
Krankschreibung per Telefon
Seit 07.12.2023 ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich. Diese drei Voraussetzungen gelten dabei:
- Die Arztpraxis kennt die Patientin oder den Patienten persönlich,
- die Erkrankung weist keine schwerwiegende Symptomatik auf und
- die Videosprechstunde ist nicht möglich.
Ob es sich um eine Krankheit ohne schwere Symptome handelt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Allerdings: Ist telefonisch eine „hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit“ nicht möglich, darf die AU-Bescheinigung nicht telefonisch ausgestellt werden. In diesem Fall ist eine persönliche Untersuchung notwendig.