Krankenversicherungsschutz auf Reisen

Sie planen Ihre nächste Urlaubsreise? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die medizinische Versorgung im Ausland und die vor Ort gültigen Bedingungen. Damit Sie im Krankheitsfall auch außerhalb Deutschlands gut gerüstet sind.

Das gilt in Europa

Auf der Rückseite Ihrer IKK Gesundheitskarte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Sie ermöglicht Ihnen in folgenden Ländern medizinisch notwendige Behandlungen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts (Urlaub, Studium):

  • in allen Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
  • außerdem in: Großbritannien und Nordirland, Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz
  • eingeschränkte Gültigkeit – nur für Notfallleistungen: Montenegro, Nordmazedonien, Serbien

Wichtig: Sie werden nach den Regeln des jeweiligen Reiselandes behandelt. Das bedeutet, dass sich dort das Vorgehen von dem in Deutschland unterscheiden kann, auch bei Eigenanteilen oder Zuzahlungen. Wählen Sie möglichst Ärzte oder Krankenhäuser, die am öffentlichen Gesundheitssystem des Landes teilnehmen. Bewahren Sie Rechnungen, Belege und medizinische Unterlagen sorgfältig auf. Einen aktuellen Überblick zum jeweiligen Reiseland bieten die Merkblätter der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“.

Zu den Merkblättern für Urlauber

Was deckt die EHIC nicht ab?

Viele Urlauber gehen davon aus, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland alle Kosten übernimmt. Das ist leider nicht der Fall. Die EHIC bietet keinen vollständigen Schutz. Nicht oder nur eingeschränkt abgesichert sind häufig:

  • Medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland
  • Behandlungen in privaten Kliniken oder Privatpraxen
  • Zusätzliche Kosten durch höhere Behandlungspreise
  • landesübliche Zuzahlungen
  • Bestimmte Rettungs- und Bergungskosten

Besonders ein Krankenrücktransport kann schnell mehrere Tausend Euro kosten und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Es kann auch vorkommen, dass der ausländische Rechnungsbetrag eines Krankenhauses oder Arztes die Kosten übersteigt, die diese Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Der dadurch entstehende Restbetrag ist dann von Ihnen zu tragen. Deshalb empfehlen wir Ihnen immer eine ergänzende private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Gern informieren wir Sie über das Angebot unseres Partners SIGNAL IDUNA.

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Was ist ein Auslandskrankenschein und wann benötige ich einen?

Für einige Länder bestehen Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Leistungen in Ländern wie Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder Tunesien. Für Reisen dorthin benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Leistungen einen Auslandskrankenschein (Anspruchsbescheinigung). Diesen erhalten Sie im IKK Servicecenter, telefonisch unter der kostenfreien Servicehotline 0800 455 1111 oder über die IKK classic-App.

Bitte tauschen Sie diesen Auslandskrankenschein vor Inanspruchnahme des Vertragsarztes/-zahnarztes in einen national gültigen Krankenschein um. Das können Sie bei einer lokalen Krankenkasse im Urlaubsland erledigen.

Wie sieht der Versicherungsschutz außerhalb Europas aus?

Weder in Amerika noch in Asien oder Afrika gelten die EHIC (European Health Insurance Card) oder der Auslandskrankenschein. Im Krankheitsfall müssten Sie die gesamten Behandlungskosten selber tragen. Deshalb ist eine Absicherung ihres Krankheitsrisikos nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung möglich.

Eine detaillierte Übersicht über die besonderen Regelungen einzelner Urlaubsländer finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA).

Ich musste die Behandlungskosten selbst zahlen. Werden mir die Kosten erstattet?

Es kann vorkommen, dass Sie Ihre medizinische Versorgung zunächst selbst bezahlen müssen. In einigen Ländern ist es üblich, dass Sie die Behandlungskosten zunächst selbst begleichen. Lassen Sie sich in einem solchen Fall bitte eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Behandlungen und Maßnahmen der Arzt vorgenommen hat. Diese können Sie zum Teil bereits im Urlaubsland der lokalen Krankenkasse zur Erstattung vorlegen oder nach dem Urlaub bei uns einreichen. Wir ermitteln dann den Erstattungsbetrag.

Welche Reiseschutzimpfungen benötige ich, welche werden übernommen?

Je nach Reiseland werden unterschiedliche Reiseschutzimpfungen empfohlen. Weitere Fragen beantworten unsere Experten gern unter der kostenlosen medizinischen Beratungshotline IKK Med.

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