Das gilt in Europa
Auf der Rückseite Ihrer IKK Gesundheitskarte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Sie ermöglicht Ihnen in folgenden Ländern medizinisch notwendige Behandlungen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts (Urlaub, Studium):
- in allen Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
- außerdem in: Großbritannien und Nordirland, Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz
- eingeschränkte Gültigkeit – nur für Notfallleistungen: Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
Wichtig: Sie werden nach den Regeln des jeweiligen Reiselandes behandelt. Das bedeutet, dass sich dort das Vorgehen von dem in Deutschland unterscheiden kann, auch bei Eigenanteilen oder Zuzahlungen. Wählen Sie möglichst Ärzte oder Krankenhäuser, die am öffentlichen Gesundheitssystem des Landes teilnehmen. Bewahren Sie Rechnungen, Belege und medizinische Unterlagen sorgfältig auf. Einen aktuellen Überblick zum jeweiligen Reiseland bieten die Merkblätter der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“.