablauf Widerspruchsverfahren

In dieser Übersicht haben wir Ihnen einmal den Ablauf eines Widerspruchsverfahrens skizziert:

Ablauf eines Widerspruchs

Häufige Fragen zum Widerspruchsverfahren

Was ist ein Widerspruch?

Mit einem Widerspruch geben Sie zum Ausdruck, dass Sie eine nochmalige Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung der IKK classic oder der Pflegekasse der IKK classic wünschen. Mit dem Widerspruchsverfahren schaffen Sie zudem die Voraussetzung für ein sich gegebenenfalls anschließendes sozialgerichtliches Klageverfahren.

Muss ein Widerspruch begründet sein?

Ein Widerspruch bedarf keiner Begründung. Damit wir Ihr Anliegen überprüfen können, ist es jedoch hilfreich, die Gründe für Ihren Widerspruch zu benennen und Ihrem Schreiben vorhandene ergänzende Unterlagen, wie z. B. ärztliche Befundberichte, beizufügen. Alle Ihre Angaben werden bei der Prüfung Ihres Widerspruchs berücksichtigt.

Wer entscheidet über meinen Widerspruch?

Die IKK classic oder die Pflegekasse der IKK classic überprüft ihre Entscheidung unter Einbeziehung der Widerspruchsgründe und informiert Sie schnellstmöglich über das Ergebnis. Kann Ihrem Widerspruch nach dieser Überprüfung nicht entsprochen werden, wird Ihr Anliegen dem Widerspruchsausschuss vorgelegt.

Was sind Widerspruchsausschüsse?

Die Widerspruchsausschüsse werden nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebildet. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei der IKK classic und der Pflegekasse der IKK classic bestehen die Widerspruchsausschüsse aus jeweils zwei ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.

Im Widerspruchsausschuss wird in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Widersprüche der Versicherten beraten und die Entscheidungen der IKK classic und der Pflegekasse der IKK classic werden noch einmal überprüft. Der Widerspruchsausschuss berücksichtigt hierbei die vorgetragenen Hinweise, die vorliegenden Unterlagen und ärztlichen Gutachten. Bei seiner Prüfung ist der Widerspruchsausschuss,  genauso wie die IKK classic und die Pflegekasse der IKK classic, an die sozialrechtlichen Regelungen gebunden und darf nicht frei entscheiden. Das Ergebnis wird den Versicherten anschließend umgehend in einem Widerspruchsbescheid schriftlich mitgeteilt.

Ich bin mit der Entscheidung des Widerspruchsauschusses nicht einverstanden, was nun?

Wenn Sie mit der Entscheidung des Widerspruchsausschusses nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Hierfür wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid genannte und für Sie zuständige Sozialgericht. Das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Kosten können jedoch für einen von Ihnen hinzugezogenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin entstehen.

Kann ich meinen Widerspruch zurückziehen?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich zurückzuziehen. Hierfür ist ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift ausreichend. Bei einer telefonischen Zurücknahme Ihres Widerspruchs übersenden wir Ihnen ein vorgefertigtes Dokument, auf dem Sie Ihren Wunsch auf Beendigung des Widerspruchsverfahrens bestätigen und an uns zurück senden können.

Widerspruchsausschüsse

Der paritätisch aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern bestehende Verwaltungsrat der IKK classic umfasst auch so genannte Widerspruchsausschüsse.

Hier erfahren Sie mehr zu deren Arbeit