
Wahl des Krankenhauses
Ihr Arzt übernimmt die Einweisung in eine Klinik und berät Sie auch bei der Auswahl eines geeigneten Krankenhauses. In Abhängigkeit von Art und Schwere der Erkrankung haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern. Zugelassen sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen sind, und Krankenhäuser, die einen speziellen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben.
Über die Schwerpunkte einzelner Krankenhäuser können Sie sich anhand unserer Arzt- und Kliniksuche informieren.
Ihr Anspruch auf die Unterbringungsart ist abhängig vom Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, darf sie für die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.