Hand hält elektronische Gesundheitskarte hoch

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte gilt als ausschließlicher Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen beim Arzt und beim Zahnarzt. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um die eGK.

Was kann die eGK?

Das Foto auf Ihrer Gesundheitskarte weist Sie eindeutig als Karteninhaber aus. Darüber hinaus hat die eGK einen Mikroprozessorchip, der Daten und Informationen speichert und überträgt (zum Beispiel Ihre Adresse).

Auch außerhalb Deutschlands haben Sie mit der eGK einen Versicherungsnachweis. Denn auf der Rückseite befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte.

Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card) gilt in folgenden Ländern:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)

Ihr Versicherungsschutz mit der eGK

Vielfach stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz erlischt, wenn Versicherte kein Foto für die Gesundheitskarte zur Verfügung stellen.

Die Ausgabe einer neuen elektronischen Gesundheitskarte ist ohne Foto aufgrund der gesetzlichen Vorgaben leider nicht möglich (Ausnahmen gelten für einen eingeschränkten Personenkreis).

Ihr Foto ist ein unverzichtbarer Bestandteil der eGK und soll dem Missbrauch Ihrer Karte vorbeugen. Daher sind alle Versicherten ab 15 Jahre gesetzlich zur Abgabe eines Fotos verpflichtet. Nur wenige Personengruppen sind davon befreit. Dazu zählen beispielsweise Pflegebedürftige sowie Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren.

Händepaar hält ein Tablet, auf dem ein Röntgenbild zu sehen ist

App

ePA-App

Mit Hilfe der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) sollen wichtige Daten im Notfall schneller zur Verfügung stehen und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Mehr erfahren

Bild hochladen für die eGK

Das Foto auf der Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus. Sollten Sie die Karte einmal verlieren, beugen Sie damit dem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor. Auf der Gesundheitskarte muss ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein, welches ganz bestimmten Kriterien entspricht.

Achtung: Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z. B. Schwerpflegebedürftige).

  • Ihr ganzes Gesicht muss klar und zweifelsfrei zu erkennen sein und auf dem Foto eine Höhe von mindestens 2 cm haben.

  • Verwenden Sie nur Fotos, die ohne Rand 3,5 cm breit und 4,5 cm hoch sind.

  • Senden Sie uns ein Passfoto mit einem hellen Hintergrund und ohne jeglichen Farbstich.

  • Der Bildhintergrund bietet einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren.

  • Achten Sie darauf, dass der Kopf mit Blick in die Kamera gerichtet ist, die Augen geöffnet und vollständig sichtbar sind. Ihr Gesichtsausdruck sollte neutral sein.

  • Auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen.

  • Ein biometrisches Foto nach den Regeln des Passgesetzes ist nicht erforderlich.

  • Falls Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, muss Ihr Gesicht trotzdem ganz zu erkennen sein.

Hinweis zum Bild-Upload

Mit Klick auf den Button „Zum Bild-Upload“ verlassen Sie die Internetseite der IKK classic und werden zu unserem Lichtbild-Dienstleister weitergeleitet. Reichen Sie uns über das Online-Bildportal schnell und unkompliziert Ihr Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein – entweder laden Sie Ihr Bild hoch oder Sie nehmen es mit Ihrer Webcam bzw. dem Smartphone auf. Für die Anmeldung am Online-Bildportal benötigen Sie die Zugangsdaten, welche Ihnen postalisch übermittelt wurden. Hinweise zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bild-Upload-Funktion

Zum Bild-Upload

Freiwillige Anwendungen

Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Notfalldaten und/oder einen Medikationsplan auf Ihrer IKK Gesundheitskarte speichern lassen. Um diese Anwendungen nutzen zu können, ist es teilweise erforderlich, eine persönliche Zugangsnummer (PIN) einzugeben. Sie haben noch keine PIN erhalten und möchten diese Anwendungen nutzen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Alles Wichtige rund um die Themen Notfalldaten sowie elektronischer Medikationsplan finden Sie hier:

Notfalldaten

Sie können auf Ihrer Gesundheitskarte bestimmte Gesundheitsdaten speichern lassen, die im Notfall hilfreich sein können. So können sich Ärzte oder Sanitäter im Fall der Fälle schnell einen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge bei Ihnen verschaffen – etwa über chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien.

 

Wer Ihre Notfalldaten wann einsehen darf

Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z.B. Notfallsanitäter) haben den nötigen elektronischen Heilberufsausweis und dürfen die Notfalldaten mit Ihrem Einverständnis lesen. Nur im Notfall, etwa wenn Sie bewusstlos sind, geht dies auch ohne Ihr Einverständnis.

 

Wer Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte speichern und löschen darf

Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf Ihrer Gesundheitskarte speichern – sofern Sie dies ausdrücklich wünschen und Sie in die Speicherung einwilligen.

Auf Wunsch können Sie einen Ausdruck der gespeicherten Notfalldaten erhalten. Falls sich etwas ändert, sprechen Sie bitte beim nächsten Arztbesuch Ihren Arzt an, damit er die betroffenen Daten aktualisiert.

Wenn Sie dies wünschen, können Ärzte, Zahnärzte und Mitarbeiter in Praxen oder Krankenhäusern die Notfalldaten auch wieder von Ihrer Gesundheitskarte löschen.

 

Mögliche Informationen im Notfalldatensatz:

  • Informationen über chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z. B. Diabetes, Herzkrankheiten, Organtransplantation),
  • Informationen über regelmäßig eingenommene Medikamente (besonders, wenn sie vom Arzt verordnet werden),
  • Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • Weitere wichtige (medizinische) Hinweise (zum Beispiel zu Schwangerschaft, Blutgruppe, Implantaten)
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, sowie von behandelnden Ärzten – zum Beispiel Hausarzt und Zahnarzt
  • Hinweis auf den Aufbewahrungsort von Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht (Dokumente werden so im Notfall schnell gefunden und berücksichtigt)

Elektronischer Medikationsplan

Auf der IKK-Gesundheitskarte können Sie eine Übersicht der von Ihnen regelmäßig eingenommenen Medikamente speichern lassen und bei Bedarf anderen Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und Zahnärzten zur Verfügung stellen: den so genannten E-Medikationsplan. Mit ihm können bestimmte Risiken, wie Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Fehl- und Doppelverordnungen, verringert werden.

Übrigens: Diese Berufsgruppen können nur dann auf Ihre Medikationsdaten zugreifen (lesen, speichern, löschen), wenn sie sich mit einem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis authentifizieren und Sie Ihre PIN eingeben.

 

Der E-Medikationsplan enthält folgende Daten:

  • Ihre Patientenstammdaten – wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Ihre medikationsrelevanten Daten – etwa zu Allergien und Unverträglichkeiten
  • Ihre Medikation – also alle Arzneimittel, die Sie einnehmen, und Informationen zu deren Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dazu gehören auch Arzneimittel, die Sie rezeptfrei in der Apotheke erworben haben (Selbstmedikation) sowie Arzneimittel, die Sie aktuell nicht mehr anwenden: Auch diese können für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein.

Je detaillierter Ihre Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, zu Arzneimittelunverträglichkeiten, einer bestehenden Schwangerschaft und zu verschriebenen oder frei verkäuflich erworbenen Arzneimitteln dabei sind, desto besser.

 

So kommt der E-Medikationsplan zum Einsatz

  1. Sie geben eine einmalige Einwilligung in die Nutzung des E-Medikationsplans bei Ihrem Arzt, Apotheker oder Zahnarzt und schalten mit Ihrer PIN die Nutzung des E-Medikationsplans frei. Nun können Sie in der Praxis oder in der Apotheke die Eingabe relevanter Daten in Ihren E-Medikationsplan veranlassen.
  2. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch legen Sie dann Ihrem Arzt oder seinen Mitarbeitern Ihre IKK-Gesundheitskarte vor und erteilen durch Eingabe Ihrer PIN den Zugriff auf Ihre Daten.
  3. Nun kann der Arzt Ihre Medikationsdaten einsehen und die Angaben bei der Behandlung berücksichtigen.
  4. Werden Daten aktualisiert oder ergänzt, werden sie wieder auf Ihre Gesundheitskarte übertragen und ersetzen dort die zuvor gespeicherten Medikationsdaten.
  5. Auf Wunsch können Sie sich Ihren aktuellen Medikationsplan ausdrucken lassen.

Sie möchten die Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur nutzen?

Dann benötigen Sie eine sogenannte NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) sowie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) für die Registrierung und Authentifizierung in der gewünschten App, zum Beispiel der IKK ePA. NFC steht dabei für „Near Field Communication“ (Nahfeldkommunikation). Das ist ein Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen, der als besonders sicher gilt. Diese Übertragungsart wird beispielsweise auch bei EC-Karten eingesetzt. NFC stellt die Basis für zukünftige Funktionen und Anwendungen der eGK dar.

elektronische Gesundheitskarte, auf der der NFC-Hinweis und die Card Access Number markiert sind

Ob Sie bereits in Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion sind, können Sie ganz leicht herausfinden. Es gibt zwei optische Merkmale:

  1. das NFC-Symbol und
  2. die sechsstellige Card Access Number (CAN) – Beispiel: 123456; Daten können kontaktlos nur in Kombination mit dieser Nummer verschlüsselt übertragen werden

 

Beide Merkmale befinden sich auf der Vorderseite Ihrer IKK Gesundheitskarte (s. Bild).

