Mann im Jeanshemd krempelt die Ärmel hoch.

Datengestützte Gesundheits­informationen – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Als Ihre Krankenkasse versorgen wir Sie nicht nur bestmöglich, sondern unterstützen Sie auch aktiv dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Auf Basis des § 25b Abs. 1 SGB V nutzen wir Ihre bereits vorliegenden Gesundheitsdaten, um Sie gezielt und rechtzeitig auf mögliche schwerwiegende Risiken hinzuweisen. Dabei handeln wir transparent, unverbindlich und immer in Ihrem Interesse.

Was heißt das konkret?

Wenn Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken mit uns abrechnen, erhalten wir automatisch auch Informationen zu Diagnosen, Behandlungen und Medikamenten. Diese Daten sind für die Abrechnung notwendig und sie können helfen, Gesundheitsrisiken früh zu erkennen.

Welche Gesundheitsrisiken können durch die Datenauswertung erkannt werden?

Die Analyse der Daten nach § 25b Abs. 1 SGB V ermöglicht:

  • Erkennen von seltenen Erkrankungen

  • Erkennen von Krebserkrankungen

  • Erkennen von schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen, die durch die Arzneimitteltherapie entstehen können

  • Erkennen einer noch nicht festgestellten Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI

  • Erkennen ähnlich schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit diese Informationen aus Sicht der IKK classic überwiegend im Interesse der Versicherten ist

  • Erkennen von Bedarf für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden

Ergibt sich ein Hinweis, informieren wir Sie schriftlich und schlagen geeignete Maßnahmen zur medizinischen Abklärung vor. Natürlich entscheiden Sie selbst, ob Sie dem folgen möchten. 

Folgende Maßnahmen verfolgen wir als IKK classic
Maßnahme Zielgruppe Versandzeitraum

Hautkrebsvorsorge bei Handwerkerinnen und Handwerkern

Fokus auf Personen mit regelmäßiger Tätigkeit im Freien sowie zusätzlichen Risikofaktoren für Hautkrebs

September 2025

Pneumokokkenimpfung

Fokus auf multimorbide Versicherte ab 60 Jahren mit bestimmten chronischen Vorerkrankungen, bei denen keine Pneumokokkenimpfung hinterlegt ist und für die eine Pneumokokkenimpfung besonders sinnvoll sein kann

Juli 2026

Wichtige Hinweise

  • Ihre haus- oder fachärztliche Praxis bleibt Ihre zentrale medizinische Ansprechperson.

  • Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie auf Hinweise reagieren.

  • Ihre Daten sind geschützt – Auswertungen erfolgen ausschließlich unter gesetzlicher Aufsicht.

  • Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen detaillierte Informationen zu den genutzten Daten bereit.

Ihr gutes Recht auf Widerspruch

Sie haben die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten für einzelne oder alle oben genannten Zwecke zu widersprechen. Ihren Widerspruch können Sie formlos über alle bekannten Kommunikationswege einreichen – per Post, telefonisch, per E-Mail, in Ihrem IKK Servicecenter vor Ort oder direkt über unser Online-Formular.

Gut zu wissen: Ein Widerspruch hat keinerlei Einfluss auf Ihre Mitgliedschaft oder Ihre Leistungsansprüche – es entstehen Ihnen dadurch weder Vor- noch Nachteile.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, muss ein möglicher Widerspruch bei der neuen Krankenkasse erneut erklärt werden.

Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie konkrete Fragen zur Verwendung Ihrer Daten bei der IKK classic haben, Informationen zu gespeicherten Daten wünschen oder von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten.

Häufige Fragen

allgemein

Warum habe ich ein Schreiben zu einer bestimmten Diagnose erhalten?

Auf Grundlage des § 25b SGB V können Krankenkassen vorhandene Daten nutzen, um Versicherte über mögliche Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen zu informieren. Sie haben ein Schreiben erhalten, weil bei Ihnen Merkmale vorliegen können, die auf ein erhöhtes Risiko für schwere Erkrankungsverläufe hindeuten. Das Schreiben soll Sie dabei unterstützen, gut informiert in den Austausch mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu gehen.

Habe ich Nachteile, wenn ich das Angebot nicht nutze oder widerspreche?

Nein.

Die Nutzung des Angebots ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Information nutzen und Ihren Impfstatus überprüfen lassen möchten.

Ein Widerspruch gegen die Datennutzung nach § 25b SGB V hat keine Auswirkungen auf:

  • Ihre Mitgliedschaft bei der IKK classic,
  • Ihren Versicherungsschutz,
  • Ihre Leistungsansprüche,
  • Ihre medizinische Versorgung.

Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.

Pneumokokken

Warum können mehrere bestehende Erkrankungen das Risiko erhöhen?

Mit zunehmendem Alter und insbesondere bei Menschen mit mehreren gleichzeitig bestehenden gesundheitlichen Belastungen kann das Risiko für schwere Verläufe von Infektionskrankheiten steigen.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden deshalb Versicherte berücksichtigt, bei denen bestimmte Risikokonstellationen vorliegen können, beispielsweise:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankung und COPD
  • Herz-Kreislauf-Erkrankung und Asthma
  • COPD und Asthma
  • Herz-Kreislauf-Erkrankung, COPD und Asthma
  • vergleichbare Kombinationen mehrerer chronischer Erkrankungen

Wenn der Körper bereits durch mehrere Erkrankungen belastet ist, können zusätzliche Infektionen schwerer verlaufen. Ob dies auf Ihre persönliche Situation zutrifft, kann ausschließlich Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt beurteilen.

Bedeutet dieses Schreiben, dass bei mir eine Erkrankung festgestellt wurde?

Nein.

Die IKK classic stellt keine medizinische Diagnose. Das Schreiben bedeutet nicht, dass eine Erkrankung festgestellt wurde oder eine Impfung zwingend erforderlich ist.

Es handelt sich um einen Hinweis darauf, dass eine ärztliche Überprüfung Ihres Impfstatus sinnvoll sein könnte. Die medizinische Bewertung erfolgt ausschließlich durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Was sollte ich nach Erhalt des Schreibens tun?

Wir empfehlen Ihnen,

  • Ihren Impfstatus überprüfen zu lassen,
  • das Schreiben zu Ihrem nächsten Arzttermin mitzunehmen,
  • offene Fragen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.

Gemeinsam mit Ihrer Arztpraxis können Sie besprechen, ob eine Pneumokokken-Impfung für Sie empfohlen wird.

Wie wurden die betroffenen Versicherten ausgewählt?

Die Auswahl erfolgt auf Grundlage bereits vorliegender Versicherten- und Abrechnungsdaten.

Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • Alter ab 60 Jahren
  • bestimmte gesundheitliche Risikokonstellationen
  • das gleichzeitige Vorliegen mehrerer Erkrankungen
  • bereits dokumentierte Pneumokokken-Impfungen

Versicherte, die einer Datennutzung nach § 25b SGB V widersprochen haben, werden bei der Maßnahme nicht berücksichtigt.

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