
Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld
Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass Sie bei der IKK classic mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Das trifft in aller Regel auf Arbeitnehmer sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I zu. Auch bei der IKK classic freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige können sich mit Anspruch auf Krankengeld versichern.
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt ab dem Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wer im Krankenhaus bzw. in einer Rehabilitationseinrichtung behandelt wird, bei dem beginnt der Anspruch mit dem ersten Tag der stationären Behandlung.