
Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen
Demnach müssen Versicherte Zuzahlungen zur Krankenversicherung nur bis zu einem einkommensabhängigen Höchstbetrag leisten. Diese Belastungsgrenze beträgt pro Kalenderjahr zwei Prozent der „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“. Chronisch Kranke leisten nur ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung.
Als Grundlage für die Berechnung gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – zum Beispiel vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022. Die Zuzahlungsgrenze muss daher jedes Jahr neu festgestellt werden – auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben.