
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Profitieren Sie vom Bürgerentlastungsgesetz. Seit 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt werden. Die Datenübermittlung dieser Beiträge an das Finanzamt erfolgt elektronisch. Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie.
Sie haben Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz? Die wichtigsten Antworten haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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