Zwei Forscherinnen arbeiten im Labor und lachen sich zu.

Forschungsdatenspende in der elektronischen Patientenakte (ePA)

In der ePA werden jeden Tag eine Vielzahl unterschiedlichster Gesundheitsdaten gespeichert. Neben dem direkten Nutzen für Ihre individuelle Versorgung wird mit der sogenannten „Forschungsdatenspende“ die Möglichkeit geschaffen, diese Vielzahl von Daten zukünftig auch für gemeinwohlorientierte Zwecke wie der Forschung zu verwenden.

Gesundheitsdaten können wichtige Erkenntnisse für die künftige Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland liefern und bei der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens helfen. Welche Zwecke als gemeinwohlorientiert gelten und wer die Daten nutzen darf, wird gesetzlich festgelegt. Auf dieser Grundlage kontrolliert das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit mit Sitz am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Weiternutzung der Daten.

Welche Daten werden ausgeleitet?

Die Ausleitung der Daten an das FDZ Gesundheit erfolgt schrittweise. Das erste Medizinische Informationsobjekt (MIO), aus dem Daten pseudonymisiert ausgeleitet werden, ist die elektronische Medikationsliste (eML). Weitere Inhalte werden sukzessive ergänzt.

Ab wann erfolgt die Forschungsdatenspende?

Aktuell findet noch keine Ausleitung von Daten aus der ePA statt! Die Ausleitung der Daten startet vsl. im Januar 2027. Es werden nur Daten übermittelt, die ab diesem Zeitpunkt neu anfallen. Eine Ausleitung von Bestandsdaten erfolgt nicht!

Können aus den weitergeleiteten Daten Rückschlüsse auf meine Person erfolgen?

Nein, bevor die Daten ans FDZ Gesundheit weitergeleitet werden, durchlaufen sie mehrstufige Verfahren der Pseudonymisierung und Verarbeitung.

Es werden nur Daten übermittelt, die ab dem Stichtag (vsl. Januar 2027) neu anfallen. Eine Ausleitung von Bestandsdaten erfolgt nicht!

Was kann ich tun, wenn ich meine Daten nicht spenden möchte?

Genau wie bei der Anlage der ePA erfolgt auch die Ausleitung der pseudonymisierten Daten automatisch, solange kein Widerspruch bei der IKK classic vorliegt. Die Forschungsdatenspende ist genauso wie die Anlage der ePA freiwillig! Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten aus der ePA zu Forschungszwecken genutzt werden können, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Widerspruch gegen die Forschungsdatenspende bei der IKK classic einzureichen. Der Widerspruch kann über die IKK classic ePA-App („Profil“ > „Ihre Patientenakte“ > „Einwilligungen & Widersprüche“ > „Forschungsdaten“) oder die Ombudsstelle der IKK classic erklärt werden. Dabei entscheiden Sie selber, ob Sie der vollständigen Verwendung oder nur gegen einzelne Nutzungszwecke widersprechen.

Welche Nutzungszwecke gibt es?

Insgesamt gibt es zehn verschiedene Nutzungszwecke:

  • Ambulante medizinische Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte stärken

  • Qualität und Sicherheit in Pflege und Gesundheit verbessern

  • Bedarf an Krankenhausbetten und Pflegeversorgung planen

  • Grundlagenforschung für Gesundheit und Pflege unterstützen

  • Gesundheitspolitische Entscheidungen evidenzbasiert vorantreiben

  • Wirksamkeit vom Zusammenspiel der ambulanten und stationären Versorgung analysieren

  • Offizielle Gesundheitsberichte und Statistiken erstellen

  • Öffentliche Gesundheit und Epidemien überwachen

  • Sicherheit von Medizinprodukten, Behandlungsmethoden und KI prüfen

  • Wirksamkeit und Preise für Arzneimittel und Medizinprodukte feststellen

Wirkung von Widersprüchen gegen die Forschungsdatenspende
Die versicherte Person Neue Daten ans FDZ Bereits übermittelte Daten Nutzung durch die Forschung

erklärt keinen Widerspruch

werden ausgeleitet

bleiben

erlaubt

widerspricht einzelnen Nutzungszwecken

werden ausgeleitet

bleiben

teilweise gesperrt

widerspricht allen Nutzungszwecken

werden ausgeleitet

bleiben

vollständig gesperrt

widerspricht der Datenausleitung insgesamt

werden nicht mehr ausgeleitet

werden gelöscht (außer in laufenden Vorhaben)

entfällt

widerspricht der ePA insgesamt (OHNE vorherigen Widerspruch gegen die Datenausleitung)

werden nicht mehr ausgeleitet (keine Daten mehr vorhanden)

bleiben

erlaubt

widerspricht ZUERST der Datenausleitung und danach der ePA insgesamt

werden nicht mehr ausgeleitet (keine Daten mehr vorhanden)

werden gelöscht (außer in laufenden Vorhaben)

entfällt

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch was bedeutet die Einführung der ePA für Versicherte? Zurück zur Elektronischen Patientenakte

IKK classic ePA-App

Mit der IKK classic ePA-App behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten. Sie können selbst bestimmen, ob Sie die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern lassen und Sie können per Smartphone selbst Ihre Akte einsehen. Mehr zur App