
Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen
Demnach müssen Versicherte Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag leisten.
Als Grundlage für die Berechnung gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – zum Beispiel vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022. Die Zuzahlungsgrenze muss daher jedes Jahr neu festgestellt werden – auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben.