Weitere Fragen und Antworten zum E-Rezept finden Sie auf der Website des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Das E-Rezept ist die digitale Version der herkömmlichen Verordnung. Auch wenn das Rezept nur noch digital vorliegt, hat es den Rechtsstatus einer Urkunde.
Seit 2024 ist das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung geworden. Darüber hinaus sind seit dem 02. September 2024 auch die Funktionalitäten des E-Rezepts in die IKK classic ePA-App integriert.
Ausnahmen bestehen zunächst für bestimmte Arzneimittel wie Betäubungsmittel (gelbe Rezepte mit Durchschlag) oder den sogenannten T-Rezepten (für Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid). Auch Arzneiempfehlungen (grüne Rezepte) sind zunächst ausgenommen sowie sonstige Produkte nach § 31 SGB V wie bilanzierte Diäten und Teststreifen, Verbandmittel sowie die Rezepte des Sprechstundenbedarfes (SSB).
Das E-Rezept kann in einer Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden. Dies kann eine Online-Apotheke oder auch eine Apotheke vor Ort sein.
Wenn Sie kein Smartphone nutzen, erhalten Sie anstelle des Papierrezeptes einen Ausdruck mit bis zu drei Arzneiverordnungen als separate QR-Codes („2D-Barcodes“) sowie einen zusammenfassenden QR-Code. Diese können eigenständig in der Apotheke eingelöst werden. Bis zu drei Arzneiverordnungen können als ein gemeinsamer QR-Code zusammengefasst werden.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, das E-Rezept ganz bequem nur mittels elektronischer Gesundheitskarte einzulösen.
Die eGK gilt ausschließlich als Authentifizierungsmittel in der Apotheke. Wichtig: Es erfolgt keine Speicherung von E-Rezepten auf der eGK. Bei Verlust der eGK sollte diese jedoch umgehend durch Ihre IKK classic gesperrt werden, da ansonsten die Gefahr der Einlösung des E-Rezeptes durch Dritte besteht.
Die E-Rezepte sind für 100 Tage in der Telematikinfrastruktur sichtbar.
Wird eine neue Verordnung zu Beginn eines neuen Abrechnungsquartals benötigt, ist der persönliche Besuch in der Arztpraxis weiterhin notwendig. Für Folgerezepte innerhalb des laufenden Abrechnungsquartals ist der Weg in die Arztpraxis nicht mehr nötig.
Analog dem Papierrezept ist das E-Rezept vier Wochen abrechenbar. Die Rezeptgültigkeit als Privatrezept beträgt 3 Monate.
Hinweis: Die E-Rezepte sind für 100 Tage in der Telematikinfrastruktur sichtbar.
Die Datensicherheit steht auch beim E-Rezept an erster Stelle. Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind Sie vor unbefugtem Zugriff geschützt. Nur wer im Besitz des Rezeptcodes für ein E-Rezept ist, kann es auch abrufen: Das ist neben der ausstellenden Arztpraxis und der Apotheke, bei der das Rezept eingelöst wird, nur die Person, für die das Rezept bestimmt ist. Zudem kann diese Person den Rezeptcode an eine Person ihrer Wahl weitergeben.
Achtung: Bei Verlust der eGK sollte diese jedoch umgehend durch Ihre IKK classic gesperrt werden, da ansonsten die Gefahr der Einlösung des E-Rezeptes durch Dritte besteht.
Es besteht für sich selbst die Möglichkeit in der IKK classic ePA-App die Rezepte zu löschen.
Mit der IKK classic ePA-App bieten wir Ihnen eine komfortable Alternative zur gematik E-Rezept-App an. Diese bleibt aber weiterhin nutzbar.
Vorteil der ePA-App für Sie: Es werden elementare, digitale Funktionen aus zwei Apps in einer App kombiniert. So behalten Sie jederzeit die Übersicht.
Privatrezepte für Versicherte der IKK classic sind ebenfalls als E-Rezept ausstellbar.
Es ist ausreichend, eine Quittung mit einem Vermerk der Apotheke einzureichen, aus dem hervorgeht, dass das belieferte und beantragte alternative Arzneimittel (Anthroposophie, Homöopathie, Phytotherapie) bzw. die Mineralstoffe für Schwangere auf einem E-Rezept verordnet wurden.
Die Apotheke rechnet das E-Rezept analog zum Muster 16 mit der Sonder-PZN „02567024“ und Faktor „7“ für Wunscharzneimittel mit der IKK classic ab.
Sie reichen dann die Quittung mit einem Vermerk der Apotheke, aus dem hervorgeht, dass das belieferte und beantragte Arzneimittel auf einem E-Rezept verordnet wurde, zur Kostenerstattung ein.
Digitale Gesundheitsanwendungen werden nicht als klassisches E‑Rezept, sondern über eine elektronische Verordnung ausgestellt. Diese wird digital an die IKK classic übermittelt – zum Beispiel über die ePA‑App (Reiter „E‑Rezepte“) der IKK classic. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu DiGAs.
Empfehlung: Nutzen Sie die IKK classic ePA-App mittels der GesundheitsID.
