So können Sie Widerspruch einlegen
In der Regel haben SIe dafür einen Monat Zeit und können Ihren Widerspruch
- persönlich in Ihrem IKK Servicecenter mündlich zur Niederschrift erklären
- schriftlich auf dem klassischen Postweg einreichen
- über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) elektronisch rechtssicher bei der IKK classic einreichen
Befinden Sie sich im Ausland, können Sie den Widerspruch auch bei einem deutschen Konsulat einreichen.