Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen
Demnach müssen Versicherte Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag leisten.
Als Grundlage für die Berechnung gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – also vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Die Zuzahlungsgrenze muss daher jedes Jahr neu festgestellt werden – auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben.