Tank mit flüssigem Stickstoff um Spermien und Eizellen einfrieren zu lassen

Kryokonservierung: Eizellen und Spermien einfrieren lassen

Ihre Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen, doch Sie müssen sich einer Behandlung unterziehen, die nach aktuellem Stand der Wissenschaft Ihre Keimzellen schädigen kann, zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung?

Dann übernimmt die IKK classic die Kosten für eine sogenannte Kryokonservierung Ihrer Eizellen, Samenzellen oder Ihres Keimzellgewebes.

Zu den keimzellschädigenden Therapien zählen derzeit beispielsweise die operative Entfernung der Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen, eine potenziell fertilitätsschädigende Medikation oder auch die gegengeschlechtliche Hormonbehandlung als geschlechtsangleichende Maßnahme (bei Mann-zu-Frau-Transsexualität).

So funktioniert die Kryokonservierung

Bei der Kryokonservierung werden Körperzellen eingefroren und in einer Kryobank gelagert. Als Kühlmedium dient meist flüssiger Stickstoff. So sterben die Zellen nach der Entnahme aus Ihrem Körper nicht ab, sondern stellen lediglich ihre Stoffwechselvorgänge ein. Nach dem Erwärmen sind die Zellen dann wieder funktionsfähig.

So haben Sie die Chance, auch nach Ihrer Therapie wieder in die Familienplanung einzusteigen und eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen.

Neben dem eigentlichen Einfrieren besteht die Kryokonservierung aus mehreren weiteren Arbeitsschritten.

Maßnahmen zur Kryokonservierung

  • Vorbereitung (z. B. Laboruntersuchungen, hormonelle Stimulationsbehandlung, sonographische Untersuchungen)

  • Entnahme

  • Aufbereitung

  • Transport

  • Einfrieren

  • Lagerung

  • Späteres Auftauen von Eizellen, Samenzellen oder Keimzellgewebe

Fester Behandlungsbestandteil: eine umfassende Beratung

Um herauszufinden, ob eine Kryokonservierung für Sie in Frage kommt, erhalten Sie zunächst eine erste Beratung durch Ihren behandelnden Arzt, z. B. Ihre Onkologin. Dabei wird Ihre individuelle Prognose berücksichtigt. Die Risiken einer Keimzellschädigung bei der Behandlung der Grunderkrankung werden abgewogen und Erstinformationen über die Möglichkeit einer reproduktionsmedizinischen Behandlung besprochen.

Im zweiten Schritt erfolgt ein weiteres Beratungsgespräch in der Praxis, in der die Entnahme der Spermien oder Eizellen durchgeführt werden soll: Bei weiblichen Versicherten ist das ein Facharzt/eine Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, bei Kindern und Jugendlichen sind es Fachärztinnen und -ärzte für Kinderchirurgie und bei männlichen Versicherten ein Facharzt/eine Fachärztin, der/die alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Samenzellen und der Entnahme von Keimzellgewebe (Andrologie) anbietet.

Die Voraussetzungen auf einen Blick

Wir übernehmen und/oder erstatten die Kosten für die Kryokonservierung in folgenden Fällen:

  • Die Kryokonservierung erscheint wegen einer (Grund-)Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig, um die Möglichkeit einer späteren Künstlichen Befruchtung zu haben.

  • Es erfolgte eine Beratung durch den Arzt, der die Grunderkrankung diagnostiziert hat oder sie behandelt. Dieser Arzt stellt eine Bescheinigung zur Vorlage bei einem reproduktionsmedizinischen bzw. andrologischen Facharzt aus.

  • Auch durch den reproduktionsmedizinischen bzw. andrologischen Facharzt wird eine Beratung und Aufklärung durchgeführt. Der ausgewählte Facharzt erfüllt die Anforderungen der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“.

  • Zum Zeitpunkt der Entnahme von Keimzellen oder Keimzellgewebe müssen Sie einwilligungsfähig sein und der Durchführung der Maßnahme zugestimmt haben. Bei weiblichen Versicherten kann dies, bei Einwilligungsunfähigkeit, ein gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter übernehmen.

  • Männliche Versicherte haben das 50. Lebensjahr und weibliche Versicherte das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Lagerung von Spermien und Eizellen in der Kryobank

Die Leistungen Transport, Kryokonservierung und Lagerung werden von speziellen Leistungserbringern erbracht, die eng mit den verantwortlichen Medizinerinnen und Medizinern zusammenarbeiten und besondere Anforderungen erfüllen. Die Abrechnung der Kryokonservierung (ärztliche Behandlung sowie Lagerungskosten) erfolgt über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Erfolgt die Lagerung Ihrer Spermien oder Eizellen nicht in der Praxis, in der die Entnahme stattgefunden hat, besteht die Möglichkeit eines Kooperationsvertrages zwischen Ihrem Arzt und einer Lagerungsstätte. Erkundigen Sie sich hierzu bei Bedarf bei Ihrem/r Arzt/Ärztin.

Übersicht der zugelassenen Lagerungsstätten

Gut zu wissen

Sind Ihnen durch verschriebene oder verabreichte Arzneimittel im Rahmen der Behandlung zur Kryokonservierung Kosten im Rahmen einer Privatrechnung entstanden, erfolgt hierfür keine Kostenerstattung.

Medizinische Beratung

Unsere Experten von IKK Med beantworten kostenfrei Ihre Fragen, auch zur Kryokonservierung. Lassen Sie sich beraten

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