Alternativen:
Eine Einstellung der Alternative ist bisher nicht vorgesehen.
Wenn Sie die IKK classic ePA-App nutzen, können Sie die von Ärztinnen und Ärzten bereitgestellten E-Rezepte direkt abrufen und an die Apotheke Ihrer Wahl senden – egal, ob diese online oder vor Ort ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass wichtige digitale Funktionen wie das E-Rezept, Medikationsinformationen und die elektronische Patientenakte in einer Anwendung gebündelt angeboten werden.
Zusätzlich steht Ihnen eine Vertreterfunktion per QR-Code zur Verfügung. Dafür erzeugen Sie innerhalb der App einen QR-Code. Dieser kann von einer anderen ePA-App eingelesen oder auch direkt in der Apotheke eingelöst werden, ohne dass eine weitere App genutzt werden muss. So können Angehörige oder Vertrauenspersonen Ihre E-Rezepte einsehen und einlösen, ohne dass Sie Ihre Gesundheitskarte oder PIN weitergeben müssen. Dies erleichtert die Unterstützung im Alltag und ermöglicht eine flexible und sichere Verwaltung Ihrer Rezepte.
Die Anwendung fragt in der Telematikinfrastruktur (TI) an, ob dort ärztlich bereitgestellte E-Rezepte vorliegen.
Das Praxis-Team kann Ihnen auch ohne Ihre Anwesenheit ein E-Rezept ausstellen, vorausgesetzt, Sie haben Ihre eGK im aktuellen Quartal bereits vorgelegt oder für Sie liegt eine Leistungsanspruchsbescheinigung vor.
Nein, es ist keine gesonderte Information notwendig, da das E-Rezept seit 2024 verpflichtender Standard ist. Die Übertragung Ihres E-Rezeptes auf den Fachdienst in der Telematikinfrastruktur erfolgt nach der digitalen ärztlichen Signatur automatisch.
Eine klassische Familienfunktion, mit der mehrere Personen über eine einzige App verwaltet werden können, ist aktuell nicht verfügbar. Jede versicherte Person benötigt weiterhin ihre eigene ePA-App.
Über die IKK classic ePA-App steht jedoch eine Vertreterfunktion per QR-Code zur Verfügung. Damit können Angehörige oder Vertrauenspersonen eine Vertretungsberechtigung erteilen, sodass E-Rezepte für diese Person ohne Gesundheitskarte oder PIN eingesehen und eingelöst werden können. Die Vertretung erfolgt also über eine gezielt erteilte Berechtigung.
Ja, sobald Ihr E-Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt digital signiert wurde, ist es in der Telematikinfrastruktur (TI) abrufbar.
Sie haben drei Möglichkeiten, das E-Rezept zu nutzen:
Für den Erhalt Ihrer GesundheitsID ist vorab eine sichere Identifizierung notwendig. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite zur GesundheitsID. Alternativ melden Sie sich dafür einfach bei Ihrer Kundenberatung!
Hinweis: Die eGK gilt ausschließlich als Authentifizierungsmittel in der Apotheke. Es erfolgt keine Speicherung von E-Rezepten auf der eGK. Bei Verlust der eGK sollte diese jedoch umgehend durch Ihre IKK classic gesperrt werden, da ansonsten die Gefahr der Einlösung des E-Rezeptes durch Dritte besteht. Die E-Rezepte sind für 100 Tage in der Telematikinfrastruktur sichtbar.
NFC steht für „Near Field Communication“ (Nahfeldkommunikation). Das ist der Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen. Diese Übertragungsart wird unter anderem auch bei EC-Karten eingesetzt. NFC stellt die Basis für zukünftige Funktionen und Anwendungen der eGK dar.
NFC gilt als besonders sicher, weil Daten in einer geringen Distanz ausgetauscht werden. Bei größeren Entfernungen ist ein Datenfluss nicht mehr möglich. Die Daten können kontaktlos nur in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen Card Access Number (CAN) verschlüsselt übertragen werden. Die CAN befindet sich oben halb mittig auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
Ob Sie bereits im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion sind, können Sie ganz leicht herausfinden. Es gibt zwei optische Merkmale:
Beide Merkmale befinden sich auf der Vorderseite Ihrer IKK Gesundheitskarte. Sollten Sie noch nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion sein und diese benötigen, nutzen Sie eine unserer vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.
Eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird nur auf Antrag und nach erfolgreicher sicherer Identifizierung ausgegeben. PINs sind kartenbezogen und können nur einmalig ausgestellt werden.
Sollten Sie noch nicht im Besitz einer PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sein und eine benötigen, rufen Sie uns bitte unter unseren kostenlosen IKK Servicehotline 0800 455 1111 an. Hier erfahren Sie alles zu unseren vielfältigen sicheren Identifizierungsmöglichkeiten, um eine PIN zu erhalten.
Sie haben bisher noch keine PIN erhalten und möchten eine beantragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Nutzen Sie dafür eine unserer vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie dafür eine unserer vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.
Weitere Fragen und Antworten zum E-Rezept finden Sie auf der Website des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.