Sollten Sie noch nicht in Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion sein und diese benötigen, nutzen Sie eine unserer vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.

Eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird nur auf Antrag und nach erfolgreicher sicherer Identifizierung ausgegeben. PINs sind kartenbezogen und können nur einmalig ausgestellt werden. Sollten Sie noch nicht in Besitz einer PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sein und eine benötigen, rufen Sie uns bitte unter unseren kostenlosen IKK Service-Hotline 0800 455 1111 an. Hier erfahren Sie alles zu unseren vielfältigen sicheren Identifizierungsmöglichkeiten, um eine PIN zu erhalten.

Mehr zur Telematikinfrastruktur

Datenschutz auf der eGK

Sie allein bestimmen, welche medizinischen Daten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert oder genutzt werden. Zum Auslesen von medizinischen Daten braucht der Arzt, Zahnarzt oder Apotheker stets Ihre Zustimmung.

Damit Sie die meisten freiwilligen Anwendungen nutzen können, benötigen Sie deshalb persönliche Zugangsdaten: eine sechsstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und einen achtstelligen PUK (Persönlicher Entsperrungsschlüssel). Diese erhalten sämtliche Versicherten, die in einem der Testgebiete leben, automatisch zugesandt. PIN und PUK sind ausschließlich für Ihre persönliche Gesundheitskarte gültig.

Ihren PUK benötigen Sie – ähnlich wie beim Mobiltelefon – wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Ihre PIN können Sie in den über 150 Servicecentern der IKK classic wieder freischalten und auch ändern.

Ihre Daten sind durch das sogenannte Zwei-Schlüssel-Prinzip geschützt: Für den Zugriff darauf sind sowohl Ihre IKK-Gesundheitskarte als auch der spezielle elektronische Institutions- oder Heilberufsausweis (zum Beispiel vom Arzt) erforderlich. Ihr elektronischer Medikationsplan wird zusätzlich durch Abfrage Ihrer PIN geschützt.

Gut zu wissen: Die letzten 50 Zugriffe auf die Daten Ihrer Gesundheitskarte werden auf der Karte protokolliert. Dadurch lässt sich zuverlässig zurückverfolgen, wer von den Daten Gebrauch gemacht hat. In den über 150 Servicecentern der IKK classic können Sie das Protokoll nach Eingabe Ihrer PIN überprüfen und/oder sich ausdrucken.

Bei einem Kartenverlust erhalten Sie von uns eine neue IKK-Gesundheitskarte sowie – in einem gesonderten Brief – eine neue PIN und eine neue PUK. Falls auf Ihrer bisherigen Karte bereits Daten aus freiwilligen Anwendungen gespeichert waren, müssen Sie diese Daten  übertragen lassen. Denn außer auf Ihrer Gesundheitskarte werden die Daten nur im Computer Ihres Arztes, Apothekers oder Zahnarztes gespeichert – sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten zugestimmt haben. Bitten Sie also am besten den Arzt, Zahnarzt oder Apotheker, der Ihre Daten zuletzt gespeichert bzw. aktualisiert hat, diese auch auf Ihrer neuen Gesundheitskarte zu übertragen.

Praktisch: In unseren Servicecentern können Sie auch eine so genannte Vertreter-PIN einrichten – für Menschen Ihres Vertrauens, die für Sie beispielsweise ein Arzneimittel aus der Apotheke abholen sollen. Mit der Vertreter-PIN kann die Vertrauensperson dem Apotheker den Zugriff auf Ihren elektronischen Medikationsplan freischalten.

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Sind Sie überzeugt vom Angebot der IKK classic? Dann erzählen Sie anderen davon – es lohnt sich auch für Sie: Für jedes neu gewonnene IKK-Mitglied erhalten Sie 25 Euro als Dankeschön. 

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Zwei Handwerker stehen in der Werkstatt und geben sich die Hand
  • großes, weiß gestrichenes @-Zeichen aus Holz lehnt an einer hellblauen Wand

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  • junger Mann tippt etwas auf seinem Laptop

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  • Brief hängt im Briefschlitz einer Haustür

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  • Frau bedient ein Tablet

    Formulare & Downloads

    Ob Pflegeanträge oder Mitgliedschaft. Hier finden Sie schnell wichtige Formulare. Mehr erfahren