Was ist eine Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte setzt nach § 12 AO eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage voraus, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Nach den vom BMF konkretisierten Grundsätzen müssen insbesondere eine örtlich und zeitlich feste Verbindung, eine unmittelbare Nutzung und eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht des Unternehmens vorliegen.
Ob eine Betriebsstätte besteht, ist anhand einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls zu beurteilen. Die einzelnen Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein; ein besonders stark ausgeprägtes Merkmal kann ein fehlendes anderes Merkmal nicht ersetzen.
Für die zeitliche Festigkeit geht das BMF grundsätzlich von einer Mindestdauer von sechs Monaten aus. Eine Geschäftseinrichtung kann daher auch dann ausreichend dauerhaft sein, wenn sie von vornherein für mindestens sechs Monate an einem Ort verbleiben soll, tatsächlich aber früher aufgegeben wird.