Patient sitzt im OP-Kittel auf dem Rand eines Krankenhausbettes

Unsere Leistungen bei Krankenhausbehandlungen

Sie müssen ins Krankenhaus? Keine Sorge, die IKK classic übernimmt die Kosten für Behandlung und Pflege im Krankenhaus sowie die Mitaufnahme von Angehörigen. Und dies so oft und so lange, wie es medizinisch notwendig ist.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft und Verpflegung. Die Behandlung kann vollstationär, teilstationär, vor- oder nachstationär sowie ambulant erfolgen. Welche davon für Sie am besten ist, entscheiden Ihr behandelnder Arzt sowie das Krankenhaus.

Wahl des Krankenhauses

Ihr Arzt übernimmt die Einweisung in eine Klinik und berät Sie auch bei der Auswahl eines geeigneten Krankenhauses. In Abhängigkeit von Art und Schwere der Erkrankung haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern. Zugelassen sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen sind, und Krankenhäuser, die einen speziellen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben. 

Über die Schwerpunkte einzelner Krankenhäuser können Sie sich anhand unserer Arzt- und Kliniksuche informieren.

Ihr Anspruch auf die Unterbringungsart ist abhängig vom Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, darf sie für die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.

Rooming-in bei Kindern

Für Kinder stellt ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung dar. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Über die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme eines Angehörigen entscheidet der Krankenhausarzt. Liegt eine solche Notwendigkeit vor, kann das Krankenhaus für die Begleitperson ein Betrag von max. 45 Euro pro Tag über die Versichertenkarte des Kindes abrechnen. Die IKK classic übernimmt die Kosten einer Begleitperson für ein Kind bis zum 9. Geburtstag ohne weitere Prüfung. Wird eine Begleitperson bei älteren Kindern oder Erwachsenen abgerechnet, erfolgt eine Plausibilitätsprüfung, ggf. auch über den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Mutter mit Baby auf dem Arm telefoniert

Kundenservice

IKK Med: Die medizinische Beratung der IKK classic

Sie haben Fragen zu einer Krankheit, einer Behandlung oder Sie benötigen Unterstützung bei der Terminvereinbarung mit Ärzten? Dann rufen Sie unsere kostenfreie medizinische Servicehotline unter 0800 455 1000 an oder nutzen den IKK Med Terminservice. Unsere IKK-Experten beantworten gern Ihre Fragen täglich von 6 bis 22 Uhr.

Zuzahlung

Die Krankenhäuser rechnen die Behandlungskosten direkt mit der IKK classic ab. Versicherte ab 18 Jahren leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Das Krankenhaus rechnet den Eigenanteil direkt mit Ihnen ab. Lassen Sie ihn sich auf jeden Fall quittieren. Dazu wird auch die Zuzahlung im Krankenhaus auf die Höchstgrenze bei der Zuzahlungsbefreiung angerechnet.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr muss im Krankenhaus nicht zugezahlt werden. Das gilt auch, wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, da in diesem Fall keine Zuzahlung für die folgenden Behandlungstage erhoben wird.

Wann entstehen Mehrkosten?

Wählen Sie ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus, kann es sein, dass Sie die Mehrkosten ganz oder teilweise selbst tragen müssen. 

Zwingende Gründe für die Auswahl eines anderen Krankenhauses können sein:

  • das Krankenhaus ist von den nächst erreichbaren Anverwandten zu weit entfernt (wichtig, wenn Kinder in Behandlung müssen)

  • Erfahrungen des Versicherten oder seiner Angehörigen mit der Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus

  • allgemeine Berücksichtigung des Wunsches des Versicherten, wenn die Differenzkosten sich in einem vertretbaren Rahmen halten

  • religiöse Bedürfnisse

ältere Frau absolviert Pilatesübungen mit einer Trainerin

Rehabilitationskuren

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren

junges Paar lehnt vor einer Altbauzimmertür, sie packt ihren Rucksack, er hält ein Longboard im Arm

Kranken- und Pflege-
zusatzversicherung

Erweitern Sie Ihren Leistungsumfang individuell und bedarfsgerecht mit Angeboten von SIGNAL IDUNA. Mehr erfahren

Alternative zur stationären Krankenhausbehandlung

Für manche Behandlungen ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt eventuell gar nicht nötig. Klären Sie zuvor mit Ihrem Arzt, ob die Behandlung auch ambulant erfolgen kann.

Mehr erfahren
  • Auswahl von Tabletten in verschiedenen Formen und Farben

    Medikamente

    Im Krankheitsfall übernehmen wir die Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Mehr erfahren

  • Stethoskop liegt auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie verschiedenen Euroscheinen

    Krankengeld und Kinderpflegekrankengeld

    Wir ersetzen Verdienstausfälle durch die Zahlung von Krankengeldern beziehungsweise Kinderpflegekrankengeldern. Mehr erfahren

  • Blaulichter leuchten auf dem Dach eines Krankenwagens

    Krankentransport- und Fahrtkosten

    Wir übernehmen die Kosten für Krankenfahrten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Mehr erfahren