leuchtende Blaulichter auf einem Krankenwagen

Krankentransport: Kostenübernahme und Zuzahlung

Die IKK classic übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie in Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch notwendig sind. Sie leisten lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro für jede Fahrt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Fahrkosten werden in folgenden Fällen übernommen:

  • Die Leistungen werden vor-, teil-, voll- oder nachstationär erbracht; auch bei medizinisch notwendiger Verlegung von einem Krankenhaus in ein anderes.

  • Es handelt sich um eine Rettungsfahrt zum Krankenhaus.

  • Krankentransporte mit einem Krankenwagen (KTW), wenn eine medizinisch fachliche Betreuung oder Einrichtung erforderlich ist.

  • Für Fahrten zu einer ambulanten Operation, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen. Ein Ausnahmefall liegt zum Beispiel vor bei

    - Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung

    - Fahrten zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie

    - Fahrten von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen "aG", "Bl", "H" im Schwerbehindertenausweis

    - Fahrten von Versicherten, die pflegebedürftig sind und bei denen ein Pflegegrad 3, 4 oder 5 festgestellt wurde. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegen.

Brille und weitere Hilfsmittel

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Welche Transportmittel können zur Krankenbeförderung genutzt werden?

Grundsätzlich können Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi, einen Mietwagen, ein privates Auto sowie den Krankenwagen oder den Rettungsdienst nutzen. Das ist abhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Entscheidung Ihres behandelnden Arztes.

Klären Sie die Fahrt und das Transportmittel jedoch unbedingt vor Fahrtantritt mit Ihrem Arzt ab. Dieser stellt die medizinische Notwendigkeit fest und stellt dann gegebenenfalls eine Verordnung für eine Krankenbeförderung aus.

Wie werden Fahrten zu ambulanten Behandlungen genehmigt?

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden nur in bestimmten Fällen übernommen und sind vor Fahrtantritt von der IKK classic zu genehmigen.

Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privatem Pkw oder Taxi fahren, ist eine Genehmigung der IKK classic nicht erforderlich, sofern:

- Sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) haben

- bei Ihnen ein Pflegegrad 3 festgestellt wurde und zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt

- bei Ihnen ein Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt wurde


Sollten Sie ein Taxi oder einen Krankentransport benötigen, faxen Sie uns bitte möglichst rechtzeitig Ihre ärztliche Verordnung an 0800 455 88 88 139 oder mailen Sie sie uns an Fahrkosten-Serienfahrten@ikk-classic.de – so stellen Sie sicher, dass Sie die Genehmigung vor Antritt der Fahrt erhalten.

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Kein Rücktransport aus dem Ausland

Die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Patient sitzt im OP-Kittel auf dem Rand eines Krankenhausbettes

    Krankenhausaufenthalt

    Wir übernehmen die Kosten für Ihre Pflege und Behandlung im Krankenhaus. Mehr erfahren

  • Stethoskop liegt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Euroscheinen

    Krankengeld und Kinderpflegekrankengeld

    Wir ersetzen Verdienstausfälle durch die Zahlung von Krankengeldern beziehungsweise Kinderpflegekrankengeldern. Mehr erfahren

  • voller Wäschekorb steht vor einer Wand auf dem Boden

    Haushaltshilfe

    Die antragspflichtige Leistung der Haushaltshilfe erhalten Versicherte als Unterstützung bei Verdienstausfall. Mehr erfahren