Häufige Fragen zur Krankmeldung

Ob Erkältung, Durchfall oder Rückenschmerzen – das sollten Sie bei der Krankmeldung beachten: Wer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kann, muss so schnell wie möglich seinen Arbeitgeber darüber informieren und ihm mitteilen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird.

Sie haben Fragen zur Krankschreibung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Krankschreibung per Telefon

Seit 07.12.2023 ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich. Diese drei Voraussetzungen gelten dabei:

  • Die Arztpraxis kennt die Patientin oder den Patienten persönlich,
  • die Erkrankung weist keine schwerwiegende Symptomatik auf und
  • die Videosprechstunde ist nicht möglich.


Ob es sich um eine Krankheit ohne schwere Symptome handelt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Allerdings: Ist telefonisch eine „hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit“ nicht möglich, darf die AU-Bescheinigung nicht telefonisch ausgestellt werden. In diesem Fall ist eine persönliche Untersuchung notwendig.