Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Ob Kur oder Reha: Für unsere Versicherten übernehmen wir die Kosten für unterschiedliche ambulante und stationäre Maßnahmen.
Ob Kur oder Reha: Für unsere Versicherten übernehmen wir die Kosten für unterschiedliche ambulante und stationäre Maßnahmen.
Je nach Situation kann eine Kur aus medizinischer Sicht notwendig sein. Erfahren Sie, welche Formen der Kur es gibt und wie Sie eine Kur beantragen.
Ob ambulant, als Kompaktkur oder stationär – mit einer Kur können Sie vielen Erkrankungen entgegenwirken.
Mehr erfahrenWir bieten unseren Versicherten spezielle Leistungen für Familien in hierfür geeigneten Einrichtungen an.
Mehr erfahrenWir möchten, dass Sie auch nach einer schweren Erkrankung oder im Falle einer Behinderung in Ihrer Lebensgestaltung wieder so frei wie möglich werden. Dafür gibt es spezielle Reha-Leistungen.
Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Krankheit zu erkennen, zu heilen oder eine Verschlimmerung zu verhüten.
Wer von einer Behinderung bedroht oder bereits beeinträchtigt ist, profitiert von Bewegung. So finden Sie geeignete Anbieter.
Sie haben eine Behinderung oder sind davon bedroht? Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und koordinieren Ihre Anfrage.
Sie haben eine Beschwerde zur Tätigkeit des Medizinischen Dienstes, zum Beispiel, weil Sie mit dem Ablauf der Begutachtung nicht einverstanden sind oder andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten? Dann können Sie sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden.
Jeder Medizinische Dienst bestellt eine solche Ombudsperson als unabhängige Schlichtungsstelle. Ihre Beschwerde richten Sie direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der die gutachtliche Stellungnahme erstellt hat. Jede Beschwerde wird dabei vertraulich behandelt.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes sowie weitere Erläuterungen zu deren Aufgaben.
Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung der IKK classic, die auf einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
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