Wie werden Fahrten zu ambulanten Behandlungen genehmigt?
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden nur bei besonderen Ausnahmefällen übernommen und sind vor Fahrtantritt von der IKK classic zu genehmigen. Die medizinische Notwendigkeit wird durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt mittels Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) festgestellt. Die IKK classic prüft auf Grundlage dieser Verordnung, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
Ein besonderer Ausnahmefall bei ambulanten Behandlungen kann vorliegen bei:
- Serienfahrten zur ambulanten Dialysebehandlung
- Serienfahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie
- Fahrten zu einer Behandlung mit vergleichbarem Schweregrad und vergleichbarer Behandlungsintensität wie bei einer Dialysebehandlung oder einer onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum (mindestens 2- mal wöchentlich über 6 Monate). Der Patient muss dabei so beeinträchtigt sein, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist
- Fahrten von Versicherten, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) haben, oder für Versicherte mit einem Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 oder bei erfolgtem Übergang von Pflegestufe II in mindestens Pflegegrad 3
- Fahrten von Versicherten ohne Schwerbehindertenausweis, die in ihrer Mobilität jedoch vergleichbar einer Schwerbehinderung eingeschränkt sind und mindestens 6 Monate ambulant behandelt werden müssen.
Für die Fahrten benötigen wir eine ärztliche Verordnung, ausgestellt durch Ihre behandelnde ärztliche Praxis, vorausgesetzt die medizinischen Voraussetzungen für die Fahrten sind erfüllt.
Reichen Sie die Unterlagen bitte zur Genehmigung schnellstmöglich bei uns ein. Sofern die Verordnung genehmigt werden kann, rechnet das Transportunternehmen die Kosten direkt mit uns ab.
Hinweis:
Eine Genehmigung der ärztlichen Verordnung durch die IKK classic ist nicht nötig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder
- Sie haben einen Pflegegrad 4 oder 5 oder
- Sie haben Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.
Legen Sie die Verordnung in diesem Fall bei Fahrtantritt einfach bei Ihrem Transportunternehmen vor.
Sollte Ihnen ein genehmigungspflichtiger Krankentransport verordnet worden sein, laden Sie bitte Ihre ärztliche Verordnung umgehend nach Erhalt hier hoch. So stellen Sie sicher, dass die Anspruchsprüfung vor Antritt der Fahrt erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass sonst ggfs. das Risiko besteht, dass die Fahrkosten nicht übernommen werden können.“