Häufige Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz

Profitieren Sie vom Bürgerentlastungsgesetz. Beiträge zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung können bei der Einkommensteuer steuermindernd im Wege des Sonderausgabenabzuges geltend gemacht werden.

Die Datenübermittlung dieser Beiträge an das Finanzamt erfolgt elektronisch. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht erforderlich. Wir benötigen dazu nur zwingend Ihre steuerliche Identifikationsnummer. Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Sie haben Fragen zum Bürgerentlastungsgesetz? Die wichtigsten Antworten haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.