Ein Chiropraktiker behandelt einen Patienten auf einer Liege.

Chirotherapie

Eine falsche Bewegung und plötzlich geht nichts mehr – der Rücken streikt. Mit Glück bewahrt ein Sedativum vor der völligen Blockade. Immer mehr Patienten begeben sich in die wohltuenden Hände eines Chiropraktikers, der durch gezielte Handgriffe wahre Wunder bewirken kann. Wichtig ist allerdings zu prüfen, wer denn da handauflegt – auch, um nicht selbst die Kosten zu tragen. 

Was ist Chirotherapie?

Blockierungen und Funktionsstörungen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Extremitäten werden bei der Chirotherapie durch erfahrene ärztliche Hände behandelt – ganz ohne Hilfsmittel. Anhand bestimmter Dehn- und Grifftechniken werden die entstandenen Bewegungseinschränkungen, Schmerzen und Verspannungen gelindert bzw. gelöst. Hierbei ist eine ausführliche Anamnese im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Betrachtung des Körpers wichtig. Die dauerhafte Einnahme von Schmerzmitteln soll hiermit vermieden werden.

Wie läuft die Behandlung ab?

Nach ausführlicher Anamnese der Symptome und Beschwerden, werden die Beweglichkeit sowie mögliche Einschränkungen identifiziert. Ohne den Einsatz von Medikamenten löst die Chiropraktikerin bzw. der Chiropraktiker Gelenkblockaden, entkrampft Muskelverspannungen und aktiviert durch sanften Druck auf bestimmte Nervenbahnen die Selbstheilungskräfte des Körpers. Nicht nur Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit entsprechenden Zusatzqualifikationen bringen die Gelenke durch wenige Handgriffe wieder in Bewegung und den Bewegungsapparat in Gang. Mittlerweile praktizieren auch viele Ärztinnen und Ärzte die alternative Heilmethode. 

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Voraussetzung für die Kostenübernahme

Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung.

Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht.

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